Hochradioaktiver Atommüll in Brunsbüttel: Greenpeace warnt Schleswig-Holsteins Atomminister Habeck – Zustimmung wäre strafbar
Mit einem Gutachten durch den Atomjuristen Ulrich Wollenteit geht GREENPEACE gegen die Pläne der grünen Atomaufsicht unter Robert Habeck in Schleswig-Holstein vor, hochradioaktive Castorbehälter aus dem AKW Brunsbüttel im dortigen Standort-Zwischenlager trotz fehlender Genehmigung „bereitzustellen“. Greenpeace spricht von Taschenspielertricks, mit denen die Atomaufsicht bestehendes Recht unterwandern will. Die Organisation warnt: „Der zuständige Umweltminister Schleswig-Holsteins, Robert Habeck (Grüne), droht sich mit einer Zustimmung strafbar zu machen.“ Wollenteit stellt klar: „Die Umlagerung der noch im Reaktor Brunsbüttel befindlichen Brennelemente in das ungenehmigte Zwischenlager ist unzulässig. Die gegenläufige Auffassung, die in einem von der Atomaufsicht beauftragten Rechtsgutachten vertreten wird, ist verfehlt. Sie basiert vor allem auf einer unhaltbaren Auslegung des Genehmigungsinhalts der Betriebsgenehmigung.“ Ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Anfang 2015 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, hatte wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite bei den Sicherheitsnachweisen die Genehmigung für die Castor-Halle aufgehoben. Einen zweiten Versuch, die fehlende Genehmigung neu zu beantragen, hat Vattenfall aktuell an den Start gebracht. Heute hat die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit begonnen.
- Zur beginnenden Öffentlichkeitsbeteiligung für eine neue Genehmigung inkl. der Links zu den Antragsunterlagen siehe: Atommüll-Zwischenlager AKW Brunsbüttel – Genehmigung im zweiten Versuch?
- Atommüll zwischenparken: Trotz fehlender Genehmigung – Vattenfall will hochradioaktive Brennelemente ins Zwischenlager „bereitstellen“
- Der Link zum Rechtsgutachten von RA Ulrich Wollenteit bei Greenpeace zum download (PDF) oder hier.
Worum gehts? Das Vorgehen der Kieler Atomaufsicht führt faktisch schlicht dazu, dass Atomrecht und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts ignoriert werden. Seit Anfang 2015 verfügt das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel nach einem Urteil über keine atomrechtliche Genehmigung mehr. Die Kieler Landesregierung verfügte als Reaktion auf das Urteil, dass für eine Übergangszeit von drei Jahren die bereits im Zwischenlager befindlichen Castoren dort verbleiben, neue Behälter aber nicht mehr eingelagert werden dürfen. Gleichzeitig lagern im Reaktor des benachbarten AKW Brunsbüttel hochradioaktive Brennelemente im dortigen wassergekühlten Nasslager innerhalb des Sicherheitsbehälters.
Das AKW ist endgültig abgeschaltet und soll zurückgebaut werden. Eine entsprechende Atomgenehmigung dafür ist allerdings noch nicht erteilt. Vattenfall und die Atomaufsicht wollen jedoch die noch im Reaktor befindlichen Brennelemente aus dem Nasslager in die Castoren umladen und sie aus der Anlage schaffen. Da eine Zwischenlagerung angesichts der fehlenden Genehmigung nicht in Frage kommt, haben – man kann es nicht anders sagen – Spezialjuristen eine sogenannte „Bereitstellungs-Lagerung“ erfunden. Zwar würden die Castoren in eine nicht genehmigte Zwischenlagerhalle gebracht werden, aber nicht zwischengelagert werden, sondern für eine spätere Zwischenlagerung zunächst nur bereitgestellt. Auf diese Deutung bezieht sich Greenpeace, wenn sie von Taschenspielertricks spricht.
Ob eine solche Einlagerung tatsächlich zu einer höheren Sicherheit führt, als die Brennelemente in dem Nasslager zu belassen, ist derzeit nicht prüfbar, denn immerhin hat ein Gericht ja mit der Begründung, dass es Ermittlungs- und Bewertungsdefizite bei der Sicherheit der Lagerhalle gibt, die Genehmigung aufgehoben. Das Problem ist nun: Kiel erklärt die Lagerhalle einfach als „sicherer“, ohne dass diese entsprechend atomrechtlich genehmigt ist. Auf diese Weise könnten künftig sämtliche atomrechtlichen Sicherheitsanforderungen je nach Bedarf unterlaufen werden. Aus diesem Grund ist das Vorgehen der Kieler Atomaufsicht hochgradig umstritten.
Dokumentation: „Umweltminister Habeck will illegalen Plan Vattenfalls durchwinken
Greenpeace-Gutachten: Einlagerung abgebrannter Brennstäbe am AKW Brunsbüttel rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte dem Brunsbütteler Zwischenlager im Juni 2013 die Genehmigung entzogen, da es nicht ausreichend vor Störmaßnahmen und terroristischen Anschlägen geschützt ist. Das Urteil wurde im Januar 2015 rechtskräftig. Unterlagen für eine erneute Genehmigung liegen seit heute öffentlich aus. Dies ist der Beginn eines langwierigen Genehmigungsprozesses. Doch offenbar sollen vorher bereits Fakten geschaffen werden.
In Brunsbüttel droht gefährlicher Präzedenzfall
Um Vattenfall einen raschen Rückbau des stillgelegten AKWs zu ermöglichen, soll der Konzern die abgebrannten Brennelemente über einen Kniff doch auf dem Gelände lagern dürfen: der Umdeklarierung zur so genannten „Bereitstellung“ – eine Zwischenlagerung mit anderem Namen. Habeck unterstützt dieses Vorgehen.
Nach Auffassung des Verwaltungsrechtlers Dr. Ulrich Wollenteit missachtet der Umweltminister damit die aktuelle Rechtslage. Zudem ignoriert Habeck nötige Sicherheitsmaßnahmen für die Lagerung hochradioaktiven Mülls. Hätte Vattenfall mit diesem Versuch Erfolg, würden damit alle weiteren Genehmigungsverfahren von Atommülllagern in Frage gestellt und Sicherheitsanforderungen geschwächt. „Minister Hadeck muss in Brunsbüttel einen gefährlichen Präzedenzfall verhindern. Die Atomkonzerne dürfen sich nicht aus der Verantwortung für den Atommüll stehlen“, so Neubronner.“
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