Atommülllagersuche: Nationales Begleitgremium veröffentlicht Gutachten zur Gesetz-Änderung
Wo und wie können die hochradioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung in einem gesellschaftlichen Konsens möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden? Der Bundestag ist dabei, die Umsetzung der Empfehlungen einer Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle in das sogenannte Standortauswahlgesetz vorzubereiten. Eine Formulierungshilfe hatte das Bundeskabinett im Dezember beschlossen. Jetzt hat das Nationale Begleitgremium (NBG), das die Standortsuche überwachen soll, zwei Gutachten veröffentlicht, die sich mit dem Bericht der Kommission und der bisher veröffentlichen Novelle des Standortauswahlgesetzes kritisch auseinander setzen. Am 11. Februar führt das NBG in Berlin eine BürgerInnen-Anhörung zur Suche nach einem Atommülllager durch.
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Die Einladung und die jetzt veröffentlichten Gutachten stehen hier zum Download:
- Kurzgutachten Professor Smeddinck: Vergleich der Formulierungshilfe zum Standortauswahlgesetz mit den Empfehlungen der Endlager-Kommission (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Kurzgutachten Rechtsanwalt Wollenteit: Vergleich der Formulierungshilfe zum Standortauswahlgesetz mit den Empfehlungen der Endlager-Kommission (PDF, 507KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Einladung Bürger/innen-Anhörung Standortauswahlgesetz am 11. Februar 2017 (PDF, 866KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Auf der Homepage des Nationalen Begleitgremiums werden die Gutachten so präsentiert: „Zur Vorbereitung der Bürger/innen-Anhörung zum Standortauswahlgesetz am 11. Februar 2017 in Berlin hat das Nationale Begleitgremium zwei Rechtsgutachten erstellen lassen. In den beiden Kurzgutachten vergleichen Professor Ulrich Smeddinck und Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit jeweils die von der Bundesregierung beschlossene Formulierungshilfe zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes mit den Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Die Empfehlungen der Kommission sollen bei der anstehenden Gesetzesänderung in das Standortauswahlgesetz aufgenommen werden. Die Formulierungshilfe dient den Fraktionen des Bundestages als Grundlage für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Gutachter sollten herausarbeiten, welche Kommissionsempfehlungen in der Formulierungshilfe eins zu eins und welche dort sinngemäß umgesetzt wurden. Sie sollten zudem untersuchen, welche Empfehlungen keinen Eingang in die Formulierungshilfe fanden und was darüber hinaus zusätzlich in deren Text aufgenommen wurde. Die Gutachten stehen am Ende dieser Meldung für Sie zum Download bereit.
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Beide Gutachten setzen sich vor allem intensiv auseinander mit Formulierungsvorschlägen und Kommissionsempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Standortauswahlverfahren und zum Rechtsschutz, den Klagemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern in dem Verfahren. Dabei zeichnen die Gutachten ein differenziertes Bild. Zahlreiche Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe wurden demnach in den Formulierungsvorschlag eins zu eins oder wörtlich übernommen. Andere Empfehlungen der Kommission nimmt der Vorschlag für die Änderung des Standortauswahlgesetzes sinngemäß auf. Nach den Gutachten gibt es auch Kommissionsempfehlungen, die nur zum Teil berücksichtigt wurden oder bislang unberücksichtigt blieben.
Das Programm der Bürger/innen-Anhörung am 11. Februar, zu deren Vorbereitung die Gutachten dienen, können Sie ganz unten herunterladen.