Atommüll-Vertrag zwischen deutschen Atomkonzernen und Orano (Frankreich): Bundesregierung zahlt Konzernen über 500 Millionen Euro

Der atompolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Hubertus Zdebel, kommentiert den vor wenigen Tagen bekannt gegebenen Milliardenvertrag zwischen dem französischen Atomkonzern Orano und mehreren deutschen Energiekonzernen über die Rückführung von Atommüll aus Frankreich nach Deutschland:
„Dass die Anzahl von Atomtransporten in das Zwischenlager Ahaus durch den Vertrag deutlich reduziert wird, ist sicherlich zu begrüßen. Was der Öffentlichkeit bei diesem neuerlichen Atomdeal allerdings verschwiegen wird, sind die mal wieder zusätzlich anfallenden Kosten für die öffentliche Hand. Es ist nämlich vorgesehen, dass RWE, EnBW, Vattenfall und PreussenElektra, die etwas mehr als eine Milliarde Euro für die Wiederaufbereitung und Rückführung des Atommülls an Orano zu zahlen haben, 525 Millionen Euro vom öffentlich-rechtlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) erstattet bekommen sollen.“
Diese Summe nannte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, im Juni auf eine Rückfrage von Hubertus Zdebel.
Zdebel ergänzt: „Angesichts der verringerten Zahl von Transporten und Behältern sparen die Konzerne bereits viel Geld mit diesem Deal. Zusätzlich werden sie von der Bundesregierung nun belohnt, indem 525 Millionen Euro zurückerstattet werden. Um den Konzernen diese zusätzlichen Vergünstigungen zu verschaffen, hat die Große Koalition mit ihrer Stimmenmehrheit vor wenigen Wochen extra noch eine Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes vorgenommen. Diese Kungelei zugunsten der Atomkonzerne kritisieren wir scharf.
Der KENFO trägt alle Risiken von Kostensteigerungen, ohne dass die Konzerne in der Pflicht sind. Bei Einsparungen hingegen schustert die Bundesregierung den Konzernen das Geld zu. Den Sinn und Zweck dahinter muss die Bundesregierung den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erstmal erklären. Denn sie müssen letztlich dafür geradestehen, wenn mögliche Kostensteigerungen bei der Endlagerung durch den KENFO nicht gedeckt werden können.“

 
 

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