Atomgesetz und Entschädigungen für Konzerne – Laufzeitverlängerung nicht geplant
Bis Ende Juni 2018 muss der Bundestag das Atomgesetz ändern, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg vom 6. Dezember 2016 auf Klage der Atomkonzerne umzusetzen. Generell hatte das Gericht den Atomausstieg als Verfassungsgemäß erklärt, aber Entschädigungen, wenn auch in deutlich geringerem Umfang als die von den Atomkonzernen erwarteten 20 Mrd. Euro, für rechtens befunden und eine entsprechende Neuregelung verlangt. Im Wirtschaftsausschuss bestätigte die Bundesregierung nun auf Nachfrage der LINKEN, was sie auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel bereits mitgeteilt hatte: Die nach dem Urteil mögliche Option einer Laufzeitverlängerung für einige Atommeiler werde laut Aussage des Bundesumweltministeriums nicht Gegenstand der noch laufenden Prüfung sein.
- Zum Hintergrund und der erwähnten Kleine Anfrage siehe hier: AKWs als Netzverstopfer und Bundesverfassungsgerichtsurteil: Atomausstieg wird nicht beschleunigt – Abschalttermine 2021/22 bleiben.
Außerdem erklärte die Bundesregierung, eine Atomgesetzänderung in der Frist bis Ende Juni 2018 einhalten zu wollen. Obwohl die Zeit drängt, konnte die Bundesregierung im Ausschuss keinen Termin nennen, bis wann eine Einigung über die anderen möglichen Alternativen zum Ausgleich von Entschädigungen gefunden sein wird. Der Termin 30.6. kann schon jetzt nur noch durch ein zeitlich gestrafftes Gesetzgebungsverfahren gehalten werden. Entsprechende Erwägungen gebe es, ließ die Bundesregierung durchblicken.
- Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts siehe auch hier: Teilerfolg für Atomkonzerne – Bürger zahlen die Zeche
Hubertus Zdebel, der für die Fraktion DIE LINKE im Wirtschafts-Ausschuss zuständig war: „Gut ist, dass die Bundesregierung die Finger von der Variante einer Laufzeitverlängerung für Atommeiler lässt. Dass aber mit Blick auf die Frist bis Ende Juni offenbar in der Bundesregierung immer noch Uneinigkeit besteht, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun umgesetzt werden soll, lässt nichts Gutes erwarten, denn es geht wieder einmal darum, dass die Atomkonzerne finanziell bedient werden müssen. Dem Bundestag ausreichend Zeit für eine gründliche und gute Beratung zu lassen, wäre deshalb das Mindeste. Die Regelungen betreffen vor allem die Atomkraftwerke Krümmel (Vattenfall) und Mülheim-Kärlich (RWE), wo der Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgericht bis Ende Juni 2018 einen Ausgleich schaffen muss.“
Hinweis: Vattenfall klagt mit besonderem Blick auf das AKW Krümmel auch vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID im Rahmen der Energie-Charta auf Schadensersatz gegen den Atomausstieg. Ein Urteilsspruch ist derzeit nicht absebar.