AKW Fessenheim – Sicherheitsrabatte aus wirtschaftlichen Gründen

Nur ein Halteseil verhinderte im AKW Fessenheim, dass ein Roboter in das mit radioaktiven Brennelementen befüllte Reaktorbecken stürzte. „Die Uralt-Reaktoren von Fessenheim bleiben ein atomares Pokerspiel“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, der die Bundesregierung zu Sicherheit und zur geplanten Stilllegung von Fessenheim befragt hatte.
Bindende Vereinbarungen über die Termine zur Stilllegung des AKW Fessenheim sind der Bundesregierung nicht bekannt. Dass die Reaktoren weiter in Betrieb bleiben, obwohl aus der Katastrophe von Fukushima als notwendig erkannte sicherheitsrelevante Nachrüstungen für Fessenheim unterbleiben, sei allein Sache der Atomaufsicht in Frankreich, sagt die Bundesregierung und verweist darauf, dass man diese Dinge in der gemeinsamen Deutsch-Französischen Kommission besprechen werde.
„Permanent Störfälle in Fessenheim, auf für notwendig eingestufte Sicherheitsnachrüstungen wird verzichtet und dennoch sollen die maroden Reaktoren noch mindestens über ein Jahr überflüssigen Atomstrom erzeugen. Das ist unverantwortlich und dass muss die Bundesregierung auch genau so benennen, statt sich hinter vermeintlichen Zuständigkeiten zu verstecken! Es darf nicht angehen, dass in Europa eine Atomaufsicht aus wirtschaftlichen Gründen Sicherheitsrabatte für den AKW-Betrieb zulässt.“
Dokumentation Drucksache 19/91 (PDF) Fragen und Antworten des MdB Hubertus Zdebel Nr. 69 und 70
Frage 69
Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über verbindliche Vereinbarungen bzw. Regelungen, dass nach den Ankündigungen des französischen Präsidenten Emmanuel
Macron, des französischen Umweltministers François de Rugy und zuletzt auch des AKW-Betreibers Électricité de France (EDF) die dauerhafte Abschaltung des Blocks 1 des französischen AKW in Fessenheim im März 2020 und des Blocks 2 im August 2020 tatsächlich erfolgen und es nicht erneut zu Verzögerungen der Abschalttermine kommen wird (www.badische-zeitung.de/suedwest-1/der-fahrplan-fuer-dasende-des-akw-fessenheim-steht–167871920.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der laut Medienberichten im Februar 2019 getroffenen Entscheidung der französischen Atomaufsicht ASN, das AKW Fessenheim aufgrund der verbleibenden Restlaufzeit, die einen Reaktorbetrieb von einem Jahr und darüber hinaus bedeutet, von der nach der Atomkatastrophe von Fukushima für alle französischen Atommeiler aus Sicherheitsgründen angeordneten Nachrüstpflicht von stärkeren Notstromgeneratoren auszunehmen (www.badische-zeitung.de/suedwest-1/keine-nachruestung-fuer-fessenheim–167197537.html)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über verbindliche Vereinbarungen zu den in der Frage genannten Ankündigungen des französischen Umweltministers de Rugy und der Betreiberin Électricité de France (EDF) bezüglich konkreter Stilllegungstermine für die beiden Reaktorblöcke des französischen Atomkraftwerks (AKW) in Fessenheim vor. Die Bundesregierung wird sich daher auch weiterhin gegenüber der französischen Regierung dafür einsetzen, dass es möglichst zu keinen weiteren Verzögerungen bei der angekündigten Stilllegung des AKW Fessenheim kommt und dessen Sicherheit über die gesamte Betriebsdauer gewährleistet bleibt.
Der Bundesregierung ist die Entscheidung der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Autorité de sûreté nucléaire (ASN) vom 19. Februar 2019 über Änderungen bei der Umsetzung der „Post-Fukushima“-Nachrüstungen für Fessenheim bekannt. Die Zuständigkeit für die sicherheitstechnische Bewertung liegt in der alleinigen Verantwortung der ASN. Das Bundesumweltministerium steht im regelmäßigen Austausch mit der ASN im Rahmen der Deutsch-Französischen-Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen. Fragen zum Hintergrund der Entscheidung der ASN werden auch Gegenstand der nächsten bilateralen Beratungen mit der ASN in diesem Rahmen sein.
Frage 70
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten  Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Absturz eines ferngesteuerten Reinigungsroboters während der letzten Revision im AKW Fessenheim, bei dem nach einem Medienbericht der Roboter nur knapp oberhalb der Brennelemente im Reaktorbecken hängen blieb und von einer Kühlleitung derart angesaugt worden war, dass das Personal für 13 Minuten eine Abschaltung der Kühlung des Reaktors durchführen musste, um den Roboter zu befreien (www.badische-zeitung.de/elsass-x2x/reinigungsroboter-in-fessenheim-reaktor-gefallen-kuehlung-saugte-ihn-an–169408158.html), und könnte nach Kenntnis der Bundesregierung ein solcher oder ähnlich gelagerter Unfall auch in einem deutschen Atomkraftwerk passieren?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befand sich Block 1 des Kernkraftwerks Fessenheim seit dem 19. Januar 2019 in Revision. Die Beladung mit neuen Brennelementen war am 21. Februar 2019 abgeschlossen worden. Die Abfuhr der Nachwärme erfolgte mit dem
Nachkühlsystem. Am 22. Februar 2019 wurde der Boden des Abstellraums für Kerneinbauten mit einem Roboter gereinigt. Dabei überfuhr der Roboter die Kante zum Reaktordruckbehälter und fiel in diesen. Der Reinigungsroboter wurde von der Ansaugung des Nachkühlsystems erfasst und in eine Kühlmittelleitung gesogen, bis ihn sein Halteseil festhielt. Um den Roboter zu bergen, musste die Nachkühlung für einige Minuten  unterbrochen werden.
Zur Bewertung der Übertragbarkeit werden von französischer Seite weitere Informationen zum Sachverhalt benötigt. Das Bundesumweltministerium steht im regelmäßigen Austausch mit der ASN, insbesondere im Rahmen der Deutsch-Französischen-Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen.

DSe4Zdebel

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