Langfristige oberirdische Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle – Entsorgungskommission empfiehlt Leitlinien

Langfristige oberirdische Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle – Entsorgungskommission empfiehlt Leitlinien

Wie geht es weiter mit der langfristigen oberirdischen Lagerung von hochradioaktivem Atommüll, nachdem klar ist, dass ein Endlager für dieses strahlende Atomerbe noch für viele Jahrzehnte nicht zur Verfügung stehen wird? Die ehemals für 40 Jahre geplante oberirdische Zwischenlagerung könnte nun auch über 100 Jahre andauern. Umweltverbände fordern, die verlängerte Zwischenlagerung kritisch zu überprüfen und dabei nicht nur die Risiken einer „oberirdischen Laufzeitverlängerung“ auf den Prüfstand zu stellen, sondern auch Terror- und Kriegsrisiken in die Sicherheitsbetrachtungen einzubeziehen. Gleichzeitig fordern sie eine erweiterte Bürgerbeteiligung. Die zuständigen Stellen bereiten sich derzeit darauf vor, die erforderlichen Neu-Genehmigungen für die Zwischenlager in Gorleben und Ahaus auf den Weg zu bringen. Dazu wird auch der Bundestag Stellung nehmen müssen, fordert das Atomgesetz. Außerdem stehen neue Genehmigungen für die Lager in Brunsbüttel und Lubmin an, möglicherweise auch in Jülich. Nachdem der Umweltverband BUND zuletzt im Juni 2023 auf „aktuelle Probleme und Gefahren“ aufmerksam gemacht hat, hat die vermeintlich unabhängige Entsorgungskommission (ESK), Beratungsgremium der Bundesregierung in Sachen Atommüll, auf seiner 109. Sitzung als Empfehlung „Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern“ verabschiedet. Von Terror und Krieg und den damit verbundenen Gefahren ist keine Rede. Handlungsbedarf besteht auch, weil die Bundesrepublik aufgrund von EU-Anforderungen eine neues „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) vorlegen muss. Dazu muss das Bundesumweltministerium in 2024 etwas mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Tisch legen und aufzeigen, wie Deutschland in den nächsten Jahrzehnten den weiteren Umgang mit dem Atommüllerbe sicherstellen will.

  • Die ESK sowie die beiden weiteren Kommissionen, die die Bundesregierung vermeintlich unabhängig beraten, die Reaktorsicherheitskommission (RSK) sowie die Strahlenschutzkommission (SSK), geraten immer wieder in den Verdacht befangen und den Interessen der Atomenergie verpflichtet zu sein oder gar den Anforderungen der Bundesregierung zu folgen. Zuletzt sorgte eine Stellungnahme der ESK zum Standort Würgassen für den Bau eines sogenannten Logistikzentrums für das im Schacht Konrad geplante Endlager für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle für entsprechende Kritik. Siehe auf umweltFAIRaendern.de: Zentrales Atommülllager Würgassen – Gefälligkeitsgutachten und politische Vorgaben – Massive Kritik an BMU und BGZ. Auch die HNA hatte darauf im Dezember verwiesen (hier). Dabei geriet auch Iris Graffunder in die Schußlinie. Sie war lange beim KIT in Karlsruhe tätig, hatte auch in Lubmin mit dem Rückbau der Atomanlagen zu tun und war lange Mitglied in der ESK Mitglied. (siehe direkt hier die PM des KIT und direkt hier bei umweltFAIRaendern, jeweils als PDF) Sie ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 als eine der Geschäftsführerinnen berufen und wird seitdem nicht mehr auf der Seite der ESK als Mitglied genannt. Auf der Seite der ESK fehlt seit Anfang 2024 jeder Hinweis auf ihre bisherige Mitgliedschaft, auch ihr Profil ist dort kommentarlos gelöscht (Abfrage 8.1.2024). Siehe dazu unten mehr. Aktuell könnte auch Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert in die Kritik geraten. Sie war zunächst beim Öko-Institut, dann Geschäftsführerin bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung und ging dann zur Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH – JEN. In dieser Funktion ist sie als Geschäftsführerin derzeit dabei, den Transport von hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus vorzubereiten. Möglicherweise war sie als ESK Mitglied auch an der Entwicklung der Leitlinien beteiligt. Siehe auch hier zu einer Personalie, an der Michael Sailer, ehemals Öko-Institut, Berater des BMU und später bei der BGE beteiligt war. Siehe hier: Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?

Hintergrund zum Thema:

Die genannte Stellungnahme für Leitlinien der ESK sind hier Online als PDF verfügbar.Außerdem hier auf umweltFAIRaendern.de. Darin stellt die ESK zunächst fest: „Die Leitlinien beziehen sich auf eine zeitlich befristete Aufbewahrung der o. g. Inventare mit dem Ziel einer nachfolgenden Endlagerung und berücksichtigen dabei die Vorgaben des Atomgesetzes [1]. Weil über das zugehörige Endlagerkonzept und dessen Realisierung gegenwärtig noch nicht entschieden ist, kann der konkret benötigte Zeitraum für die Zwischenlagerung nicht benannt werden. In den Leitlinien sind die sicherheitstechnischen Anforderungen deshalb so formuliert, dass die konkrete Nachweisführung für den jeweils im Genehmigungsverfahren beantragten Zeitraum erfolgt. Hierbei können die bisher für einen genehmigten Aufbewahrungszeitraum von 40 Jahren vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehende Zeiträume sind ggf. zusätzliche Nachweise (z. B. zum Langzeitverhalten von Werkstoffen und Komponenten der Behälter und Inventare unter den lagerspezifischen Beanspruchungsbedingungen) zu erbringen.“ (Seite 3f)

Auf den über 30 Seiten der Empfehlung geht die ESK zwar auch auf „Einwirkungen von außen“ ein. Nach dem Punkt 9.1. (Einwirkungen von Innen), heißt es auf Seite 19: „9.2 Einwirkungen von außen …. „Zufälliger Flugzeugabsturz und Explosionsdruckwelle sind in der Regel auslegungsüberschreitende Ereignisse. Hierzu sind ausgehend von den Lastannahmen aus den RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren für Flugzeugabsturz [20] und der BMI-Richtlinie für den Schutz von Kernkraftwerken gegen Druckwellen [21] bzw. aus standortspezifischen Ermittlungen und von den eingelagerten Radionuklid-inventaren sowie deren Freisetzungsverhalten Maßnahmen zur Schadensreduzierung bei Flugzeugabsturz und von außen auftreffenden Druckwellen zu betrachten. Dem Gesichtspunkt der Reduzierung der Schadensauswirkung ist dann genügt, wenn auch bei diesen Ereignissen die unter realistischen Randbedingungen ermittelten radiologischen Auswirkungen einschneidende Maßnahmen des Katastrophenschutzes nicht erforderlich machen. Die Reduzierung der Schadensauswirkungen bei Flugzeugabsturz und Druckwellen kann entweder allein durch die Behälter oder durch die Kombination mit dem Lagergebäude erreicht werden.“

Offenkundig liegen zwischen den Anforderungen der Bürgerinitiativen und Umweltverbänden und deren Fachleuten sowie den Vertreter:innen der ESK Welten, was zu einer umfassenden Betrachtung in Sachen Sicherheit und Sicherung gehört. Berücksichtigt werden muss dabei: Die ESK diskutiert „technische“ Sicherheit und vielleicht Einwirkungen durch Klimafolgen wie Hochwasser, nicht aber die Sicherung der Anlagen, die von internen und externen Angriffen ausgeht. Dieser Bereich, bei dem Geheimdienste und entsprechende Stellen mitzureden haben, ist ein Feld, dass der öffentliche Debatte nahezu vollkommen entzogen ist/wird. Die Ereignisse um die Anschläge von 911 und zuletzt die Kriegsereignisse in der Ukraine zeigen jedoch, dass jenseits solch technischen Risiken eben auch „zivilisatorische“ Risiken enorm sind – ohne das diese in der Atomdebatte bislang offiziell als besondere Bedrohungssituation anerkannt wird. Staatlich wird dies unter dem Kürzel SEWD gefasst, zu der eine „Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe)“ existiert.

Auch z.B. die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und andere staatliche Stellen oder Organisationen sind dabei zu prüfen, wie sich die die (technischen) Probleme und Risiken bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle entwickeln. Die damit verbundenen Forschungsprogramme sind allerdings auch in der Kritik. Die BGZ hatte zuletzt ein neues, überarbeitetes Forschungskonzept vorgelegt (dort findet sich auch eine neue Broschüre, in der das Forschungsprogramm der BGZ dargestellt wird (PDF)) (auch direkt hier) und im November ein (kostenpflichtiges) Fachforum in Berlin durchgeführt. Hier die PM dazu.

Dokumentation:

Die Mitglieder-Liste der ESK am 8.1.2024 – https://www.entsorgungskommission.de/de/esk

Die ESK

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beruft die Mitglieder der Kommission für eine Berufungsperiode von bis zu drei Kalenderjahren. Eine Wiederberufung in unmittelbarer Folge ist möglich. In der ESK sollen die Fachgebiete vertreten sein, die für die sachverständige Beratung des BMUV erforderlich sind. Die Mitglieder müssen die Gewähr für eine sachverständige und objektive Beratung bieten. Um eine ausgewogene Beratung sicherzustellen, soll die ESK so besetzt sein, dass die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. Die ESK bildet Ausschüsse und Arbeitsgruppen für fachspezifische Fragestellungen. Das BMUV bestellt nach Anhörung der Kommission den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Mitgliedschaft in der ESK ist ein persönliches Ehrenamt. Die ESK-Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Mitglieder der ESK

Prof. Dr. Barbara Reichert Vorsitz Universität Bonn – Institut für Geowissenschaften
Prof. Dr. Horst Geckeis Stellv. Vorsitz Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Eggenstein-Leopoldshafen
Dr. Claudia Schauer Stellv. Vorsitz TÜV SÜD Industrie Service GmbH München
Dipl.-Phys. Detlef Beltz Mitglied TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Hannover
Dipl.-Ing. Katja Döscher Mitglied EnBW Kernkraft GmbH, Philippsburg
Prof. Dr. Thomas Fanghänel Mitglied Europäische Kommission, Joint Research Centre-JRC, Brüssel
Prof. h.c. Dr. Bernd Grambow Mitglied
Dipl.-Ing. Bernd Kaiser Mitglied PreussenElektra GmbH, Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert Mitglied JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Dr. Jörg Kaulard Mitglied Brenk Systemplanung GmbH Aachen
Dipl.-Ing. Julia Mareike Neles Mitglied Öko-Institut e. V.
Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig Mitglied Technische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld
Dr. Jens Schröder Mitglied GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen
Dr. Florence-Nathalie Sentuc Mitglied Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH

 

Hier eine „Sicherung“ vom 12. September 2023 von der der Seite https://web.archive.org/web/20231112003558/https://www.entsorgungskommission.de/de/esk , aufgerufen am 8.1.2024, mit Iris Graffunder:

Die ESK

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beruft die Mitglieder der Kommission für eine Berufungsperiode von bis zu drei Kalenderjahren. Eine Wiederberufung in unmittelbarer Folge ist möglich. In der ESK sollen die Fachgebiete vertreten sein, die für die sachverständige Beratung des BMUV erforderlich sind. Die Mitglieder müssen die Gewähr für eine sachverständige und objektive Beratung bieten. Um eine ausgewogene Beratung sicherzustellen, soll die ESK so besetzt sein, dass die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. Die ESK bildet Ausschüsse und Arbeitsgruppen für fachspezifische Fragestellungen. Das BMUV bestellt nach Anhörung der Kommission den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Mitgliedschaft in der ESK ist ein persönliches Ehrenamt. Die ESK-Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Mitglieder der ESK

Prof. Dr. Barbara Reichert Vorsitz Universität Bonn – Institut für Geowissenschaften
Prof. Dr. Horst Geckeis Stellv. Vorsitz Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Eggenstein-Leopoldshafen
Dr. Claudia Schauer Stellv. Vorsitz TÜV SÜD Industrie Service GmbH München
Dipl.-Phys. Detlef Beltz Mitglied TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Hannover
Dipl.-Ing. Holger Bröskamp Mitglied Freiberufliche Tätigkeit als beratender Ingenieur
Dipl.-Ing. Katja Döscher Mitglied EnBW Kernkraft GmbH, Philippsburg
Prof. Dr. Thomas Fanghänel Mitglied Europäische Kommission, Joint Research Centre-JRC, Brüssel
Dipl.-Ing. Iris Graffunder Mitglied Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)
Prof. h.c. Dr. Bernd Grambow Mitglied
Dipl.-Ing. Bernd Kaiser Mitglied PreussenElektra GmbH, Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert Mitglied JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Dr. Jörg Kaulard Mitglied Brenk Systemplanung GmbH Aachen
Dipl.-Ing. Julia Mareike Neles Mitglied Öko-Institut e. V.
Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig Mitglied Technische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld

Aufgerufen am 8.1.2024 von der Seite https://web.archive.org/web/20231111205850/https://www.entsorgungskommission.de/de/Graffunder /Sicherung vom 12. September 2023

Dipl.-Ing. Iris Graffunder
Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)
2020 – 2021 Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)
Technische Geschäftsführerin seit Mai 2020 und seit Januar 2021 Vorsitzende der Geschäftsführung
2009 – 2020 EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Prokuristin, Leiterin der EWN-Betriebsstätte Karlsruhe, Stabstelle Endlagerungsmanagement, Aufbau der Koordinationsstelle KONRAD für die öffentliche Hand
2006 – 2009 WAK Rückbau- und Entsorgungs- GmbH
Projektleiterin für den Rückbau der hochaktiven Bereiche in der WAK/VEK
1989 – 2006 Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (FZK)
Zunächst tätig im administrativen Strahlenschutz, danach Leitungsfunktionen im Bereich Abfallmanagement bei der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB), zuletzt Projektleiterin für den Rückbau des Schnellen Brutreaktors KNK
2001 – 2018 Zusatzaufgabe:
Projektleiterin des Projekts „Entsorgung Kernbrennstoffe“ bis 2006 für FZK, danach für WAK (heute KTE), Rückführung der Kernbrennstoffe und Abfälle aus Wiederaufarbeitungsverträgen des ehemaligen FZK, vor allem aus Frankreich und Großbritannien

 

Fachliche Schwerpunkte
  • Rückbau
  • Konditionierung
  • Zwischenlagerung
  • Transporte
  • Genehmigungsverfahren
  • Strahlenschutz

 

Die Seite der ESK zu Beate Kallenbach-Herbert, aufgrufen am 8.1.2024 unter https://www.entsorgungskommission.de/de/node/4884

Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Seit 2021 Technische Geschäftsführerin der JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
2019 – 2021 Kaufmännische Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE mbH
1998 – 2019 Öko-Institut e.V., Darmtadt, ab 11.2009 Leiterin des Bereichs Nukleartechnik & Anlagensicherheit, zuvor Senior Researcher

Gremien

bis 12.2018 Co-Vorsitzende der Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) des BMU
Mitglied der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF)
10.2020 – 07.2021 Vertreterin des Bundes im Stiftungsrat des Zukunftsfonds Morsleben (Stiftung zur Förderung der regionale Entwicklung im Landkreis Börde zum Ausgleich von Belastungen durch das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben
Fachliche Schwerpunkte
  • Rückbau kerntechnischer Anlagen
  • Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle
  • Gestaltung und Optimierung von Prozessen, Abläufen und interdisziplinären Schnittstellen

dirkseifert

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