An Eides statt: Erklärungen im S21-Prozess um die Nordflügelbesetzung
Am vergangenen Donnerstag fand in Stuttgart der erste Prozess gegen Stuttgart 21-GegnerInnen wegen der Besetzung des, mittlerweile abgerissenen, Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofes statt. Vier der fünf angeklagten wurden zu Strafen zwischen 50 und 350€ verurteilt, einer wurde freigesprochen.
„Ich bereue es wirklich, dass ich an der Besetzung des Nordflügels nicht – wie es meine staatsbürgerliche Pflicht gewesen wäre – teilgenommen habe, weil mir etwas der Mut fehlte, über die steile Leiter zu klettern. Diesen Mangel kann und will ich aber nun nicht dadurch beheben, dass ich mich für etwas bestrafen lasse, was ich zum einen nicht für strafwürdig halte und was ich zweitens zwar gerne getan hätte, aber nun eben halt nicht getan habe. Die Staatsanwaltschaft wird sicher noch genügend Gelegenheiten finden, mich anzuklagen, wenn sie weiterhin daran festhält, nicht die Verantwortlichen für die Zerstörungen an Kultur und Natur vor Gericht zu bringen, sondern diejenigen, die sich für eine lebenswerte Stadt für alle und die Einhaltung demokratischer Grundprinzipien einsetzen.“
Der Angeklagte Mark Pollmann (mitte/links-hinten im Bild) verlas zum Beginn des Prozesses, im Rahmen seiner Einlassung, eine Eidesstattliche Versicherung, in der er Informationen zum skandalösen Polizeieinsatz am 30. September 2010, die er „aus höheren Polizeikreisen“ erhalten habe, Preis gibt. Ausschnitte, sowie den vollen Text der Eidesstattlichen Versicherung zum Download finden sich bei den Parkschützern.