April, April – Mappus im Faktencheck

ROBIN WOOD klagt gegen Stefan Mappus, über dessen Wiederwahl als Ministerpräsident die Baden-WürttembergerInnen in fünf Tagen entscheiden. Mappus hatte wenige Tage vor dem brutalen Polizeieinsatz zur Räumung des Stuttgarter Schlossgartens am 30. September 2011 gegenüber der Presse ROBIN WOOD-Aktive als „Berufsdemonstranten“ diffamiert, bei denen „Aggressivität und Gewaltbereitschaft“ steige. Vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Polizei-Exzess bekräftigte er, es gebe „bei diesem Thema Berufsdemonstranten, und es ist in Deutschland hoffentlich noch nicht verboten, wenn man Fakten beschreibt“. Nein, verboten ist das nicht. Doch hätte sich der Ministerpräsident, noch in Amt und Würden, auf dem kurzen Dienstweg beim Amt für öffentliche Ordnung „seiner“ Landeshauptstadt Stuttgart besser informieren sollen. Dem Bürger Georg Slobodzian erläuterten die Mitarbeiter in aller Sorgfalt, warum es sich bei der Beteiligung an Demonstrationen weder um eine freiberufliche Tätigkeit noch um die Ausübung eines Gewerbes handeln könne. Der Atombefürworter Mappus ist auch in dieser vergleichweise einfachen Frage in Erklärungsnot und hat deswegen für die Klageerwiderung eine Fristverlängerung bis zum 1. April bewirkt. Der 1. April ist immer ein gutes Datum für die Wahrheitsfindung.

Monika Lege

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