Veränderungssperre Gorleben: Verzicht soll geprüft werden
Nach einer erneuten intensiven Diskussion in der AG Evaluierung am 11.5. zu dem Thema Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben hat die AG der Kommission einen Beschlussvorschlag vorgelegt. In der Diskussion ist klar geworden, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nicht alternativlos ist. Es ist den AG-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier (BUND) und Hubert Steinkemper gelungen, trotz unterschiedlicher Auffassungen in der AG einen Konsensvorschlag zu machen.
Dieser Vorschlag wurde in der Kommission intensiv diskutiert. Viele CDU-Vertreter, die Vertreter der AKW-Betreiber und der Gewerkschaften und auch das Bundesumweltministerium (BMUB) haben die Verlängerung der Veränderungssperre verteidigt. Dennoch hat die Kommission mit 12 gegen 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:
„Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“
Dieser Beschluss wird jetzt an Bundesregierung und Bundesrat übermittelt. Die Chance, dass der Bundesrat der Verlängerung nicht zustimmt, dürfte durch diesen Beschluss gewachsen sein.
Zum Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung
Das von der auf E-Patizipation spezialisierten Agentur Demos/Prognos zusammen mit der AG Beteiligung entwickelte Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Atommülllager-Suche wurde vorgestellt und intensiv diskutiert. Es gab konkrete Änderungsvorschläge. Es war aber auch ersichtlich, dass einige in der Kommission sich mit einer intensiven und verbindlichen Beteiligung der Öffentlichkeit schwertun. Außerdem gab es den Wunsch, die Machbarkeit des Konzepts noch weiter zu prüfen. Der BUND hat dafür geworben, dass es eine grundsätzliches o.k. für das Konzept gibt, aber unbedingt auch die Ergebnisse der Dialogveranstaltung am 20.6. in das finale Konzept einfließen müssen.
Im Ergebnis hat die Kommission das vorliegende Konzept grundsätzlich bestätigt. In der Sitzung der AG 1 am Freitag soll das Konzept weiter präzisiert werden. Danach wird es in der Runde der AG- und Kommissions-Vorsitzenden auf realistische Belastungen für die Kommissionsmitglieder geprüft. Die Ergebnisse der Veranstaltung am 20.6. sollen aufgenommen werden und das Konzept dann final am 3.7. von der Kommission beschlossen werden.
Export von Atommüll: Wohin mit dem Müll aus Jülich?
NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) berichtete in der Kommission über den aktuellen Stand in Jülich. Er stellte mündlich ein Gutachten des TÜV vor, das sich mit den drei Optionen für den Müll aus Jülich (Verbleib, Transport nach Ahaus, Export in die USA) beschäftigt hat. Hauptergebnis scheint zu sein, dass die USA-Option unwahrscheinlicher wird, weil diese am längsten braucht und die größten Risiken birgt. Aber das Land NRW trifft keine konkrete Entscheidung, sondern gibt diese an das Forschungszentrum Jülich zurück.
Der BUND hatte bereits am vergangenen Montag einen Vorschlag für ein generelles Exportverbot von Atommüll vorgelegt. Dieses werden wir jetzt weiter in der AG 2 voranbringen.
Zum Bürgerdialog Standortsuche am 20.6.
Das Konzept für die Dialogveranstaltung wurde wie von der Arbeitsgruppe 1 vorgeschlagen beschlossen. Ab sofort sind Anmeldungen möglich.
Mehrere Gutachten vergeben
Die Kommission hat beschlossen, die Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg zu bringen.
Außerdem wurde beschlossen, Gutachten zu den Themen „Langfristige Oberflächenlagerung“ und „Transmutation“ auf den Weg zu bringen. Zu dem Thema „Tiefe Bohrlöcher“ soll es zunächst eine Anhörung in der AG 3 geben, dann eventuell noch ein Gutachten. Eine konkrete Gutachtenvergabe dazu hat noch nicht stattgefunden.
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