Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) verklagt. Von rund 3,7 Mrd Euro ist die Rede. Diesen Betrag verlangt der Konzern als Entschädigung für die nach Fukushima erfolgte Stilllegung der Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel. Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung der Weltbank und für den Investitionsschutz zuständig. Als schwedischer Konzern fühlt sich Vattenfall durch die Stilllegung der AKWs diskriminiert und hat die Schiedsstelle im Mai 2012 eingeschaltet. Die von der Stilllegung nach Fukushima ebenfalls betroffenen Konzerne E.on, RWE und EnBW haben als deutsche Unternehmen diese Möglichkeit nicht. E.on und RWE haben aber Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ebenso Vattenfall.
Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) wurde vor wenigen Tagen von Focus auf die Klage von Vattenfall vor dem ICSID angesprochen: „Frage: Frau Ministerin, fast vergessen sind die Klagen gegen den Atomausstieg. Der schwedische Vattenfall-Konzern klagt vor einem US-Gericht – und soll sehr gute Chancen haben zu gewinnen. Muss der Steuerzahler milliardenschweren Schadenersatz zahlen?
Hendricks: „Ich hoffe nicht. Das Verfahren wird auf Seiten der Bundesregierung vom Wirtschaftsministerium geführt. Wir halten die Klage in Teilen für unzulässig und unbegründet und sind guten Mutes, dass wir die besseren Karten haben. Aber wie Sie wissen: Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand.““
Nicht Gott, sondern z.B. die Rechtsanwaltsgesellschaft Luther mbH Hamburg ist einer der Akteure: Diese Gesellschaft ist einer der beiden Vertreter für Vattenfall. Mannheimer Swartling Advokatbyrå AB, Stockholm, Sweden, ist die zweite Vertretung.
Für das Geschäftsjahr 2012/13 (PDF) meldete Luther in Deutschland einen Umsatz von rund 92 Millionen Euro. Inklusive der Auslandsstandorte hat Luther sogar 101,4 Millionen Euro umgesetzt.
Die Internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist einer der Fachbereiche dieser Kanzlei und sie wirbt mit ihrem Know how: „Wenn du Frieden willst, sei kriegsbereit“ und „Wir sind bereit“ heißt es zu Beginn einer Info-Broschüre (PDF). Das Zitat stammt – so die Broschüre – von Flavius Vegetius Renatus, einem römischen Schriftsteller, ca. 390 n. Chr..
Luther hatte für Vattenfall auch das Verfahren in Sachen Bau des Kohlekraftwerks Moorburg vertreten. Vattenfall war vor das ISCID gezogen, nach dem die Hamburger Umweltbehörde aus Sicht von Vattenfall zu hohe Umweltauflagen in der Genehmigung für den Bau des Kraftwerks festgelegt hatte. Daher verklagte der Konzern die Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe der Kanzlei Luther. Das Verfahren wurde durch einen „Konsens“ am 11.03.2011 abgeschlossen. Angaben dazu finden sich unter der Nummer 24 auf dieser Seite des ICSID. Demnach hat der Streitwert 1,4 Mrd Euro betragen (globalarbitrationreview.com, dieser Link ist von der ICSID genannt, führt aber derzeit ins Leere). Hier ist die 54-seitige Vereinbarung als PDF von der Seite des ICSID zu finden: Award(click to download). Hier direkt von dieser Seite (PDF).
Wiederholt sind die Investitionsschutzverfahren heftig kritisiert worden. Einerseits weil mit diesem Instrument – wie das Beispiel Vattenfall und Moorburg zeigt – (umwelt)politische Entscheidungen von Staaten untergraben werden können. Andererseits, weil die Verfahren unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen und mit gerichtlichen Verfahren kaum vergleichbar sind.
Aktuell sind diese Verfahren auch im Rahmen der Debatte um das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA in die Kritik gekommen. (Siehe dazu z.B. die Klage der FAZ: „Freihandelsabkommen Schiedsgerichte sind gerechter„.
Das Verfahren in Sachen Entschädigung für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel musste im Frühjahr 2013 unterbrochen werden, nachdem einer der Schiedsrichter (Daniel M. Price) sich für befangen erklärte. Er wurde kurze Zeit später einvernehmlich zwischen den Konfliktparteien durch Charles N. Brower (U.S.) ersetzt (siehe unten).
Eine sehr formale Auflistung der bisherigen Aktivitäten (Procedure Details, ICSID Case No. ARB/12/12) des Schiedsverfahrens findet sich auf den Seiten des ICSID bei der Weltbank hier. Der letzte Eintrag ist vom 20. Dezember 2013 und lautet: „The Tribunal issues Procedural Order No. 2 concerning production of documents.“
Einen knappen Überblick über das Verfahren, die Schiedsrichter und die Vertreter von Vattenfall und Bundesregierung (Wirtschaftsministerium) gibt es unter diesem Link oder direkt hier:
109.
Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany
(ICSID Case No. ARB/12/12)
Subject Matter
Nuclear power plant
Date Registered
May 31, 2012
Date of Constitution of Tribunal
Constituted:
December 14, 2012
Reconstituted:
February 25, 2013
Composition of Tribunal
President:
Albert Jan VAN DEN BERG (Dutch)
Arbitrators:
Vaughan LOWE (British)
Charles N. BROWER (U.S.)
(1)
Charles N. BROWER (U.S.) appointed following the resignation of Daniel M. PRICE (U.S.)
Party Representatives
Claimant(s)
Respondent(s)
Mannheimer Swartling Advokatbyrå AB, Stockholm, Sweden
Ministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin, Germany
Ein Gedanke zu “Vattenfalls Anwälte gegen Deutschland: „Wenn du Frieden willst, sei kriegsbereit“”
Leider sind wir den Machenschaften von Vattenfall ausgesetzt, sowie den merkwürdigen Schiedsgerichten. Deshalb muss die Kampange gegen TTip ausgeweitet werden. Ich freue mich über Eure ausführliche Berichterstattung und werde alles weiterverbreiten.
Leider sind wir den Machenschaften von Vattenfall ausgesetzt, sowie den merkwürdigen Schiedsgerichten. Deshalb muss die Kampange gegen TTip ausgeweitet werden. Ich freue mich über Eure ausführliche Berichterstattung und werde alles weiterverbreiten.