Atommüll-Kommission, die Atomvertreter und die Klagen: Umweltstiftung fordert Konsequenzen
Die Atomkonzerne E.on und RWE sitzen mit je einem Vertreter in der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestags, die am kommenden Montag zu ihrer nächsten Sitzung zusammen kommt. Dann stehen die beiden Vertreter quasi im Rampenlicht. E.on hat vor wenigen Wochen Verfassungsklage gegen das Standortauswahlgesetz und darin enthaltene Passagen zu Gorleben eingereicht. Wichtige Vereinbarungen, die die Atommüll-Kommission und die Suche nach Alternativen zum Standort Gorleben erst ermöglichen, werden so angegriffen. Seit Wochen wird dieses Vorgehen der Atomkonzerne schwer kritisiert. Der BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier bezeichnete die Klage als „unerträglich“, der Anwalt Hartmut Gassner sprach von „Befangenheit“ und Staatssekretär Flasbarth von „politisch verheerend“. Nun hat Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung einen Antrag gestellt.
- Nachzulesen als PDF auf der Seite der Atommüll-Kommission: K-Drs. 89: Beratungsunterlage zur 10. Sitzung Klagen der Energieversorger und Konsequenzen für die Arbeit der Kommission (Antrag von Jörg Sommer)
- Der BUND hatte bereits im November die Konzerne scharf kritisiert, siehe hier.
- BUND-Brief zum Umgang mit den Klagen der Atomkraftwerksbetreiber e.on und RWE herunterladen (PDF)
Der fordert, dass die Atomkonzerne alle Klagen nach Fukushima und zum Ausstieg ebenso wie zum Standortauswahlgesetz zurücknehmen sollen. Da wird kein Atomkraftgegner protestieren. Sollten E.on und RWE das nicht tun, dann will Sommer, „dass die beiden Vertreter der Energieversorger in der Kommission, Bernhard Fischer (E.on) und Gerd Jäger (RWE) ihr Mandat niederlegen oder zumindest so lange ruhen lassen, bis die Klagen zurückgezogen oder anderweitig erledigt sind.“
- Ebenfalls am Montag auf der Tagesordnung: Kommission über hochradioaktive Atommüll-Varianten: Endlagerstandort oder Entsorgungszentrum?
Für den Fall, dass keiner dieser Schritte erfolgt, soll die Kommission den Bundestag und Bundesrat auffordern, die Atom-Vertreter abzuberufen und durch andere Vertreter aus der Wirtschaft zu ersetzen. Eigenständig kann die Kommission dies nicht entscheiden.
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