Atommüll: Kommissions-AG gegen einseitige Bevorzugung von Gorleben

Gorleben Castor November 2012012Das Bundesumweltministerium (BMUB) bekommt Gegenwind in Sachen Atommüll-Standort Gorleben. Das machte heute die Arbeitsgruppe Evaluation der „Endlager“-Kommission im Rahmen einer Anhörung deutlich. Die einseitige Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben stößt auf heftigen Widerspruch, weil sie weiterhin einseitig den Standort bevorzugt. Das sei mit der vermeintlichen „Weißen Karte“, die mit dem Neustart bei der „Endlager-Suche“ vereinbart wurde, nicht vereinbar. Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel bezeichnete dieses einseitige Vorgehen der Bundesregierung als „überflüssig und kontraproduktiv“ und forderte vom BMUB einen „Vorschlag für die Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte“. Auch Klaus Brunsmeier, Vertreter des BUND in der Kommission und Vorsitzender der AG2, kritisierte das einseitige Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Veränderungssperre Gorleben. Gemeinsam mit dem Co-Vorsitzenden Hubert Steinkemper forderte er die Bundesregierung auf, „unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Gleichbehandlung von Gorleben mit anderen potenziellen Standorten ermöglicht“. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE sprach davon, dass das BMU mit diesem Vorgehen an die Schmerzgrenze gehe und betonte, dass Gorleben als Standort ohnehin ausgeschlossen werden müsse, eine weitere einseitige Belastung aber nicht in Frage komme.

Dokumentation: PM Umweltministerium Niedersachsen: Umweltminister Wenzel gegen Verlängerung einer Veränderungssperre für Gorleben: Überflüssig und kontraproduktiv – Vorschlag für Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte gefordert
Nach der heutigen (Montag) Anhörung in der Berliner Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe hat der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel seine Kritik an der von der Bundesregierung geplanten Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben erneuert. „Wir lehnen eine isolierte Regelung zum Nachteil Gorlebens ab“, sagte Wenzel.
Niedersachsen setzt sich für eine Gleichbehandlung ein. Wenn man den Begriff der „weißen Landkarte“ ernst nehme, sei vordringlicher Auftrag der Bundesregierung, alle potentiell in Frage kommenden Standorte in Deutschland offen zu halten. Eine Veränderungssperre allein für Gorleben sei überflüssig und kontraproduktiv. Eine Offenhaltung dort sei ohnehin bereits im Standortauswahlgesetz festgelegt. Auch ein Offenhaltungsbetriebsplan sei erlassen. Zudem könnten konkurrierende Nutzungen, die nicht im öffentlichen Interesse stehen, nach Bergrecht ausgeschlossen werden.
Wenzel: „Weiteres dient nicht der Sache und wäre Gift für den weiteren Verhandlungsprozess und die Vertrauensbildung vor Ort.“ Der niedersächsische Umweltminister erwartet, dass die Bundesregierung zeitnah konkrete Vorschläge zur Umsetzung von Paragraph 13 des Standortauswahlgesetzes vorlegt, um eine Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte zu ermöglichen. Der Minister betont die Gesprächsbereitschaft des Landes und erwartet, dass nicht vorzeitig Fakten geschaffen werden. Auch müsse die Atommüllkommission Zeit für eine Stellungnahme haben. Rudi Zimmeck, Pressesprecher NMU.
Dokumentation PM Kommission: „Endlager-Kommission für Gleichbehandlung möglicher Standorte – Arbeitsgruppe befragt Experten zu Gorleben-Veränderungssperre
Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe drängt auf Gleichbehandlung aller potenziellen Standorte für eine dauerhafte Verwahrung radioaktiver Abfälle. Bei einer Anhörung der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zur Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben forderte der AG-Vorsitzende Hubert Steinkemper am Montag Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium auf, „unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Gleichbehandlung von Gorleben mit anderen potenziellen Standorten ermöglicht“. Der AG-Vorsitzende Klaus Brunsmeier, der die Gruppe zusammen mit Steinkemper leitet, kritisierte, „dass die Bundesregierung die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet hat, obwohl das Thema in der Kommission noch nicht ausreichend behandelt ist“.
Bislang gilt allein für Gorleben eine Veränderungssperre, die Nutzungen des dortigen Salzstocks verbietet, die mit der Errichtung eines Endlagers unvereinbar sind. Das Bundeskabinett hatte Ende März eine Verlängerung der im August auslaufenden Sperre beschlossen. Der Bundesrat könnte die entsprechende Verordnung im Mai beraten.
In der juristischen Anhörung der Arbeitsgruppe 2 der Kommission wurde deutlich, dass neben der förmlichen Veränderungssperre auch § 48 des Bundesberggesetzes den Behörden Möglichkeiten bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden.
Die Gutachter, Professor Gunther Kühne von der TU Clausthal und Rechtsanwältin Bettina Keienburg aus Essen, sahen in der Veränderungssperre aber den juristisch sichereren Weg.
Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministeriums legten der Arbeitsgruppe ein gemeinsames Papier beider Häuser vor, das eine neue gesetzliche Regelung zur „zeitweisen Zurückstellung von Anträgen auf bergbauliche Vorhaben mit Einwirkungen auf in Betracht kommende Standortregionen“ als eine mögliche Option bezeichnet. Eine solche Regelung zur  Zurückstellung von Bergbauvorhaben würde alle potenziellen Endlagerstandorte betreffen.
Die Arbeitsgruppe 2 „Evaluierung“ verständigte sich darauf, der gesamten Endlager-Kommission  einen Beschlussvorschlag für deren Sitzung am 20. April zu unterbreiten. Der Vorschlag soll von den beiden Ministerien die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung verlangen, die eine Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandorte ermöglicht.
Medienanfragen beantwortet: Jürgen Voges, Pressereferent, Kommission
Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, juergen.voges@bundestag.de

Dirk Seifert

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