Friedliche Katastrophe: Holger Strohm und die Verschwörer
Über Holger Strohm, der in den 70er Jahren das Standard-Werk „Friedlich in die Katastrophe“ verfasst hatte, ist auf umweltFAIRaendern vor einiger Zeit berichtet worden, weil Strohm in einigen Statements eine sagen wir zumindest erstaunliche Offenheit im Umgang mit rechten, der NPD nahe stehenden Umweltschützern zeigte. Bislang hinter vorgehaltener Hand, hat sich Jörg Bergstedt in einem Youtube-Video nun mit dem Film „Friedlich in die Katastrophe“ von 2012 kritisch auseinander gesetzt. „Anhand von Auszügen aus dem Film hält er Strohm vor, Verschwörungstheorien und rechte Argumentationen zu verbreiten„, schreibt dazu die taz.
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Schon kurz nach der Veröffentlichung des Films von Holger Strohm kam eher am Rande die Kritik auf, dass der Film an einigen Stellen direkt Verschwörungstheorien aufgriff. Sei es zu den Unfallursachen von Tschernobyl, sei es mit Blick auf die Katastrophe von Fukushima. Vor allem aber Äußerungen von Strohm zur Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Nazis sorgten für Empörung und dafür, dass viele Initiativen davon absahen, Veranstaltungen mit dem Film und Holger Strohm zu machen.
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Jörg Bergstedt, bekennender Anarchist, hat sich nun intensiv mit dem Film auseinandergesetzt und sich als Reaktion eine Urheberrechts-Klage von Holger Strohm eingehandelt. Der Grund: Bergstedt „zitiere“ mit vielen Filmpassagen in seinem Beitrag und verletze damit die Eigentumsrechte. Bergstedt hält dagegen: Auch bei Filmen muss eine kritische Befassung wie auch bei Büchern erlaubt sein und deshalb müssten kritisierte Filmpassagen auch gezeigt werden dürfen, um die vorgetragene Kritik zu belegen.
Der Beitrag von Bergstedt über den Film von Holger Strohm ist hier auf Youtube zu finden. Der Beitrag ist über eine Stunde lang. Daher hat Bergstedt inzwischen auch eine Kurzfassung gemacht, die hier online ist (18 Minuten). Ein Interview mit jeweils Bergstedt und Strohm ist hier auf Youtube.
Sicherlich ist der über eine Stunde lange Beitrag von Bergstedt ein „hartes Brot“, weil er sehr weit ausholt. Aber vielleicht ist das doch auch erforderlich, um den gesamten Kontext, in dem viele Äußerungen von Strohm interpretiert werden müssen, ausreichend zu würdigen.
Taz-Autor Andreas Speit schreibt über die rechtliche Auseinandersetzung: „In dem strittigen, knapp 20-minütigen Film setzt sich Bergstedt mit Strohms Verfilmung von „Friedlich in die Katastrophe“ sehr kritisch auseinander. Anhand von Auszügen aus dem Film hält er Strohm vor, Verschwörungstheorien und rechte Argumentationen zu verbreiten. Genau da setzt die Klage an: Strohm, der gerne betont, er habe drei Berufsverbote wegen Linkslastigkeit bekommen, sieht durch die langen, aus seinem Film übernommenen Passagen das Urheberrecht verletzt.“
Weiter schreibt Speit: „Im Gerichtssaal lächelt Strohm, im blauen Anzug mit dunkler Krawatte, Bergstedt an. Als der jedoch sagt, dass er mit seinem Film Strohms Weg nach weit rechts dokumentieren wollte und darum auch vor Gericht streiten wolle, reagiert Strohm empört. Mit tiefer Stimme kontert der gebürtige Lübecker, dieser „Nazi-Vorwurf“ sei eine Beleidigung. Bis heute versteht er sich als Anarchist. Im Saal ist spürbar: Strohm würde sich hier gerne selbst viel stärker einbringen, obwohl in der Güteverhandlung gar nicht der Inhalt verhandelt werden soll. Er ist Reden und Streiten gewohnt, er war und ist ein Umtriebiger.“
In dem Artikel erinnert Speit an die Aussagen von Strohm zu den „guten Nazis“ (siehe dazu auch die Links im Text) und seine Artikel im rechtsextremen Ökomagazin Umwelt & Aktiv (U&A). Weiter informiert Speit: „In U&A hat er seitdem öfter geschrieben. Auf Youtube finden sich Interviews mit Strohm, in denen er darlegt, dass die Grünen jetzt eine Partei für sexuelle Minderheiten und Migranten seien; dass „Rassen“ geschaffen werden sollten, deren Intelligenzquotient bei 90 liegt, denn diese seien leichter zu kontrollieren; dass Bundeskanzlerin Angela Merkel jüdisch sei und muslimische Migranten in Schweden Schulverweigerer seien.“
Die gerichtliche Schlichtung, so die taz, hatte offenbar wenig Erfolg. Das Urteil wird für den 25. Februar erwartet.
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