Strafgeld-Androhung: Behördenchef unterstelllt BI das „Ansehen der Genehmigungsbehörde zu schädigen“

Strafgeld-Androhung: Behördenchef unterstelllt BI das „Ansehen der Genehmigungsbehörde zu schädigen“

Der Präsident des nach bester Orwellscher Manier benannten „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE) geht gegen die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg rechtlich vor. Die BI soll eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben, sonst drohen 10.000 Euro Strafe plus Anwaltsgebühren. Warum Präsident König (Präsident ist die Funktion, König der Nachname) sauer ist? Erklärt die BI jetzt in einer Pressemeldung. Zum Vorgehen gegen die BI gibt es auf der Homepage des BfE nichts, aber dort ist zu lesen, dass das BfE gegen einen „Unternehmer“ vorgeht, weil er unerlaubt das Logo des Bundesamts verwendet habe.
Über die „Unzulässige Verwendung des BfE-Logos“ ist hier mehr zu lesen. Dokumentation der PM der BI: „Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) fährt schweres Geschütz gegen die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) auf.
Durch einen Beitrag in der Gorleben Rundschau und zwei Artikel auf der BI-Homepage sieht sich der Präsident des BfE, Wolfram König, verunglimpft. In einer Mail des BfE-Pressereferats heißt es, „in verschiedenen Publikationen unterstellen Sie dem Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) eine Aussage zur Sicherheit der Zwischenlager nach Auslaufen der derzeitigen Genehmigungen. Diese entbehrt jeder Grundlage und ist in der Lage, das Ansehen der Genehmigungsbehörde zu schädigen.“
Hintergrund ist die Debatte um die Frage, ob die Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle über die genehmigten 40 Betriebsjahre hinaus problemlos weiter betrieben werden können. In Gorleben beispielsweise läuft die Genehmigung bereits 2034 aus, in Ahaus dann 2036, aber ein genehmigtes, betriebsfertiges Endlager wird es dann absehbar längst nicht geben. Es kann durchaus noch einmal 40 Jahre dauern, bis ein solches tiefengeologisches Lager betriebsbereit ist.
König sagte bereits bei der Vorstellung der Broschüre „Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle – Sicherheit bis zur Endlagerung“ laut Presseberichten, die einstige Begrenzung der Genehmigungen für die zwölf dezentralen Zwischenlager auf nur 40 Jahre habe keine Sicherheitsgründe gehabt, sondern sei ein politisches Signal gewesen (Handelsblatt, 12.04.2018). Das kann man nur so verstehen, dass die Standortgemeinden versichert, also beruhigt sein sollten, dass die Zwischenlagerung überschaubar befristet sei. In ähnlicher Form äußerten sich König und die Vizepräsidentin des BfE, Dr. Silke Albig, auch auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Loccum Anfang Juni.
Diese Statements empörten auf der Tagung den Chef des Öko-Instituts Darmstadt Michael Sailer, der zugleich Vorsitzender der Entsorgungskommission des Bundes ist. Er unterstrich, dass die Reaktorsicherheitskommission ganz eindeutig nur technische Gründe für die 40 Jahre Betriebsdauer geprüft hatte. Sailer erläuterte den Sachverhalt ausführlich in einem Interview in der Gorleben Rundschau.
Die Verantwortlichen der BI wurden zunächst aufgefordert, entsprechende Passagen in ihren Beiträgen zu korrigieren.
Doch noch bevor eine Korrektur erfolgen konnte, folgte Anwaltspost. Die BI wurde nun aufgefordert, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, sonst drohten 10.000 Euro Strafe plus Anwaltsgebühren. Außerdem forderte der Anwalt des BfE umfassende Richtigstellungen. „Das passt nicht zu einer Behörde, die sich gern als selbstlernend bezeichnet und den Dialog betont,“ unterstreicht der BI-Vorsitzende Martin Donat.
Vorsorglich hat die BI nun die Unterlassungserklärung ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage abgeben, weil die BI die inhaltliche Auseinandersetzung nicht durch ein evtl. einstweiliges Verfügungs-/Eilverfahren abgewürgt wissen wollte. Die weitergehende Forderung nach einer „Richtigstellung“ hat die BI deshalb auch abgelehnt. Verlangt wurde vom BfE insbesondere die Erklärung der BI, dass die beanstandeten Äußerungen des BfE-Präsidenten auch nicht „sinngemäß“ so gefallen seien. Das geht natürlich zu weit. Diesen Maulkorb will sich die BI nicht umbinden lassen.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke unterstreicht: „Uns geht es nicht um die Diskreditierung von Personen, es geht uns um eine Auseinandersetzung um Positionen. Wir haben erhebliche Bedenken, ob das Zwischenlager Gorleben heute noch genehmigungsfähig wäre.“
1)    Artikel: „Die nächste Katastrophe zeichnet sich ab: Aus Zwischenlagerung wird Dauerlagerung“:
https://www.bi-luechow-dannenberg.de/?page_id=18918
2)    Interview mit Michael Sailer in Gorleben Rundschau: „Nicht beliebig lang“:
https://www.bi-luechow-dannenberg.de/wp-content/uploads/2018/08/GR_2018_09_bis_10_Web.pdf
3)    Pressemitteilung: „Neue Gorleben Rundschau: Atommüllwelle“:
https://www.bi-luechow-dannenberg.de/?p=21190
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06″
 

Dirk Seifert