BUND Hessen widerspricht der Einlagerung von Sellafield-Castoren in das Standort-Zwischenlager des AKW Biblis
Angesichts erheblicher Sicherheits-Mängel widerspricht der BUND Hessen der Genehmigung zur Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll aus der britischen Plutonium-Fabrik Sellafield im Castor-Zwischenlager Biblis. Nachdem der Physiker Wolfgang Neumann (ehemals intac) die zum Jahreswechsel vom Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BASE, vormals BfE) erteilte Genehmigung in einem offenen Brief als „Rückschritt in der Sicherheit von Zwischenlagern“ bezeichnet und feststellt, dass die „nach Atomgesetz geforderte und nach Stand von Wissenschaft und Technik umsetzbare Vorsorge gegen mögliche Schäden […] nicht gewährleistet“ wäre, führt der BUND Hessen nun insgesamt 26 Mängel in der Genehmigung an. Die klare Botschaft: Erst wenn diese Mängel beseitigt sind, dürfe eine Einlagerung erfolgen. Der Widerspruch ist auch hier online. Ein Bündnis von Anti-Atom-Organisationen sprach in einer Presseerklärung von „sinnlosen Atommüll-Verschiebungen“ und kritisierte, dass es weiterhin „kein vertretbares Konzept für den langfristigen Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll“ gäbe. Weitere Castor-Transporte aus Sellafield und aus La Hague sollen demnächst auch nach Brokdorf, Philippsburg und Isar/Ohu rollen.
Weitere Informationen und Hintergründe zu den bevorstehenden Castor-Transporten:
- Offener Brief: Bundesamt genehmigt Sicherheitsabbau in Biblis bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle
- Hochradioaktiver Atommüll zum Zwischenlager Biblis: Transportgenehmigung über deutschen Hafen erteilt
UmweltFAIRaendern.de dokumentiert:
Abtransport der Castor-Behälter ist nicht gesichert
Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Widerspruch gegen dessen Genehmigung eingelegt, bis zu sieben Castoren vom Typ HAW 28 M mit Atomabfällen aus Sellafield in das Standortzwischenlager Biblis einzulagern.
In 26 Punkten legt der Umweltverband Sicherheitsmängel dar, die erst beseitigt sein müssen, bevor die Einlagerung stattfinden dürfe.
Hauptkritikpunkt des BUND ist, dass das Bundesamt mögliche Undichtigkeiten der Castor-Behälter in Kauf nimmt, ohne eine belastbare Lösung dafür zu haben, sollte dieses Problem auftreten.
Dr. Werner Neumann, BUND-Landesvorstandsmitglied: „Wenn der Primärdeckel des Behälters als die innere der beiden Abdichtungen versagt, darf der Behälter wegen des erhöhten Risikos nicht mehr transportiert werden; stattdessen muss der Deckel in einer speziellen Reparatureinheit, einer „heißen Zelle“ ausgetauscht werden.“
Nach Angaben des BUND verlange die Genehmigung aber keine heiße Zelle am Standort-Zwischenlager, sodass weder eine Reparatur undichter Behälter möglich wäre noch ein Abtransport zu einer Reparatureinheit. Vielmehr begnüge sich die Behörde mit einem Verweis auf theoretisch mögliche Varianten und „Konzepte“, die erst im Schadensfall ihre Eignung beweisen müssten, obwohl der Bescheid Gefahren und Freisetzungen von Radioaktivität betont.“
Werner Neumann: „Die Genehmigung ist wie eine Sackgasse ohne Wendehammer. Es wurde nur geprüft, wie die Behälter eingelagert werden können, aber nicht, wie man diese wieder abtransportieren kann.“
Der BUND kritisiert zum wiederholten Mal, dass eine Genehmigung im Atomrecht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und damit ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Darüber hinaus seien zahlreiche Nebenbestimmungen und Anlagen des Bescheids bislang unbekannt, was eine fundierte Überprüfung der Genehmigungsunterlagen verhindert.
Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen: „Der Bescheid nimmt Unsicherheiten in Kauf, wo Sicherheit gefordert ist. Dabei dient der Bescheid für Biblis als Blaupause für die Zwischenlager in Philippsburg, Brokdorf und Isar, wo die Castor-Behälter aus Sellafield und La Hague die gleichen Probleme mit sich bringen werden.“