Diese Aussage steht allerdings im klaren Widerspruch zu den Angaben der zuständigen Genehmigungsbehörde, des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Unternehmen sei am 16. Dezember schriftlich informiert worden, dass der Widerspruch des BUND „nicht offensichtlich unzulässig“ sei, stellte das BAFA auf taz-Anfrage klar. „Und das bedeutet damit, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat“, schreibt die Behörde. Auch das für das Widerspruchsverfahren zuständige Verwaltungsgericht Frankfurt hatte zuvor erklärt, dass von einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs auszugehen sei.“ Weiter schrieb Malte Kreutzfeldt: „Stattgefunden haben die fraglichen Transporte am 14. und am 28. Dezember. Zumindest der zweite wäre demnach nach dem Schreiben des BAFA durchgeführt worden – und wäre damit unzulässig gewesen. Der BUND hat daraufhin Strafanzeige wegen ungenehmigten Exports von Atombrennstoffen gestellt. Diese werde derzeit geprüft, erklärte die Staatsanwaltschaft Erlangen; dort hat Framatome Deutschland seinen Hauptsitz. Das BAFA hatte ebenfalls strafrechtliche Schritte angekündigt.“