Die Atomkonzerne sollen für den Atomausstieg noch einmal runde 2,5 Mrd Euro erhalten. Eine von der Bundesregierung abgestimmte 18. Atomgesetznovelle soll das regeln, verbunden mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen. Der größte Anteil soll an Vattenfall gehen, die zusätzlich mit einer Klage nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch vor einem fragwürdigen Schiedsgericht in Washington (Energie-Charta) die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt hatte. Vattenfall bekommt damit für marode AKWs in Krümmel und Brunsbüttel Entschädigung, obwohl die Reaktoren seit 2007 bis zur endgültigen Stilllegung im Sommer 2011 aufgrund schwerer Störfälle und Sicherheitsmängel gar keinen Atomstrom mehr produzieren konnten! Die vermeintlichen Entschädigungen zulasten der Steuerzahler:innen hätten aus Sicht der Linksfraktion vermieden werden können, wenn die Bundesregierung bei der Neuordnung der Atommüllentsorgung Ende 2016, bei der die Atomkonzerne von jeglicher weiterer Haftung für die Kosten befreit wurden, im Gegenzug auf einen kompletten Klageverzicht bestanden hätten. Darauf hatten CDU/CSU und SPD sowie auch die Grünen bei der sogenannten Neuordnung der Entsorgung im Bundestag aber verzichtet. Auch mit einer handwerklich schlecht geregelten Uran-Steuer war die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Juni 2017 gescheitert, sodass die Atomkonzerne Milliardensummen zurück erhielten.
Hier sind die beiden Entwürfe der 18. Atomgesetznovelle und des öffentlich-rechtlichen Vertrages jeweils als PDF.