Bundesregierung hält an Veränderungs-Sperre für Gorleben fest

Die Bundesregierung hält an der Verlängerung der Veränderungs-Sperre für den Salzstock Gorleben fest. Mit welchen Maßnahmen sie dafür sorgen will, dass andere potenzielle Standorte entsprechend behandelt werden, bleibt in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel unverbindlich.
Zwar erklärt die Staatsekretärin, dass es „Ziel der Bundesregierung (ist), geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln“. Aber diese Sicherung „bedarf … einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus“.
Geplant ist, die Verlängerung der Veränderungssperre im August in Kraft treten zu lassen. Dazu muss noch der Bundesrat einen Beschluss fassen. Zunächst geplant war für die Debatte im Bundesrat der 8. Mai. Um mehr Zeit für eine Debatte über mögliche Alternativen zu haben, hat die „Endlager-Kommission“ aber per Beschluss darum gebeten, die Befassung im Bundesrat mindestens auf den Juni zu verschieben. (Siehe dazu hier, PDF).
Hubertus Zdebel: „Gorleben bleibt bei einer Verlängerung der Veränderungssperre weiterhin der einzige Standort für ein dauerhaftes Atommülllager. Mit einer „weißen Landkarte“, wie es die Bundesregierung mit dem Beschluss des Standortauswahlgesetzes behauptet hat, hat das immer noch nichts zu tun. Die Diskussionen in der Atommüll-Kommission haben gezeigt, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nicht notwendig ist und möglicherweise sogar rechtswidrig wäre. Ohne jede Not exponiert die Bundesregierung damit weiterhin den Standort Gorleben, während andere potenzielle Standorte weiterhin ausgeklammert bleiben. Damit wird das Vertrauen in eine ergebnissoffene und vergleichende Standortsuche nicht eben vergrößert. Das Festhalten an Gorleben stellt weiterhin eine schwer erträgliche Belastung für die Suche nach einem möglichst sicheren und dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dar“.
Dokumentation der Fragen und Antworten
Anlage 22 – Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 27):
Frage:
Welche zusätzlichen Maßnahmen im Sinne der in der Endlager-Kommission laufenden Diskussion zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte wird die Bundesregierung kurzfristig ergreifen, um die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben als Atommülllagerstandort überflüssig zu machen, und welche rechtlichen Veränderungen müssen aus Sicht der Bundesregierung dazu im Einzelnen vorgenommen werden, um eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben ab August 2015 überflüssig zu machen?
Antwort:
Es ist Ziel der Bundesregierung, geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde eine Beratungsunterlage für die Sitzung am 13. April 2015 der Arbeitsgruppe 2, AG 2, der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ erstellt. Sie enthält mögliche Prüfoptionen für gesetzliche Regelungen zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte und wurde in der Sitzung vorgestellt (K-Drucksache/AG2-11).
Die Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen bedarf jedoch einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus. Da die Realisierung gesetzlicher Lösungsvorschläge vor diesem Hintergrund nicht vor Ablauf der geltenden Veränderungssperren-Verordnung möglich ist, besteht derzeit keine Alternative zu der Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung.

DSe4Zdebel

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