Bundesumweltministerium über die belgischen AKWs Doel und Tihange
Trotz tausender Risse in den Reaktordruckbehältern der belgischen Atommeiler Doel 3 und Tihange 2 hat die dortige Atomaufsicht FANC grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme gegeben. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten zur Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 2.12.2015 das Bundesumweltministerium um einen aktuellen Bericht gebeten.Im folgenden wird der schriftliche Bericht hier dokumentiert.
„Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit / der Bundesregierung 01.12.2015
„Bericht zur Darstellung, in welcher Weise die zuständigen Behörden in Deutschland über die Befunde an den belgischen Anlagen in Doel-3 und Tihange-2 informiert wurden.“
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE
Im Juli und September 2012 wurden bei einer Sonderprüfung am Reaktordruckbehälter (RDB) der Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 mehrere Tausend Ultraschallanzeigen gefunden. Die belgische atomrechtliche Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC) informierte umgehend andere Aufsichtsbehörden und Sachverständigenorganisationen darüber und bat um Unterstützung bei der Bewertung. Das Bundesumweltministerium begrüßte die Entscheidung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde FANC, sich zur Klärung der Befunde einer internationalen Diskussion zu stellen. FANC hatte für diesen Prozess Expertengruppen eingerichtet.
In diesen ersten Expertengruppen, die am 16. Oktober 2012 und am 8.-9. Januar 2013 getagt haben, war aus Deutschland die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) vertreten. Eingehende Diskussionen im Rahmen der Expertengruppen veranlassten die zuständige FANC, der Einschätzung des Betreibers zu folgen, dass es sich um Wasserstoff-induzierte Trennungen im Werkstoff, sogenannte Wasserstoffflocken, handele, die schon bei der Herstellung entstanden seien. Mit Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 17/12975 vom 04. April 2013 wurde der damalige Sachstand zu den Befunden dargestellt.
Im weiteren Verlauf wurde FANC neben den anerkannten belgischen Sachverständigen-Organisationen auch von weiteren internationalen Experten in der Bewertung unterstützt. Im diesem „International Review Board“ (IRB) wurden international anerkannte Experten durch die FANC „ad personam“ berufen. Im IRB war die GRS nicht vertreten. Die FANC berichtete in Abständen über die weitere Entwicklung an die Mitglieder der WENRA (Western Nuclear Regulators Association). Der WENRA gehören die Leiter sämtlicher europäischer atomrechtlicher Aufsichtsbehörden an. Die WENRA nahm schließlich die Erkenntnisse aus den beiden belgischen Anlagen zum Anlass, im Sommer 2013 eine Empfehlung für entsprechende Überprüfungen an den Reaktordruckbehältern der in Europa bestehenden Kernkraftwerke auszusprechen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind im Bericht vom 17. Dezember 2014 „Activities in WENRA countries following the recommendation regarding flaw indications found in Belgian reactors“ dargestellt (http://www.wenra.org/media/filer_public/2014/12/26/flaws_in_
rpv_feedback_2014-12-19.pdf).
Neben der Mitwirkung in der WENRA ist Deutschland – ebenso wie Belgien – in den für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen europäischen Gremien und Gruppen – wie etwa ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) und HERCA (Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities) – vertreten. Ein Austausch mit Belgien findet zudem auf internationaler Ebene unter Nutzung der multilateralen Organisationen IAEO und der OECD/NEA statt. Das Bundesumweltministerium hat auch im Rahmen dieser Möglichkeiten den regelmäßigen Dialog mit den belgischen Vertretern gesucht und bei entsprechenden Gelegenheiten die deutschen Besorgnisse, die sich im Zusammenhang mit dem Sicherheitszustand der grenznahen belgischen Anlagen ergeben, zum Ausdruck gebracht.
Am 17. November 2015 hat FANC seine Entscheidung zur Zustimmung zum Wieder- anfahren der Anlagen Doel-3 und Tihange-2 bekannt gegeben. FANC kommt nach einer Würdigung der ihr vorliegenden Unterlagen zu dem Schluss, dass die Integrität der Reaktordruckbehälter der beiden Anlagen für einen 40-jährigen Betrieb nachgewiesen sei. Für eine transparente Erläuterung der Entscheidung hat FANC umfangreiche Unterlagen veröffentlicht(http://www.fanc.be/nl/page/doel-3-tihange-2-indications-de-defauts-dans-l-acier-des-cuves/1488.aspx).
Das BMUB hatte schon Ende Oktober 2015 über seine Vorgehensweise für den Fall einer Zustimmung der Behörde zum Wiederanfahren entschieden. Die Entscheidung der FANC soll unter Einbindung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und des Ausschusses Druckführende Komponenten und Werkstoffe (DKW) der Reaktorsicherheitskommission (RSK) ausgewertet werden. Mit der Auswertung durch die GRS und der DKW wurde begonnen, Ergebnisse stehen derzeit noch aus.
FANC hat angekündigt ihre Entscheidungsgrundlage im Rahmen eines Workshops mit atomrechtlichen Aufsichtsbehörden im Januar 2016 erläutern zu wollen. Das Bundesumweltministerium begrüßt, dass die atomrechtliche Aufsichtsbehörde FANC sich einer internationalen Diskussion zu den Entscheidungsgrundlagen stellen wird. Das Bundesumweltministerium wird sich an dieser Erörterung aktiv beteiligen.“