Schadensersatzklagen der Atomkonzerne: Unbelehrbar bis zum Super-GAU

„Die Atomkonzerne sind offenbar unbelehrbar bis zum Super-GAU. Die Abschaltung des Atom-Risikos nach Fukushima war keine Enteignung der Konzerne, sondern ein Verfassungsgebot zum Schutz der Bevölkerung, damit sich eine Katastrophe wie die in Japan hier nicht wiederholt. Es wäre ein Gebot der Anständigkeit, wenn die Vorstände von E.on, RWE und Vattenfall das endlich einsähen und die Klagen zurückzögen“, sagt Hubertus Zdebel zu den Klagen der Atomkonzerne auf Schadensersatz nach der Katastrophe von Fukushima, die heute und morgen vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich verhandelt werden. Zdebel weiter:
„Ich verweise außerdem auf die ebenfalls noch laufende Schadensersatz-Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington, die der schwedische Staatskonzern im Rahmen der Energiecharta angestrengt hat. Die zusätzliche Klage von Vattenfall vor dem Schiedsgericht in Washington gibt einen Vorgeschmack auf das, was auf die deutschen Steuerzahler zukommen kann, wenn TTIP Realität wird. Rund 4,7 Milliarden Euro verlangt Vattenfall dort für die damals schon maroden Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel. Es wäre grotesk, würde das Bundesverfassungsgericht jetzt die Schadenersatzforderungen der Atomkonzerne abweisen und sich Vattenfall dann eventuell über das Schiedsgericht in Washington bei den Steuerzahlern in Deutschland bedienen.“
Diese PM ist zuerst veröffentlicht auf der Homepage der Fraktion DIE LINKE

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