„Keine Tricksereien bei rechtswidrigen Atommüll-Exporten!“

„Ich bin fassungslos, wie einfach der in Deutschland verbotene Export von Atommüll mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums (BMUB) umgangen werden kann“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf seine Nachfrage. Zdebel hatte  gefragt, warum das BMUB den Atommüll-Export von Brennstäben aus dem Vattenfall-AKW Brunsbüttel nach Schweden genehmigt hat, die dort nach vermeintlichen Forschungen auch zur Endlagerung bleiben sollen.

Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass das BMUB einem Export von 13 defekten Brennstäben aus dem AKW Brunsbüttel nach Schweden zugestimmt hatte, obwohl im Standortauswahlgesetz (§1 (2)) ein solcher Export zum „Zweck der Endlagerung“ nicht zulässig ist. Diese Brennstäbe sollen als Atommüll in Schweden verbleiben. Aus Sicht des BMUB ist dieser Export jedoch nicht zum „Zweck der Endlagerung“ genehmigt, sondern zu Forschungszwecken.
Zdebel weiter: „Ich fordere das Ministerium auf, die Genehmigung für den Atommüll-Export zurückzuziehen. Nach meinen Informationen lagern in den deutschen AKWs insgesamt 1558 Sonderbrennstäbe, die laut BMUB häufig Defektstäbe sind – wie jetzt bei Vattenfall. Intensiv wurde im Rahmen der Endlager-Kommission über ein Atommüll-Export-Verbot diskutiert und bei der Novellierung des Standortauswahlgesetzes zum Neustart der ‚Endlagersuche‘ eine entsprechende Verbots-Regelung aufgenommen. Gerade das BMUB hatte sich seinerzeit für eine solche Regelung eingesetzt. Nun aber zeigt sich, wie leicht und fast mühelos diese Regelung ausgetrickst werden kann.
Alarmierend ist das besonders mit Blick auf die immer noch laufenden Planungen, 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA zu exportieren.“
Die Antwort der Regierung auf Zdebels Frage ist hier online (PDF):

Dokumentation:
Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 2/10 vom 1. Februar 2018 (Eingang im Bundeskanzleramt am 2. Februar 2018) beantworte ich wie folgt:
Frage MdB Hubertus Zdebel: „Aufgrund welcher rechtlichen Abwägungen hat das Bundesumweltministerium als Fachaufsicht der Ausfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAF A) für den Export von 13 hoch radioaktiven defekten Brennstäben aus dem AKW Brunsbüttel nach Schweden zu Forschungszwecken und zum dauerhaften Verbleib dieser Atomabfälle in Schweden zugestimmt (http://www.taz.de/Atombrennstaebe-sollen-nachSchweden/!54791701), obwohl nach StandAG § 1 (2) und dem dort enthaltenen grundsätzlichen Exportverbot (Gebot der Inlandsentsorgung) solche nicht zulässig sind, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass weitere defekte Brennstäbe aus anderen AKWs in Deutschland künftig ebenfalls exportiert werden?“
Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages: Die Ausfuhr steht rechtlich nicht im Widerspruch zu § 1 des Standortauswahlgesetzes bzw. der Richtlinie 2011/70/Euratom im Hinblick auf die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung. Die Brennstäbe werden zu Forschungszwecken und nicht zum Zweck ihrer Entsorgung nach Schweden verbracht.
Ein Export von Sonderbrennstäben aus anderen Atomkraftwerken würde rechtlich voraussetzen, dass sie für wissenschaftliche Untersuchungen benötigt werden; anderenfalls schreibt das Atomgesetz die Zwischen- und Endlagerung in Deutschland vor.

DSe4Zdebel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert