Atommüll Schacht Konrad: Standortentscheidung für Bereitstellunglager noch in diesem Jahr
Noch in diesem Jahr will die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) den Standort für das neue Atommüll-Bereitstellungslager für den Schacht Konrad festlegen. Das bestätigt die Bundesregierung auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg bei der Fraktion DIE LINKE. Bedeutsam für diesen Standort sei ein Gleisanschluss und er darf nicht weiter als 150-200 Kilometer vom Schacht Konrad in Salzgitter entfernt sein, so die Bundesregierung.
Dazu erklärt Hubertus Zdebel: „Weil in Sachen Atommülllagerung fast nichts so funktioniert, wie sich Bundesregierung und zuständige Behörden und Unternehmen das vorstellen, soll nun ein weiteres Atommülllager entstehen. Anlass sind die enormen zeitlichen Verzögerungen bei der geplanten Inbetriebnahme des Schacht Konrad in Salzgitter, der als Atommüll-Endlager für leicht- und mittelradioaktiven Abfall ausgebaut wird. Derzeit wird gehofft, dass es 2027 soweit sein soll, bis der unterirdische Ausbau abgeschlossen ist.
Die Verzögerungen von mehr als zehn Jahren führen dazu, dass sich der Atommüll an den AKW-Standorten auftürmt. Auch dort müssen neue Zwischenlager gebaut werden. Bislang hält sich die Bundesregierung bedeckt, wo denn das neue Zwischenlager für den Schacht Konrad entstehen soll.
Mit der Vorgabe, `nicht weiter als 150-200 Kilometeter von Salzgitter entfernt´ könnte es an einen Standort in Niedersachsen genausogut wie in Thüringen, Hamburg oder NRW errichtet werden. Auch Ilsenburg in Sachsen-Anhalt war von Medien jüngst wegen des vorhandenen Gleisanschlusses genannt worden.
Klar ist nur: Dieses neue Atommülllager soll nicht in Salzgitter gebaut werden, weil dann die vorhandene Genehmigung für den Schacht Konrad geöffnet werden müsste und dann wieder Klagen möglich wären. Das aber wäre für den Ausbau im Schacht vermutlich das endgültige Aus, denn schon jetzt gibt es massive und begründete Zweifel, ob Konrad heutigen Endlageranforderungen noch gerecht werden könnte. So wird wieder einmal beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen rumgetrickst, anstand mit offenen Karten zu spielen und die Bürger*innen umfassend zu beteiligen.“
Frage und Antwort der Bundesregierung als PDF:
Frage 57 – Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Frage: „Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entscheidung für einen Standort für das in § 3 Absatz 3 Satz 3 des Entsorgungsübergangsgesetzes erwähnte „Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“, die im Schacht Konrad in Salzgitter dauerhaft unterirdisch gelagert werden sollen, getroffen werden, und kann die Bundesregierung bestätigen, ob ein Standort für ein solches Bereitstellungslager weder in Niedersachsen noch in Nordrhein-Westfalen sein wird?“
Antwort: „Das Zentrale Bereitstellungslager soll als Eingangslager für das Endlager Konrad die Einlagerung der Abfallgebinde im Endlager zeiteffizient durchführen können. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH beabsichtigt, in diesem Jahr eine Entscheidung über den Standort für das Bereitstellungslager Konrad zu treffen.
Die unabhängige Entsorgungskommission des Bundes hat in einer Stellungnahme sicherheitstechnische und logistische Anforderungen an ein Zentrales Bereitstellungslager herausgearbeitet.
Neben den sicherheitstechnischen Anforderungen gibt es einige logistische Anforderungen: Der Standort sollte höchstens etwa 150 bis 200 Kilometer vom Schacht Konrad entfernt sein. Es sollte zudem ausreichend Platz im und vor dem Lagergebäude für Transporte, Rangierfahrten und Inspektionen geben. Der Standort sollte möglichst bereits über einen Schienenanschluss verfügen.“