Hochradioaktiv: Fehlender Terrorschutz bei Atommülllagerung – Erörterungstermin für Neubau Castorzwischenlager Lubmin

Hochradioaktiv: Fehlender Terrorschutz bei Atommülllagerung – Erörterungstermin für Neubau Castorzwischenlager Lubmin

Weil das bisherige Atommüllager mit hochradioaktiven Abfällen in Lubmin an der Ostseeküste baulich nicht ausreichend gegen die erhöhten Terrorschutz-Anforderungen gesichtert werden kann, muss eine neue Zwischenlagerhalle gebaut werden. Seit Jahren dauert das Verfahren zur Neugenehmigung an, ein erstes Neubaukonzept war zunächst gescheitert. Im Frühjahr hatte die zuständige Genehmigungsbehörde, dass Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (Base) die Antragsunterlagen des staatlichen Betreibers EWN  öffentlich gemacht. Im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist damit die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Nun soll am 1. November und eventuell folgenden Tagen der Eörterungstermin stattfinden. Unter anderem der BUND hat massive Sicherheitsbedenken per Einwendung angemeldet.

Nahezu alle Maßnahmen im Bereich der Terrorabwehr bzw. dem Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD), wie es im Amtsjargon genannt wird, unterliegen der Geheimhaltung. Selbst Gerichte könnte das nicht prüfen. Nachdem im Fall des Zwischenlagers Brunsbüttel das OVG Schleswig wegen fehlender und falscher !! Nachweise die Betriebserlaubnis aufgehoben hatte, hat der Bundestag mit einer 17. Atomgesetzänderung reagiert und die gerichtliche Überprüfbarkeit von SEWD-Maßnahmen eingeschränkt.

umweltFAIRaendern dokumentiert die Meldung von BASE: Neubau Zwischenlager Lubmin: Erörterungstermin steht fest

Am Dienstag, den 1. November 2022 beginnt der Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren für den Neubau des Ersatztransportbehälterlagers ESTRAL in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern). Veranstaltungsort ist der Kulturbahnhof in Greifswald.

Eingeladen sind die Personen, die rechtzeitig Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht haben, die Antragstellerin EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH sowie weitere Behörden und behördlich zugezogene Expert:innen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) führt die Veranstaltung durch.

Ziel der Erörterung ist es, die Einwendungen im direkten Austausch zu erläutern und zu besprechen. Im Erörterungstermin werden zum Beispiel Sicherheitsaspekte, Umweltauswirkungen durch den Neubau und der Schutz vor Terrorangriffen thematisiert. Das BASE wird die Ergebnisse des Erörterungstermins ggf. im Genehmigungsverfahren berücksichtigen.

Mehr als 200 Bürgerinnen und Bürger hatten von 11. Februar bis 11. April 2022 Einwendungen erhoben. Diese erfolgten überwiegend in Form von Sammeleinwendungen auf Unterschriftenlisten.

Frühestmögliche Einlagerung ab 2027

Anlass für den Neubau am Zwischenlager Nord sind neue bundesweite Vorgaben zur Sicherung bei der Aufbewahrung von Castor-Behältern. Da eine bautechnische Nachrüstung des bestehenden Zwischenlagers nach Angaben der EWN GmbH nicht umsetzbar sei, plant sie den Neubau des Ersatztransportbehälterlagers in unmittelbarer Nähe. Die derzeitige Planung der EWN GmbH sieht eine vierjährige Bauzeit vor und eine frühestmögliche Einlagerung der 74 Transport- und Lagerbehälter im Jahr 2027.

Der Erörterungstermin findet statt ab Dienstag,

den 1. November,
im Kulturbahnhof Greifswald
Osnabrücker Str. 3
17489 Greifswald.

Der Termin beginnt um 15:00 Uhr und wird bei Bedarf an den darauffolgenden Tagen um 08:00 Uhr fortgesetzt.

Die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt formal im Bundesanzeiger, in der Ostseezeitung, im Nordkurier sowie auf dieser Webseite.

dirkseifert

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