Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Linke Bundestagsfraktion fragt nach

Internet - unbekannter Fotograf
Gaszentrifugen für die Urananreicherung. Zwischen Super-GAU und militärischem Missbrauch: Die URENCO steht zum Verkauf. Die Linke Bundestagsfraktion fragt nach. Foto: Betreiber?

Mit einer schriftlichen Kleinen Anfrage will die Linke-Bundestagsfraktion jetzt von der Bundesregierung mehr Informationen über den laufenden Verkauf der Uranfabriken der URENCO bekommen. Dorothée Menzner, atompolitische Sprecherin der Fraktion und die für Friedenspolitik zuständige Abgeordnete Kathrin Vogler wollen dabei auch erfahren, ob die Bundesregierung ein VETO gegen den Verkauf der Anteile von E.on/RWE und der britischen Regierung einlegen wird, um damit die Weiterverbreitung von grundsätzlich zur Herstellung von Atomwaffen geeigneter Technologie zu verhindern.
Die deutschen Betreiber und auch die britische Regierung erwarten durch den Verkauf ihrer Anteile (jeweils ein Drittel) an der URENCO rund jeweils drei Milliarden Euro. Das letzte Drittel der URENCO hält die Regierung der Niederlande.
Mit Anlagen in Gronau, Almelo, Capenhurst und in den USA betreibt die URENCO in ihren Gaszentrifugen die Anreicherung von Uran. Rund ein Drittel des weltweiten Bedarfs für die Atomkraftwerke werden von der URENCO abgedeckt. Auch der japanische Betreiber von Fukushima, TEPCO zählte zu den Kunden. Die Urananreicherung ist aber auch militärisch mit hohen Risiken verbunden. Grundsätzlich ist es in diesen Anlagen möglich, hochangereichertes Uran herzustellen und damit den Bau von Atomwaffen zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund ist ein Verkauf der URENCO ohne die Beteiligung der jeweiligen nationalen Regierungen nicht möglich. Die Zuständigkeit ist in den internationalen Staatsverträgen von AlmeloWashington und Cardiff (jeweils PDF) geregelt. Dort ist u.a. die Einstimmigkeit von Beschlüssen vereinbart (VETO-Recht), außerdem die Förderung der Verbreitung der Gaszentrifugentechnologie zu kommerziellen Zwecken als auch das Verbot einer Urananreicherung für militärische Zwecke.
Siehe auch: Atomausstieg 2012 – Urananreicherung per Staatsauftrag und URENCO Uranfabriken stehen zum Verkauf – Steigt Areva ein?. Außerdem zu den weiteren Plänen der URENCO: Urangeschäfte der URENCO: Neue Atomanlage und 100 Jahre Zwischenlagerung.
Zur bisherigen Arbeit der Atomaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen siehe: Rot-Grün in NRW und die Uranfabrik Gronau: “Nach derzeitiger Einschätzung liegt offensichtlich keiner der gesetzlichen Widerrufsgründe vor.”
und: Uranfabrik – Aktionen in Gronau – Atomaufsicht im Dornröschenschlaf
Die Kleine Anfrage hier im Wortlaut und als PDF zum download . Mit der Antwort der Bundesregierung ist bis zum 18. Januar 2013 zu rechen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/
17. Wahlperiode
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothée Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber, Kathrin Vogler und der Fraktion der LINKEN
Verkauf der URENCO und Verbreitung von Atomwaffentechnik
Die Bundesrepublik hat nach der Katastrophe von Fukushima den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und den Betrieb der Atomkraftwerke bis spätestens 2022 befristet. Die URENCO-Urananreicherungsanlage in Gronau sowie die AREVA-Brennelementefabrik in Lingen sind von dieser Befristung jedoch nicht betroffen und können weiterhin unbefristet Uranbrennstoff für den Betrieb in Atomkraftwerken herstellen. Damit tragen diese beiden Atomanlagen dazu bei, dass Katastrophen wie in Fukushima in der Bundesrepublik und in anderen Ländern weiterhin stattfinden können.
Medienberichten zu Folge stehen offenbar mindestens zwei Drittel der Anteile des multinationalen Urananreicherers URENCO zum Verkauf.
Demnach planen RWE und E.on den Verkauf ihres gemeinsam über die Uranit gehaltenen Drittels. Außerdem will die britische Regierung ihr Drittel an der URENCO verkaufen. Auch in den Niederlanden, die das dritte Drittel an URENCO besitzen, wird über die zukünftige Beteiligung an URENCO diskutiert.
Mit Urananreicherungsanlagen in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und den USA versorgt die URENCO inzwischen rund ein Drittel des Weltmarkts mit angereichertem Uran zur Fertigung von Brennelementen. Die Urananreicherungsanlagen versorgen aber nicht nur die Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.
Die Technologie der Gaszentrifugen der URENCO ist grundsätzlich auch zur Herstellung von waffenfähigem Uran geeignet.
Zur URENCO gehört auch die Enrichment Technology Company (ETC), die seit 2007 zu gleichen Anteilen mit der AREVA betrieben wird. Die ETC ist für Forschung- und Entwicklung sowie den Bau von Gaszentrifugenanlagen zur Urananreicherung zuständig und ist unter anderem an den Standorten Gronau und Jülich tätig.
Der Verkauf von Anteilen an der URENCO stellt grundsätzlich ein Risiko zur Verbreitung von Kernwaffentechniken dar. Vor diesem Hintergrund bedeutet ein Verkauf von URENCO-Anteilen an neue Unternehmen/Partner, dass diese Technologien einem erweiterten Kreis zugänglich gemacht wird und daher die Risiken einer Weiterverbreitung von Know-How über die Urananreicherung per Gaszentrifugentechnik wachsen.
Mit den Verträgen von Almelo, Cardiff und Washington hat die Bundesrepublik Deutschland sich einerseits verpflichtet, die Forschung und Entwicklung sowie die Technik der Gaszentrifugentechnologie der URENCO zu kommerziellen Zwecken zu fördern. Andererseits verpflichten sich die Vertragsstaaten, in den URENCO-Anlagen zur Urananreicherung keinerlei waffenfähiges Uran herzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass Kenntnisse aus Forschung und Entwicklung der Gaszentrifugentechnik im Rahmen der URENCO nicht für militärische Zwecke – auch nicht bei den Vertragsstaaten – genutzt werden dürfen.
Dass aber militärisch äußerst brisante Informationen gestohlen werden können, hat schon der Fall des pakistanischen Wissenschaftlers Khan in den 1970ern bewiesen.
Im Rahmen der genannten Staatsverträge gilt das Prinzip der Einvernehmlichkeit der Beschlüsse. Die Vertragsstaaten haben daher ein Vetorecht. Im Vertrag von Cardiff ist der Viererausschuss in Artikel III (2) entsprechend geregelt. Im Vertrag von Almelo ist ein „gemeinsamer Ausschuss“ geregelt und in Artikel II (2) das Veto-Recht bestimmt.
Nach britischen Medienberichten sowie einem Bericht der vdi-Nachrichten vom 16. November 2012 gelten derzeit als Interessenten für den Kauf von URENCO Anteilen: Cameco, Toshiba-Westinghouse, AREVA sowie die Kapitalanleger Apax, KKR, Carlyle und CVC. Außerdem wird der Milliardär Li Ka-shing genannt, ebenso Tenex und Rosatom. Auch soll ein direkter Verkauf an ein Konsortium unter Führung von Patrick Upson im Gespräch sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verkauf von URENCO-Anteilen der britischen Regierung und der Unternehmen RWE, E.on und Uranit?
2. Mit welchen Unternehmen oder Interessenten wurden bereits oder werden derzeit seitens der Bundesregierung oder nachrangiger Behörden Gespräche über einen geplanten
Verkauf der URENCO-Anteile geführt?
3. Welches Ministerium ist seitens der Bundesregierung für die Verkaufsverhandlungen federführend zuständig?
4. Welche weiteren Bundesministerien und nachrangigen Behörden sind bei den Verkaufsverhandlungen zudem zustimmungspflichtig oder haben eine beratende Funktion?
5. Hat es bereits innerhalb der Bundesregierung einen Abstimmungsprozess zum Verkauf der URENCO-Anteile gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
6. Ist die Bundesregierung bzw. sind Vertreter der Bundesregierung an den Verkaufsgesprächen direkt beteiligt? Wenn ja, wer, in welchem Rahmen und wann jeweils?
7. In welcher Weise ist die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen an den Verkaufsverhandlungen beteiligt oder durch die gesetzlichen Vorgaben mit einzubeziehen?
8. Gab es mit Blick auf die Verhandlungen zum URENCO-Verkauf bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen? Wenn ja, wer war daran beteiligt und was war das Ergebnis?
9. Ist für einen Verkauf der URENCO-Anteile seitens der Bundesregierung die Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen notwendig?
10. Ist es zutreffend, dass E.on und RWE und/oder Uranit von Merrill Lynch (Bank of America) beraten werden, die niederländische Regierung von Credit Suisse (bzw. nun von ABN Amro) und die britische Regierung von Morgan Stanley? Wenn, nein, welche Banken beraten welches Unternehmen?
11. Haben die genannten Finanzinstitute bereits mit der Bundesregierung Gespräche geführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
12. Hat es Gespräche zwischen E.on, RWE sowie Uranit und der Bundesregierung über den geplanten Verkauf von URENCO-Anteilen gegeben? Wenn ja, wann fanden diese statt, wer nahm an ihnen teil und was wurde bei diesen Treffen mit welchen Ergebnissen besprochen?
13. Lässt sich die Bundesregierung beim Verkauf der URENCO-Anteile von externen Beratern vertreten? Wenn ja, warum und von wem konkret?
14. Plant auch die niederländische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung den Verkauf ihrer Anteile an der URENCO? Wenn ja, seit wann und auf welchem Weg hat die
Bundesregierung davon Kenntnis erhalten?
15. Wenn nein: Aus welchen Gründen sind die Niederlande an den Verkaufsverhandlungen beteiligt bzw. wie genau lautet der Auftrag der Credit Suisse, bzw. von ABN Amro?
16. Ist die in der Vorbemerkung aufgeführte Auflistung der möglichen Kaufinteressenten nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend?
17. Welche anderen konkreten und potentiellen Kaufinteressenten sind der Bundesregierung bekannt?
18. Wann sollen die Verkaufsverhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen werden?
19. Ist über die Verkaufsabsichten in den Ausschüssen, die in den Verträgen von Almelo, Washington und Cardiff festgelegt wurden, oder an anderer Stelle bereits gesprochen worden? Wenn nein, wann ist dies vorgesehen? Wenn ja, wann wurde über die Verkaufspläne in welchem Gremium jeweils gesprochen und was waren die wesentlichen Informationen und Ergebnisse?
20. Ist die IAEO an den Gesprächen über einen geplanten Verkauf von URENCO-Anteilen beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise und mit welchem Inhalt? Wann fanden diese Gespräche mit welchen Teilnehmern statt?
21. Sind EU-Behörden oder US-Behörden an den Verkaufsverhandlungen direkt oder indirekt beteiligt? Wenn ja, welche Behörden konkret, mit welchem konkreten Auftrag und mit welchen konkreten Mitsprache- oder Beratungsrechten?
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Verkauf von Anteilen an der URENCO grundsätzlich ein Risiko zur Verbreitung von Kernwaffentechniken darstellt? Wenn ja: In welcher Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine weitere Verbreitung von Technik zur Herstellung von Atomwaffen über den Verkauf von URENCO-Anteilen nicht erfolgt? Wenn nein: Wie beurteilt die Bundesregierung den
geplanten Verkauf vor dem Hintergrund des Risikos der Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik?
23. Welche politischen und wirtschaftlichen Ausschlusskriterien gelten für die Bundesregierung beim Verkauf der URENCOAnteile?
24. Wird die Bundesregierung gegen einen Verkauf von URENCO-Anteilen von ihrem Veto-Recht Gebrauch machen, um die weitere Verbreitung von Atomwaffentechnik zu verhindern? Wenn nein, warum nicht?
25. Hat die Bundesregierung bereits Kaufinteressenten abgelehnt? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?
26. Wie kontrolliert die Bundesregierung, ob sich Vertragspartner über die URENCO oder die ETC Zugriff auf die Gaszentrifugentechnik für eigene militärische Zwecke verschaffen?
27. Gab es von Vertragspartnern der URENCO diesbezüglich schon einmal Anfragen? Wenn ja, von wem und wann und mit welchem Ergebnis?
28. Wer wäre nach einem möglichen Verkauf der deutschen Anteile an URENCO für die Entsorgung des Uranmülls verantwortlich, der bisher in Gronau angefallen ist und sich noch in Gronau, in Russland, Frankreich und anderswo befindet?
29. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass in Deutschland zwar der Atomausstieg beschlossen und der Betrieb der AKWs befristet wurde, die Herstellung von
Uranbrennstoff in Gronau und Lingen aber unbefristet über das Jahr 2022 hinaus weiter geführt wird und Deutschland damit zum Betrieb von Atomkraftwerken im Ausland entscheidend
beiträgt?
30. Ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, den Betrieb der Atomanlagen in Gronau und Lingen zu befristen? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja, in welcher Weise und wann?
31. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verkaufsgespräche die Tatsache, dass die Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag von 2012 die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau zum politischen Ziel erklärt haben?
32. Haben schon Gespräche zwischen Bundesregierung und der Landesregierung in NRW zur Zukunft bzw. Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau stattgefunden? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?
33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die endgültige Stilllegung der Urananlagen in Gronau und Lingen spätestens mit der Abschaltung der letzten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke in Deutschland im Jahr 2022 erfolgen sollte? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schritte dazu wird die Bundesregierung unternehmen?
34. Wird die Bundesregierung vor einer Zustimmung oder Ablehnung eines möglichen Verkaufsdeals bei der URENCO zuvor den Bundestag beteiligen? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann?
Berlin, den 20. Dezember 2012
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Dirk Seifert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert