Strahlende Atomenergie: Jahresberichte des Bundesamt für Strahlenschutz seit 1997

radioaktiv009Seit 1997 erscheinen die „Jahresberichte“ des „Bundesamt für Strahlenschutz“. Darin schreibt das BfS über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit in den jeweiligen Fachbereichen. Im November 2012 erschien der Jahresbericht 2011, in dem das BfS z.B. ausführlich über seine Erkenntnisse zu dem mehrfachen Super-Gau in Fukushima informiert, über den Unfallablauf, über die radioaktiven Freisetzungen, deren Verbreitung und deren mögliche Folgen. Das BfS ist eine eigenständige Fachbehörde und ist dem Bundesumweltministerium zugeordnet.
Unten auf dieser Seite gibt es die Links zum Download der einzelnen Jahresberichte des BfS. (Wegen Unklarheiten bezüglich der Urheberrechte sind die Berichte nicht als PDF direkt auf dem Server von umweltFAIRaendern.de gespeichert.* siehe unten)
In den Jahresberichten gibt das BfS einen Überblick – natürlich aus seiner Sicht – über den Stand der Dinge z.B. bei den Endlagerstandorten oder auch den Atommüll-Zwischenlagern an den AKWs. Die Jahresberichte von 1997 bis heute ergeben damit auch einen Überblick,  wie sich z.B. die Debatte um die dauerhafte Atommülllagerung (aus behördlicher) Sicht entwickelt hat und man findet auch (allgemeine) Daten zu Atomtransporten oder z.B. über die Entwicklung und Genehmigung von Behältern für den Transport und die Lagerung hochradioaktiver Brennelemente.
Kernbereich des BfS ist die sogenannte Endlagerung aller radioaktiven Materialien aus der Atomwirtschaft. Dazu zählen die Atommülllager Morsleben und ASSE II, aber auch der Schacht Konrad (leicht- und mittelaktive Abfälle) sowie die sogenannte Erkundung in Gorleben (hochradioaktive Abfälle). Maßgeblich ist das BfS auch zuständig für die „Endlagerforschung“ und ist insofern auch an der aktuellen Debatte über ein Endlagersuchgesetz beteiligt. Genehmigungsbehörde ist das BfS für die sogenannten Standortzwischenlager an den AKWs, also die Hallen, in denen die hochradioaktiven Brennelemente aus den Atomreaktoren in Castorbehältern „zwischengelagert“ werden. Außerdem ist  das BfS die Genehmigungsbehörde für Atomtransporte, sofern es sich um Transporte mit Kernbrennstoffen (angereichertes Uran235 etc.) handelt.
Weiterhin ist das BfS auch für andere Strahlen zuständig: Z.B. für Elektromagnetische Felder in Zusammenhang mit den (Überland-)Stromleitungen und auch mit den gesundheitlichen Folgen z.B. von Funkmasten (Handynetze etc.).
Hier die Liste mit den Jahresberichten, die auf die Seiten des BfS verweisen (*siehe unten):

* Für den Fall, dass sich die Veröffentlichungspraxis beim Bundesamt für Strahlenschutz durch politische Entscheidungen ändern sollte und diese Berichte dort nicht mehr online verfügbar sind: Fragen Sie per Mail nach (Adresse unter Kontakte).

Dirk Seifert

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