Vattenfall, die Stadt Hamburg und das Gaskraftwerk Wedel: Sehr knapp vorbei an der Bürgerbeteiligung
Der geplante Verlauf der Gaspipeline für das von Vattenfall beantragte Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) in Wedel ist nun bekannt. Gemeinsam mit dem Minderheitspartner Hamburg will Vattenfall das neue – umstrittene – Kraftwerk für die Hamburger Fernwärmeversorung bauen. Erneut wird die Öffentlichkeit am Verfahren nicht beteiligt.
Seit Mittwoch ist klar: Über eine zwölf Kilometer lange neue Versorgungsleitung, die Vattenfall mit den Wedeler Stadtwerken plant. Die jetzt veröffentlichte vorläufige Trassenführung erstreckt sich vom neuen Elbedüker in Hetlingen bis zum Kraftwerksgelände, Tinsdaler Weg,“ so das Hamburger Abendblatt.
Weiter schreibt die Zeitung, die seit einigen Wochen nicht mehr zum Springer-Konzern gehört: „In etwa ein Meter Tiefe soll sich die Leitung an der Gemeinde Holm vorbei bis zur Kreuzung Hauentwiete entlang des Mittelweges nach Wedel schlängeln. Beim Tennisclub an der Flerrentwiete geht’s in Richtung Wedeler Au bis zur S-Bahn über den Schulauer Moorgraben in die Industriestraße. Start für das Millionenprojekt soll im November 2014 sein. Bis dahin kann sich die Trasse noch in Teilen ändern, da die nötigen Bodenproben jetzt starten.“ Öffentlichkeitsbeteiligung sieht bei Vattenfall so aus: „Zusätzlich wurde für die Öffentlichkeit ein Fragen- und Antwortenkatalog zur Gasversorgungsleitung erstellt.“ Die Verlegung der Leitung wird als eigenes Genehmigungsverfahren jenseits der eigentlichen Kraftwerksplanungen betrieben.
Die BI gegen das MEGA-Kraftwerk reagiert auf diesen erneuten Ausschluss am Genehmigungsverfahren: „Mit großer Enttäuschung haben wir diesen Unterlagen entnommen, dass schon wieder die Bürgerbeteiligung umgangen werden soll. Es gibt drei Verfahren, die die Genehmigung des GuDs betreffen:
a) Genehmigungsverfahren in Kiel (Anlagengenehmigung)
b) Bebauungsplanverfahren (regelt die stadtplanerischen Belange wie Gebäudehöhen und -größen)
c) Antrag zur Gaspipeline.
Zwei von diesen drei Verfahren sind derzeit ohne Bürgerbeteiligung vorgesehen. Lediglich beim Antrag zur Betriebsgenehmigung in Kiel hat es eine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.“
Weiter teilt die BI in einer Meldug mit:
„Die Regelungen zur Beantragung von Gaspipelines lauten wie folgt:
< 300 mm Innendurchmesser: Anzeigeverfahren beim Bergamt in Clausthal-Zellerfeld = keine Bürgerbeteiligung, ab 300 mm: Planfeststellungsverfahren mit vorgeschriebener Öffentlichkeitsbeteiligung
Den Unterlagen von Vattenfall kann man entnehmen, dass der Durchmesser der geplanten Leitung ca. 296 mm beträgt. Das sind lediglich 4 mm unter einem Verfahren mit Bürgerbeteiligung!
Es ist geplant, die Hochdruckleitung teilweise durch Privatgrundstücke zu verlegen. Die betroffenen Anwohner sind in 2 Veranstaltungen zum Thema informiert worden.
Die Betroffenen sollen ihre Zustimmung zur Verlegung der Pipeline durch ihre Grundstücke geben. Gleichzeitig möchte der Leitungsbetreiber eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit in die entsprechenden Grundbücher eintragen lassen.
Die Grundstückseigentümer werden sich sicherlich kritisch mit den Plänen auseinander setzen. Eine fachliche Beratung (z.B. über Vertragsgestaltungen wie einen eventuellen Zusatz einer Rücktrittsklausel) kann in solchen Angelegenheiten sinnvoll sein.
Im Moment gehen wir davon aus, dass in Bezug auf die Bürgerbeteilung für den Gesamtbebauungsplan Kraftwerksgelände Vattenfall aufgrund unseres erfolgreichen Bürgerbegehrens in Wedel eine Wahl stattfinden wird.
Dann können alle wahlberechtigten Wedeler Mitbürger darüber entscheiden, ob die Stadt Wedel ein Bebauungsplanverfahren für die gesamte Fläche des Kraftwerksgeländes durchführt und die BürgerInnen das Beteiligungsrecht für die eigentliche Kraftwerksfläche erhalten.“