Im Süden nichts neues – Verurteilung im S21-Prozess

Auch das Ergebnis des zweiten Prozesses um die Baggerbesetzung gegen Stuttgart 21 durch Robin Wood- und Parkschützer-Aktive stand scheinbar schon fest und endete mit einer Verurteilung.

Polizei zeigt Präsenz - Mit acht Mannschaftswagen rückte die Bereitschaftspolizei an um den Prozess gegen sechs AktivistInnen am 03.02.11 abzuschirmen. (Foto: Chris Grodotzki/ROBIN WOOD)
Schon kurz nach Beginn des Prozesses gegen das sechsköpfige Boden-Team der Baggerbesetzung am gestrigen Donnerstag war den meisten ZuhörerInnen klar wie das Gericht entscheiden würde. Wie schon beim letzten Prozess, am 07. Dezember 2010 ließ es sich Oberstaatsanwalt Häussler nicht nehmen, persönlich im Gerichtssaal zu erscheinen und den nicht allzu schweren Vorwurf des Hausfriedensbruchs mit seiner Anwesenheit etwas aufzuwerten. Zur Wahrung von Recht und Ordnung sowohl vor, als auch im Gerichtssaal wurden dieses mal allerdings schwerere Geschütze aufgefahren: Acht Kastenwägen der Bereitschaftspolizei, bestückt mit einer kompletten schwarzgekleideten BFE-Einheit, sowie ein kleines Heer an Justizbeamten sicherten das Justizgebäude gegen die knapp fünfzehn anwesenden RobinWood- und Parkschützer-AktivistInnen und ihre fünfzig UnterstützerInnen. Nachdem alle Angeklagten ihre Erklärungen zu Stuttgart 21 und den legitimen zivilen Ungehorsam dagegen verlesen hatten, pochte die Richterin, wie schon beim letzten Prozess, erneut auf den Stolz der Angeklagten, und forderte ein umfassendes Schuldgeständnis. Ein daraufhin gestellter Befangenheitsantrag gegen das Gericht wurde, wie zu erwarten, schnell verworfen. Die Angeklagten hatten der Richterin vorgeworfen sie zu einer selbstbelastenden Aussage gedrängt zu haben. Ihre Anträge auf einen „schusswaffenfreien Gerichtssaal“ (neben den unbewaffneten Justizbeamten befanden sich auch mehrere bewaffnete PolizistInnen im Saal) wurden ohne Begründung verworfen. Wie schon im ersten Verfahren gab es auch dieses mal von Seiten der Verteidigung erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Firma ‚Wolff & Müller‘, die den Strafantrag gestellt hatte. Zudem wurde entlastend angeführt, dass allein die Behandlung der Angeklagten am Tag der Aktion durch die Polizei schon „Strafe genug sein könnte“. Diese hatte die Angeklagten am Aktionstag, trotz richterlichen Beschlusses zu ihrer Freilassung noch mehrere Stunden auf der Wache festgehalten. Auch diese Zweifel und Anmerkungen sowie eine große Zahl von Beweisanträgen der Verteidigung  wurden vom Tisch gewischt. Im Abschlussplädoyer bekannte dann selbst der Rechtsanwalt, das Gefühl gehabt zu haben, dass die Richterin das Verfahren von Anfang an „schon abgehakt“ hätte und entnervt nur noch „den Tag rumkriegen“ wollte. Entsprechend fiel dann auch das Urteil aus: Verurteilung zu 15 (nach unten korrigierten) Tagessätzen trotz weiterhin erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Strafantrags. So bleibt den Angeklagten dieses Prozesses, wie auch den schon vorher Verurteilten kletternden BaggerbesetzerInnen, nur die Hoffnung auf die Korrektur durch die höheren Instanzen. Wer unseren Aktiven helfen und Freisprüche fördern möchte, der sei an dieser Stelle nochmal auf unser Rechtshilfekonto für Umwelt-Aktive hingewiesen.

Chris Grodotzki

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert