Seit heute Morgen stehen in Stuttgart die ersten Aktivisten wegen der Besetzung des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofes am 26.07.10 vor Gericht – der Erste in einer voraussichtlich langen Serie von Prozessen. Die fünf angeklagten Parkschützer des ersten Nordflügel-Prozesses. (Foto: Chris Grodotzki/ROBIN WOOD) Es war die erste großangelegte Aktion zivilen Ungehorsams im Stuttgart 21-Widerstand. Über 50 Aktive, überwiegend aus den Reihen der Parkschützer, besetzten am 26. Juli letzten Jahres den, damals vom Abriss bedrohten Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofes. Nach den stetig wachsenden Demonstrationen gegen das Großprojekt war dies der Startschuss für eine Reihe von Aktionen zivilen Ungehorsams aus der Bevölkerung, wie sie in Stuttgart lange niemand für möglich gehalten hätte. Kleine Soli-Aktionen vor, in und auf dem Gerichtsgebäude begleiteten den Prozessauftakt gegen die NordflügelbesetzerInnen. (Foto: C.Grodotzki/ROBIN WOOD) Mittlerweile steht der Nordflügel nicht mehr, dafür stehen heute die ersten fünf BesetzerInnen vor Gericht. Mindestens neun weitere solcher Sammel-Prozesse wegen Hausfriedensbruchs werden wohl allein aus dieser Aktion noch folgen. Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wohl in weit über 1000 Verfahren gegen Stuttgart 21-GegnerInnen. Zum wiederholten Mal zeigt sich jedoch heute die beeindruckende Geduld der Stuttgarter Bewegung: Wie schon bei den Prozessen zuvor, zum Beispiel gegen die RobinWood-Aktiven der Baggerbesetzung, war der größte Saal des Amtsgerichts in kürzester Zeit gefüllt. Dutzende mussten draußen bleiben, ließen sich jedoch davon die Laune nicht verderben und versammelten sich um einen Infostand vor dem Gerichtsgebäude um bei Kaffee und Keksen dem Ausgang des Prozesses zu harren. Weitere Infos und Termine zu den Prozessen gibt’s bei den aktiven Parkschützern und über den Ausgang des Prozesses halten wir euch natürlich auf dem Laufenden. Update (15:30 Uhr): Das Urteil ist verkündet – Ein vermeintlicher Besetzer wurde freigesprochen, da er sich nachweislich überhaupt nicht im Nordflügel aufgehalten hatte, die anderen vier Aktiven wurden zu Geldstrafen zwischen 50 € und 350 € verurteilt.