S 21: Alt-68er-Fahrpläne und Widersetzen heute

Die DB AG will heute am Südflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mit dem Verlegen von Rohrleitungen für das so genannte „Grundwassermanagement“ beginnen. An der Cannstatter Straße sollen Metallständer aufgestellt werden, auf denen in mehreren Metern Höhe Rohre entlang führen sollen. Die Absenkung des Grundwasserspiegels – beantragt hat die Bahn, 6,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser umzupumpen – ist Voraussetzung, um mit den gigantischen Erdarbeiten für die Verlegung des Hauptbahnhofs in die Unterwelt zu beginnen. Zwei Hundertschaften der Polizei sind vor Ort.

Im Anschluss will die Bahn die Rohre weiter durch den Schlossgarten führen. Damit würde sie die Situation zuspitzen, denn hier steht die „Schirmburg“, die Zeltstadt der Gegner des Kellerbahnhofs. Mitten drin sind auch drei von ROBIN WOOD-Aktiven besetzte Bäume. Auf zwei alten Platanen und einer Schwarzpappel haben sie sich auf Plattformen eingerichtet.

Den Nutzen von Stuttgart 21 sollte die DB im „Stresstest“ nachweisen. Man kann über viele Details des Stresstestes streiten, unstrittig ist aber, dass die DB AG große Mühe hat, einen Nutzen dieser Rekordinvestition für den Bahnverkehr überhaupt darzustellen. ROBIN WOOD lehnt den Abriss des historischen Kopfbahnhofs ab, da er dem Bahnverkehr mehr schadet als nutzt und einem Integralen Taktfahrplan im Wege steht.

Original-Fahrpläne aus den 60er Jahren belegen, dass der bestehende Bahnhof leistungsfähiger ist als das Tunnelprojekt Stuttgart 21, dessen Kosten laut Finanzierungsvereinbarung bei 4,5 Milliarden Euro liegen. 4,5 Milliarden € für den Hauptbahnhof der sechstgrößten deutschen Stadt ist übrigens exakt die Summe, die die Bundesregierung im Herbst 2008 als Erlös aus dem Verkauf eines Viertels der Bahn-Transport-Sparte an der Börse erwartete! Alles Geld aus der nur vom Finanzcrash gestoppten Verschleuderung der Bahn an der Börse würde von einer einzigen Immobilie in der Baden-Württembergischen Landeshauptstadt geschluckt – ohne Nutzen für den Bahnverkehr.

Monika Lege

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