S 21: Finanzierungsvertrag verfassungswidrig
Den Vertrag über die Finanzierung von Stuttgart 21 schlossen die bundeseigene DB AG, das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und der Regionalverband Stuttgart. Außerdem ist der Stuttgarter Flughafen beteiligt, der aber wiederum selbst dem Land und der Stadt gehört. De facto handeln also alle Vertragspartner mit öffentlichen Mitteln, wenn auch in verschiedenen öffentlichen Händen. Nun streiten sich der Baden-Württembergische Ministerpräsident Kretschmann und Bundesverkehrsminister Ramsauer oder Bahn-Chef Grube, wer wann wie welche Kosten zu übernehmen hat. Und Bahn-Chef Grube wiederholt gebetsmühlenartig: Es gibt Verträge. Sodom und Gommorrha, würden in Deutschland Verträge nicht mehr zählen. Nun analysiert der Verfassungsrechtler und emeritierte Präsident der Berliner Humboldt-Universität, Hans Meyer, heute in der Süddeutschen Zeitung, dass die Finanzierungsvereinbarung verfassungswidrig ist. Denn der Fernverkehr ist eine Bundesaufgabe. Um zu verhindern, dass finanzstarke Regionen sich durch Kofinanzierung mehr Bundesmittel sichern als im Sinne einer der Allgemeinheit dienenden bundesweiten Fernverkehrswegeplanung ist, verbietet das Grundgesetz den Ländern, Bundesaufgaben zu finanzieren. Dies gilt insbesondere für den Bahnverkehr, denn hier schreibt das Grundgesetz in Paragraph 87 e noch mal gesondert ein Allgemeinwohlgebot fest. Nichtsdestotrotz erklärte Peter Ramsauer von der CSU seinem Gesprächspartner Winfried Kretschmann von den Grünen markig, letztgenannter habe sich an Verträge zu halten. Den Bundesminister ginge das gar nichts an – und droht im nächsten Atemzug unverhohlen: „Wenn zum Beispiel das Land Baden-Württemberg einseitig aussteigen will, muss es für den Schaden aufkommen, der den anderen dadurch erwächst.“ Parteieninteresse schlägt politische Verantwortung.