Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit – Protestaktion vor dem Bundestag

„Jahressteuergesetz, Abgabenordnung, Gemeinnützigkeit, Verfassungsschutz“ es gibt kaum sperrigere Begriffe – und doch haben sie es in sich und könnten die lebendige Zivilgesellschaft gefährden. Mit der Streichnung des kleinen Wortes „widerlegbar“ könnten alle gemeinnützigen Organisationen potentiell gefährdet werden. Wen der Verfassungsschutz in einem seiner Berichte für „extremistisch“ hält soll automatisch die Gemeinnützigkeit verlieren – ohne Anhörung und ohne Urteil. Was sich schon rein intuitiv gegen das Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden richtet ist aber auch jetzt schon Praxis – mit einem Unterschied: Die betroffenen Vereine können die Vorwürfe vor den Finanzämtern widerlegen. Und dies war in allen uns bekannten Fällen erfolgreich. Vor dem Bundestag und der entscheidenden Anhörung im Finanzausschuss protestierten nun verschiedene Organisationen gegen das Gesetzesvorhaben. Das Motto war: „Zivilgesellschaft nicht schreddern! Dem Verfassungsschutz keine Entscheidung über Gemeinnutz!“

Der Verfassungsschutz schreddert die Zivilgesellschaft
Der Verfassungsschutz schreddert die Zivilgesellschaft
Aktive verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisatio­nen, darunter Attac, ROBIN WOOD, SO36, VVN/BdA, Frauenverein Courage und die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwick­lung (BAGD) demonstrierten vor dem Finanzausschuss. Auch in der Anhörung des Finanzausschuss selbst gab es die Forderung die besagte Regelung abzuschaffen: Der „Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein“ wandte sich in einer Stellungnahme gegen das Vorhaben. Einen Videobericht zur Aktion gibt es hier…
Protest gegen die neue Abgabenordnung
Protest gegen die neue Abgabenordnung

Daniel Häfner

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