AKWs Biblis – Rückbau und die Frage wohin mit dem Atommüll?
Auf einer Veranstaltung über den von RWE geplanten Rückbau der beiden Atommeiler Biblis A und B warnte der Physiker Wolfgang Neumann (Intac) vor den wachsenden Atommüllmengen, die künftig in die Umwelt gelangen können. Außerdem forderte er in allen Rückbauschritten die Beteiligung der Öffentlichkeit. Auf Echo-Online heißt es dazu: Neumann kritisierte „in seinem Vortrag eine „Aushöhlung der Öffentlichkeitsbeteiligung.“ Zu viele Entscheidungen fielen in behördlichen Hinterzimmern.“
Bei dem Rückbau fallen in großem Maßstab Bauschutt und Stahlabfälle an, die unterhalb einer bestimmten Radioaktivität nach deutschem Recht „freigemessen“ werden können. Außerdem würden die Betreiber bestimmte Abfälle so lange auf dem Gelände lagern, bis diese ebenfalls in die Wiederverwertung gebracht werden können. Auf diese Weise würden leicht-radioaktive Materialien in großen Still in die Umwelt gelangen und so die Hintergrundstrahlung langfristig erhöhen. Der Bauschutt darf nach der Freimessung sowohl auf Hausmülldeponien als auch im Straßenbau weiter verwendet werden. Stahlschrott wird meist wieder eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet. Schon jetzt gibt es beim Stahl immer wieder Kontaminationsprobleme. In anderen Ländern z.B. in Frankreich – sollen auch diese Atomabfälle endgelagert werden.
Bis heute gibt es kein dauerhaftes Atommülllager für den hochradioaktiven Strahlenmüll. Daher werden die bestrahlten Brennelemente auf dem Gelände der Atomkraftwerke für rund 40 Jahre „zwischengelagert“.
Auch für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle ist die dauerhafte Lagerung umstritten. Zwar ist der Schacht Konrad (Salzgitter) genehmigt. Aber der Ausbau verzögert sich aufgrund immer neuer Probleme, derzeit ist frühestens ab 2019 mit dem Probebetrieb und ab 2024 mit dem Einlagerungsbeginn zu rechnen.
Allerdings: Wie in Gorleben hat es auch beim Schacht Konrad immer wieder politische Einflussnahmen auf das Genehmigungsverfahren gegeben. Zahlreiche Städte und Gemeinden sowie Initiativen und Privatpersonen in der Umgebung haben das immer wieder kritisiert und gegen die Genehmigung geklagt. Vor allem die Gefahr von Wassereinbrüchen und die Langzeitsicherheit standen massiv in der Kritik. Doch das Oberverwaltungsgericht und schließlich auch das Bundesverfassungsgericht kamen zu dem Ergebnis, dass Klagen über den Schutz von Menschen in der Zukunft von heute Lebenden nicht zulässig sein.