Atomausstieg – Bundesrat gegen Verpflichtung zum Stilllegungsantrag

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Vattenfall klagt auf Entschädigung für die Abschaltung des AKW Krümmel und hat bis heute keinen Antrag auf Stilllegung gestellt. Foto: Dirk Seifert

Der Bundesrat hat in der letzten Woche einen Antrag des Landes Schleswig-Holstein für eine Änderung des Atomgesetzes abgelehnt. Die Landesregierung in Kiel wollte mit einem Antrag erreichen, dass den Betreibern im Atomgesetz eine Frist gesetzt wird, innerhalb derer ein Atomunternehmen einen Antrag zur Stilllegung stellen muss. Bis heute ist das nicht geregelt. Vattenfall hat bis heute, über eineinhalb Jahre nach der Abschaltung des AKW Krümmel, keinen Antrag gestellt oder sich festgelegt, was mit der Anlage weiter geschieht. Vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Weltbank-Gericht in Washington klagt Vattenfall auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz.
Als zweiten Punkt wollte die Bundesratsinitiative der Schleswig-Holsteiner erreichen, dass künftig nur noch der Rückbau für Atomkraftwerke in Frage kommt und per Gesetz der so genannte „Sichere Einschluss“ verboten wird. An dieser Frage gab es Kritik, denn grundsätzlich sollten aus Sicherheits- und Strahlenschutzgründen alle Varianten bei der Stilllegung geprüft und dann die jeweils „sicherste“ Variante gewählt werden.

Dirk Seifert

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