Geheime Anträge für Atomtransporte in Bremen: Atomwirtschaft will Transporte trotz Verbot durchsetzen

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Atomtransporte – wie hier im Hamburger Hafen – sind über die Häfen in Bremen nicht mehr zulässig. Dagegen laufen Atomunternehmen Sturm.

Die Bremer Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz hat Auszüge aus geheimen Anträgen für Atomtransporte in Bremen veröffentlicht. Damit wollen zwei Atomunternehmen das geltende Atomtransporte-Verbot in Bremen umgehen.
Die Bürgerschaft in Bremen hat Anfang 2012 ein Verbot für den Umschlag von Atomtransporten über die dortige Häfen beschlossen. Betroffen davon sind sämtliche Kernbrennstofftransporte, die einer Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz bedürfen. Gegen dieses Verbot hat es viele Proteste von der CDU-Fraktion, aber auch den Atomunternehmen gegeben. Die EU prüft, ob eine solche Einschränkung der Bremischen Häfen (Bremen und Bremerhaven) zulässig ist. Im September 2012 legte der Bremer Senat externe Stellungnahmen vor, die die Rechtmässigkeit der Maßnahme belegten. Allerdings: Das Gesetz lässt Ausnahmen zu.
Die versuchen Atomfirmen jetzt zu nutzen: Seit Ende 2012 machen sie noch mehr Druck. Die Brennelementefabrik der ANF in Lingen, betrieben durch den französischen Atomkonzern AREVA, hat für eine bestimmte Anzahl von Transporten eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt. Und die Atomtransporte-Firma Nuklear Cargo Service (NCS) will eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für ihre radioaktiven Frachten über die Bremischen Häfen erhalten.
Die Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz (MAUS) aus Bremen hat sich die Rechtslage und die Anträge genauer angesehen und eine fachliche Stellungnahme verfasst, die wir hier im folgenden dokumentieren. Darin finden sich zahlreiche Details aus den Anträgen der beiden Atomfirmen:
Öffentliche Mitteilung der Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz e.V. (MAUS) zu den Ausnahmegenehmigungs-Anträgen für den Atomtransport über bremische Häfen :
„Über die Stadtgebiete und Häfen von Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Rostock gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Etwa alle 1,5 Tage ein Atomtransport durch Hamburg, etwa alle 2 Tage ein Atomtransport durch Bremen, etwa alle 3,5 Tage ein Atomtransport durch Rostock. Damit ist Norddeutschland eine wichtige Drehscheibe im internationalen Atomgeschäft. Uranoxide, das extrem giftige Uranhexafluorid, unbestrahlte und bestrahlte Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden in den Häfen umgeschlagen und/oder durch das Stadtgebiet transportiert. Empfänger und Absender des atomaren Materials sind Orte in der ganzen Welt: u.a. Belgien, Schweiz, Niederlande, Schweden, Großbritanien, Norwegen, Frankreich, Spanien, Kanada, USA, Argentinien, Australien, Süd-Korea, Russland, Kasachstan, Namibia, Brasilien, Süd-Afrika, Finnland. Ein extrem gut florierender weltweiter Handel.
Die Teilentwidmung der Bremischen Häfen für Kernbrennstoffe (Hafenbetriebsgesetz §2 Absatz 3) war ein erster Schritt zum Unterbinden von Atomtransporten. Jedoch geht das jetzige Hafenbetriebsgesetz nicht weit genug, da es nur nach dem Gesetzt definierte Kernbrennstoffe betrifft und auch eine Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit enthält, die der Senat völlig unabhängig, intransparent und im Geheimen beschließen kann.
Gegen dieses Gesetz der Teilentwidmung der Bremischen Häfen für Kernbrennstoffe wird seitens der CDU am Staatsgerichtshof in Bremen geklagt. (1) Außerdem hat die EU ein Pilotverfahren einberufen, um zu klären, ob das Bremische Gesetz im Widerspruch zum EU-Recht steht, denn: „Nach Auffassung der EU-Kommission könnte ein solches Umschlagsverbot einen Verstoß gegen Vorschriften des Kapitels 9 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) Vertrag darstellen. Der EuratomVertrag sieht in Artikel 93 vor, dass Mitgliedstaaten untereinander alle mengenmäßigen Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr beseitigen.“ (2) Die EU hat daher die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die erfolgte Stellungnahme der Bundesregierung und der Bremischen Regierung2 war der EU nicht weitreichend genug, daher fordert sie nun eine weitere Stellungnahme mit Antworten zu den gestellten Fragen. Diese unterliegen der Geheimhaltung, so daß zur Anfrage der EU zum jetzigen Zeitpunkt nichts weiter bekannt ist.
Wie nun bekannt geworden ist, sind an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vier Ausnahmeanträge zum Umschlag von Kernbrennstoffen über Bremische Häfen am 22. Oktober 2012 eingegangen. Dies geht aus der „Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen am 07.11.2012“ (3 und den entsprechenden Anträgen hervor. Die Anträge unterliegen ebenfalls der Geheimhaltung und sind selbst für Abgeordnete nicht einsehbar!
Die Brennelementfabrik Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) aus Lingen und die Transportfirma Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) aus Hanau haben beide die Anwaltskanzlei, Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnergesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern aus Berlin, beauftragt entsprechende Anträge zu stellen und die Rechtsvertretung wahrzunehmen. Die Anwaltskanzlei stellt im Auftrag der ANF drei Ausnahmegenehmigungsanträge und für NCS einen.
Die Anträge sind in Ihren Begründungen jeweils ähnlich gehalten und sollen einen enormen Druck auf den Senat ausüben, um wieder Kernbrennstoffe, die knapp 20% der Atomtransporte ausmachen, über Bremer Häfen umschlagen zu können bzw. die Möglichkeit dafür zu erhalten. Vom Umfang her sind die Anträge unterschiedlich und sollen verschiedene Optionen und Atomtransportumfänge für die Ausnahmeregelung auf Grundlage des §2 Absatz 3 Satz 1 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes testen.
Die Anträge (Die folgenden Zitate stammen aus den Anträgen!)
Anträge der Brennelementfabrik ANF:
– Antrag auf Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „…eine Ausnahme im Einzelfall für den Umschlag von insgesamt max. 250 unbestrahlten Brennelementen für Druckwasserreaktoren vom Typ 16×16-(20) mit angreichertem Uran in Form von Urandioxid mit einem maximalen Anreicherungsgrad an Uran 235 von 5% mit Gültigkeit bis zum 31.12.2015 zuzulassen, wobei insgesamt in max. 40 Transporten über die Straße max. 5 Versandstücke je Transport angeliefert werden und vom Hafen in Bremerhaven auf dem Seeweg in max. 10 Transporten max. 25 Versandstücke je Transport zu einem Hafen in Spanien befördert werden. Die Rechtswirkungen dieser Ausnahme gelten auch für alle in den Transportvorgang eingebunden Dritten. …“
Beteiligte dritte Firmen:
• Nuclear Cargo + Service GmbH (Hanau)
• Transkem Spedition GmbH (Leese)
• Wagenborg S&G GmbH (Hörstel)
• EUROGATE Container Terminal Bremerhaven GmbH & Co. KG (Bremerhaven)
• BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG (Bremerhaven)
• NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co. (Bremerhaven)
• UPM-Kymmene Seaways OY Ltd. (Kotka/Finnland)
Mengen der Atomtransporte:
• Insgesamt: max. 100 Brennelemente mit max. 50.000 kg Uran mit max. 2500 kg Uran-235
• Je Seetransport: max. 50 Brennelemente mit max. 25000 kg Uran mit max.
1250kg Uran-235
• Je Straßentransport: max. 10 Brennelemente mit max. 5000 kg Uran mit max.
250 kg Uran-235
• Je Versandstück: max. 2 Brennelemente mit max. 1000 kg Uran mit max. 50kg
Uran-235
• Je Brennelement: max. 500 kg Uran mit max. 25 kg Uran-235
Ziel der Transporte soll das spanische Atomkraftwerk Trillo sein, mit dem die ANF eine vertragliche Lieferung für insgesamt etwa 250 Brennelement am 03.08.2009 eingegangen ist und die Lieferung ab 2010 innerhalb von sechs Jahren zu erfolgen hat. Dafür ist eine Route über den Seehafen von Bremerhaven vorgesehen und eine alternativ Route über den Seehafen Hamburg.
Der Transportweg über den Seehafen in Bremerhaven:
„ a. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1- AK Bremen, A27-AS Bremerhaven-Überseehäfen zum Hafen von Bremerhaven
b. Umschlag im Hafen von Bremerhaven, einschließlich ggf. erforderlicher transportbedingter zeitweiliger Aufenthalte
c. vom Hafen von Bremerhaven auf dem Seeweg zu einem Hafen in Spanien“
Der Transportweg über den Seehafen in Hamburg:
„a. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1-AK
Hamburg-Süd, A255-AS Hamburg-Veddel zum Hafen von Hamburg oder
b. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1-AD
Buchholz, A261-AD Hamburg-Südwest, A7-AS Hamburg-Waltershof zum Hafen von
Hamburg
c. Umschlag im Hafen von Hamburg, einschließlich ggf. erforderlicher transportbedingter
zeitweiliger Aufenthalte,
d. vom Hafen von Hamburg auf dem Seeweg zu einem Hafen in Spanien“
– Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „… eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen zugunsten der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in den Bremischen Häfen zuzulassen. Die Rechtswirkungen gelten auch für die durch ANF in den jeweiligen Transportvorgang eingebundenen Dritten.“
– Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von unbestrahlten
Brennelementen für Druck- und Siedewasserreaktoren: „… eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von unbestrahlten Brennelementen für Druck- und Siedewasserreaktoren mit angereichertem Uran in Form von Urandioxid mit einem maximalen Anreicherungsgrad an Uran 235 von 5% in den Bremischen Häfen zuzulassen. Diese Ausnahme gilt auch für alle durch die Antragstellerin in den Transportvorgang eingebundenen Dritten.“
Der Antrag der Transportfirma NCS:
• Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „…eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen zugunsten der NUCLEAR CARGO + SERVICE GmbH (NCS) in den Bremischen Häfen zuzulassen. Die Rechtswirkungen dieser Ausnahme gelten auch für alle in den Transportvorgang der NCS eingebundenen Dritten.“
Die Begründungen
„… Die beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragte Beförderungsgenehmigung bezieht sich auf den Transport unter Einschluß des Umschlages in den Bremischen Häfen. Gemäß Ziff. IV der regelmäßig beigefügten Nebenbestimmungen und Hinweise zu Beförderungsgenehmigung ersetzt diese „nicht die Entscheidungen anderer Behörden, die für transportbedingte zeitweilige Aufenthalte aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Bremische Hafenordnung) erforderlich sind.“ Dieser Vorbehalt gilt auch für die gemäß §2 Abs. 3 HafenbetrG erforderliche Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen in bremischen Häfen. Die Zulassung der beantragten Ausnahme ist daher geboten.“
„… Demgemäß sollen die Bremischen Häfen im Einklang mit den landespolitischen Zielsetzungen der Nachhaltigkeit, der erneuerbaren Energien und der Vorsorge im Interesse auch zukünftiger Generationen betrieben werden. Die antragsgegenständlichen Transporte dienen der Belieferung von Empfängern im inner- und außereuropäischen Ausland und außerhalb des Landes Bremen. Insofern ist die Gesamtpolitik Bremens im Bereich der zukünftigen Energieerzeugung, Umweltschonung und auf Nachhaltigkeit basierenden Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik nicht konkret berührt. Die Antragstellerin hat ihren Sitz in Niedersachsen. Es fehlt folglich bereits jeglicher relevante örtliche Bezug zur politischen Ausrichtung der Energieerzeugung im Land Bremen.“
„.. Eine Versagung der beantragten allgemeinen Ausnahme käme grundsätzlich nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine persönliche Unzuverlässigkeit der Antragstellerin hinsichtlich des Umgangs mit Kernbrennstoffen bestünde. Derartige Umstände lassen sich gegen die Antragstellerin nicht vorbringen. …“
„…Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten völkerrechtliche Bindungen eingegangen ist, die zur Rücknahme von Kernbrennstoffen verpflichten. Mit den Betreibern der Wiederaufbereitungsanlagen im britischen Sellafield und im französischen La Hague bestehen verbindliche Verträge, die durch die jeweiligen Staatregierungen mit internationalen Notenwechseln abgesichert wurden. Damit wurde eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Rücknahme der Abfälle aus der Aufbereitung und Wiederaufbereitung begründet. Das „Gemeinsame Abkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“1 lässt in Art. 27 Abs.3 daher ausdrücklich das Recht auf Ausfuhr und Rückführung im Zusammenhang mit der Aufbereitung und Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen unberührt. …
… Die Antragstellerin ist als Dienstleister im Rahmen der Rückführung dieser Kernbrennstoffe tätig. Eine Versagung der Ausnahme stünde daher im Widerspruch zu diesen völkervertraglich eingegangen Verpflichtungen.“
Mit dieser Begründung versucht die NCS über die Rücknahmeverpflichtung von Atommüll, eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für Kernbrennstoffe zu bekommen, so daß im Rahmen dieser auch weiterhin Brennelemente verschifft werden können oder Dritte, wie z.B. ANF, dieses tun können.
In den Antragsbegründungen wird weiterhin auf das Bundesrecht, das Unionsrecht, die Bundestreue sowie den EURATOM-Vertrag verwiesen, worüber der Druck auf den Senat erhöht werden soll, um die Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Daran wird wieder einmal ersichtlich, wie sehr wirtschaftliche Interessen dem Schutz von Leben und Umwelt untergeordnet werden.
Die Bedeutung von Atomtransportverboten Die Bedeutung des Bremer Hafens für Atomtransporte ist allein schon deshalb gegeben, da für die Beförderung mindestens zwei gleichrangige Alternativrouten angegeben werden müssen. Das wird auch noch einmal im Antragsschreiben hervorgehoben „…Es handelt sich um eine wichtige Transportroute, zumal bundesweit nur eine sehr beschränkte Anzahl vergleichbarer Seehäfen zur Verfügung steht. …“ oder „…Um diesen Lieferverpflichtungen nachkommen zu können, ist die Transportroute über den Hafen in Bremerhaven von grundsätzlicher Bedeutung. …“
Anhand der Anträge für die Ausnahmegenehmigungen für Atomtransporte wird auch wieder einmal ersichtlich, wie weit und welche Atomanlagen überhaupt vom sogenannten Atomaustieg betroffen sind. Denn wenn die Brennelementfabrik ANF in ihren Anträgen schreibt „..Es bestehen langfristige Lieferverträge (teilweise bis ins Jahr 2015 und darüber hinaus) über die bezeichneten Kernbrennstoffe mit Kunden im inner- und außereuropäischen Ausland (beispielsweise dem Kernkraftwerk in Trillo/Spanien…“ so sind die Atomanlagen in Lingen (Brennelementfabrik) und Gronau (Anreicherungsanlage) noch über Jahre hinaus ausgelastet und Produzieren weiterhin (zukünftigen) Atommüll und stellen die Infrastruktur für Atomwaffen und Atomtechnologie bereit.
Diese und weitere Informationen über die Transportwege und die Anträge der Ausnahmegenehmigungen gelten als Verschlußsache, selbst Abgeordnete hätten darauf kein Recht.
Dadurch zeigt sich einmal mehr, wie die Politik nach entsprechenden ökonomischen Interessen handelt. In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal auf das Volksbegehren zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes für eine Sperrung der Bremischen Häfen für alle radioaktiven Stoffe hin. Durch die aktuellen Anträge für Ausnahmegenehmigungen gewinnt dieses noch einmal mehr an Bedeutung, wenn es um eine wirkliche, aktive und effektive Sperrung der Bremischen Häfen für Atomtransporte über ein Gesetzgebungsverfahren gehen soll. Der Entwurf des Gesetzes, gegen alle Atomtransporte über Bremische Häfen, der durch das Volksbegehren realisiert werden könnte, bietet den Menschen nun noch weiter die Möglichkeit, sich klar gegen Atomtransporte auszusprechen und selbst ein effektives Gesetzt zu erlassen, das keinen Raum für Hintertüren oder Geheimpolitik läßt.
Kontakt und weitere Informationen auf der Homepage der Bremer Initiative gegen Atomtransporte (BrIgAt):
Außerdem findet auch überregionaler Widerstand gegen die Atomtransporte statt. Z.B. die letzten MOX-Transporte über Nordenham wurden von umfangreichen Protesten begleitet, zu dem sich ein breites Bündnis von Menschen zusammengeschlossen hat, die entlang der kompletten Transportstrecke protestierten.
Für einen konsequenten und vollständigen Atomausstieg müssen alle Atomanlagen stillgelegt und sämtliche Atomtransporte unterbunden werden. Atomtransporte sind die Achillesverse der Atomindustrie. Ohne Atomtransporte gibt es keine Atomwirtschaft und keinen Handel mit diesen gefährlichen Gütern. Um das zu erreichen werden Argumente alleine nicht ausreichen, da müssen wir alle gemeinsam schon selbst Hand anlegen.
Mehr Informationen auch auf den Internetseiten: www.maus-bremen.de und www.nadir.org/sand
Anmerkungen:
(1)  http://www.fraktion.cdu-bremen.de/userfiles/file/Normenkontrollantrag_Stand_Mai_LH_.pdf
http://www.fraktion.cdu-bremen.de/category.php?viewext=2,2,60,id,4970,202
(2)  http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Hafenausschuss%2026-09-2013%20Pilotverfahren%20%20doc.pdf
http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen232.c.3794.de
(3)  http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Vorlage%20TOP%205%201%20Bericht%20HafenA%2020121107%20Ausnahmegenhmigung.pdf
http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen232.c.3809.de
Mehr Informationen auf umweltFAIRaendern.de unter dem Stichwort Atomtransporte und hier: Atomtransporte durch den Hamburger Hafen
 

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Geheime Anträge für Atomtransporte in Bremen: Atomwirtschaft will Transporte trotz Verbot durchsetzen

  1. Ich bin Bremerin, habe öfters in der Zeit von 1996 bis 2003 in den Häfen gegen den Seetransport demonstriert und begrüßte die Entscheidung des Senats keine Atomtransporte über bremische Häfen zuzulassen.
    Wichtig wäre den EURATOM-Vertrag abzuschaffen. Könnte man nicht eine Initiative starten, die den Euratom-Vertrag ablehnt und dies mit möglichst vielen Stimmen nach Brüssel als Antrag schicken? .

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