Rückschlag für Vattenfall – Schadensersatzklage für Atomausstieg ausgesetzt!

Vattenfall_AKW_Kruemmel_09-2012-14
Vattenfalls Schadensersatz-Klage für die Abschaltung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel vor dem ICSID in Washington ist derzeit ausgesetzt. Foto: Dirk Seifert

Vattenfall muss einen weiteren Rückschlag hinnehmen: Die Schadensersatzklage vor dem Schiedsgericht ICSID in Washington ist derzeit ausgesetzt. Vattenfall hat dort die Bundesrepublik Deutschland auf eine Summe von rund 3,5 Mrd. Euro für die Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel verklagt. Nach dem Atomdesaster in Fukushima vor rund zwei Jahren hatte die Bundesregierung per Atomgesetzänderung die beiden und sechs weitere Atommeiler aus Sicherheitsgründen abgeschaltet.
Der Rechtsstreit in Washington wird sich nun in die Länge ziehen. Laut Informationen der Süddeutschen Zeitung von Anfang Februar 2013 ist das Verfahren vorerst ausgesetzt worden, „weil der zuständige Richter Dan Price des Schiedsgerichts ICSID in Washington im Januar zurücktrat, verlautete aus Verfahrenskreisen. Der Konzern bestätigte dies.“
UPDATE: Neuere Informationen finden sich hier: Vattenfalls Anwälte gegen Deutschland: “Wenn du Frieden willst, sei kriegsbereit”
Weiter berichtet die SZ: „Der ehemalige US-Regierungsberater Price trat den Angaben zufolge zurück, nachdem das Gericht Klarheit über seine früheren Regierungskontakte nach Deutschland haben wollte. Vattenfall muss nun einen neuen Schiedsrichter benennen. Bis der sich in den komplexen Fall eingearbeitet hat, dürften jedoch erneut Monate vergehen, hieß es aus Verfahrenskreisen. Damit ist offen, wann der Prozess fortgesetzt werden kann.“
Vattenfall klagt nicht zum ersten Mal vor dem Weltbank-Gericht gegen die Bundesrepublik. Bereits vor einigen Jahren nahm Vattenfall die Umweltauflagen der Umweltbehörde für das im Bau befindliche Steinkohlekraftwerk Hamburg-Moorburg zum Anlaß, in Washington Klage gegen Deutschland zu erheben.
Als in Deutschland aktives Unternehmen mit Hauptsitz in Schweden kann es vor diesem Gericht wegen Diskriminierung klagen. E.on, RWE und EnBW steht dieser Weg nicht zur Verfügung. Daher haben sie – und auch Vattenfall zusätzlich – ihre Schadensersatzklagen an das Bundesverfassungsgericht adressiert. Mit Klagen vor dem Washingtoner Gericht versuchen Unternehmen sich oftmals inzwischen auch gegen kostspielige Umweltauflagen zu wehren.
Dazu mehr hier: Vattenfalls Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik – Weltbankgericht als Politik und
Vattenfall und Konzern-Klagen – Demokratieabbau als Standortfaktor und
Neue AKWs und Entschädigungsklagen – Energiewende nur mit ohne Vattenfall

Dirk Seifert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert