Riskantes Spiel: Endlager-Deal braucht Zustimmung durch Atomkonzerne
Toller Plan: Damit der große Deal in der Endlagersuche zwischen den Parteioberen aus CDU, CSU, FDP, Grünen und SPD voran kommt, soll nun der in Frankreich und England lagernde hochradioaktive Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht mehr ins oberirdische Zwischenlager nach Gorleben transportiert werden. Doch wohin dann damit? Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat das stillgelegte Vattenfall-AKW Brunsbüttel ins Spiel gebracht.
Fakt ist aber: Keines der deutschen Standortlager hat eine Genehmigung, den hochradioaktiven Plutonium-Atommüll aus Frankreich und England zu lagern. Die Atommüll-Standortlager sind im Eigentum der jeweiligen Betreiber, also im Besitz von Vattenfall, E.on, RWE und EnBW. Es ist also Sache der AKW-Betreiber, einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz zu stellen. Hinzu kommt in Sachen Brunsbüttel: Das dortige Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll ist noch nicht einmal rechtskräftig genehmigt. (siehe dazu unten mehr)
Aber warum sollten Vattenfall und Co den Deal unterstützen? Seit vielen Jahren sind sich die Konzerne einig, dass Gorleben als Atommüllendlager geeignet ist, dass das oberirdische Castorlager also am richtigen Standort ist und dass eine weitere Suche nach anderen Endlagerstandorten überhaupt nicht notwendig ist.
Es dürften also überaus interessante Gespräche anstehen, die Bundesumweltminister Altmaier jetzt mit Vattenfall und den anderen AKW-Betreibern führen muss, um seine Zusagen an die niedersächsische Landesregierung einhalten zu können. Die Frage ist, was er den Konzernen im Gegenzug als Angebot unterbreiten kann, damit die bereit sind, den WAA-Müll in einem ihrer AKW-Standortlager aufzunehmen?
Standortzwischenlager Brunsbüttel noch nicht rechtskräftig genehmigt
Bis heute ist das Standortzwischenlager in Brunsbüttel – ebenso wie das Lager am AKW Esensham/Unterweser – nicht rechtssicher genehmigt, da immer noch eine Klage gegen die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Genehmigung aus November 2003 offen ist. In beiden Verfahren geht es um erhebliche Sicherheitsfragen.
Beide Verfahren machen deutlich wie desolat es um die Atommüllentsorgung steht: Sollten die Klagen erfolgreich sein, wären die beiden Atommeiler ohne jede Entsorgung für den hochradioaktiven Atommüll. Mangels Alternativen würde er faktisch illegal gelagert werden müssen. Hinzu kommt: Zwar sind die Zwischenlager z.B. in Krümmel und Grohnde rechtskräftig genehmigt. Aber da sie baugleich mit dem Lager in Brunsbüttel sind, wäre nach einem Urteil, dass die Unsicherheit von Brunsbüttel bestätigt auch klar, dass diese Atommülllager nicht sicher sind.
Eine Anwohnerin aus Brunsbüttel hält das dortige Lager nicht für sicher, weil der Absturz schwerer Verkehrsflugzeuge bei der Genehmigung nicht berücksichtigt wurde. Ein erstes Urteil, in dem das OVG Schleswig keine Klagebefugnis für die Klägerin erkannte, hat das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurück überwiesen. (Siehe hier die PM des Bundesverwaltungsgerichts dazu). Eine ausführliche Bewertung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts findet sich hier. Unter diesem Link gibt es das Urteil als PDF.
Auch beim Zwischenlager am AKW Unterweser hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg aufgehoben. Dabei ging es darum, dass das OVG der Begründung der Genehmigungsbehörde folgte, dass z.B. ein Absturz eines Airbus 380 nicht zu berücksichtigen war. In seinem Urteil stellt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig fest:
Das Oberverwaltungsgericht wird danach zu prüfen haben, ob entweder die Genehmigungsbehörde den Airbus A 380 nicht in ihre Sicherheitsbeurteilung einbeziehen musste, weil die zwingend erforderlichen Konstruktionsdaten im Genehmigungszeitpunkt noch nicht vorlagen, oder – die Verfügbarkeit der erforderlichen Konstruktionsdaten im Genehmigungszeitpunkt unterstellt – die Genehmigungsbehörde aufgrund des nachträglich eingeholten Gutachtens der GRS vom 2. März 2010 willkürfrei annehmen durfte, dass der Schutz des Zwischenlagers gegen den gezielten Absturz eines Airbus A 380 gewährleistet ist.
Bei der erneuten Befassung mit dem Szenario „Hohlladungsbeschuss“ wird das Oberverwaltungsgericht sich nicht nur mit dem Stand der Waffentechnik, sondern unter dem Gesichtspunkt „Mehrfachbeschuss von Castorbehältern“ auch damit näher befassen müssen, welches Szenario die Beklagte ihrer Sicherheitsbeurteilung insoweit zugrunde gelegt hat.
Ferner wird das Oberverwaltungsgericht mit Blick auf die geheim gehaltenen Aktenteile und Unterlagen die unter Ziffer 2 c) dargelegten Grundsätze zu beachten haben.“
Hmm …
Der Mensch ist fähig, Apparaturen ins Niemandslands des Weltalls zu schicken. Warum nicht auch Atommüll.
Möglicherweise wirkt sich das innerhalb des Bubbles vom Multiversum und außerhalb des uns bekannten Kosmos irgendwo als Urknall aus … Hoffentlich ohne homo sapiens und dessen Super-Erfindungen.
Danke für die Aufmerksamkeit.