Versammlungsleitung am Fahnenmast?

Aktion Am 22. Februar 2013  entfalteten Atomkraftgegner_innen von ROBIN WOOD und dem Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen ein Transparent über dem Dülmener Marktplatz. Sie informierten über die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Demo zum 2.Fukushima-Jahrestag am 9. März 2013. “Atomkraft den Boden entziehen – Urananreicherung Stoppen” stand auf dem Transparent. Nach gut zwei Stunden waren alle mitgebrachten Flyer verteilt und die Kletteraktion wurde ohne Probleme beendet. Zehn Monate später flattert einer Aktivistin, die damals auf einen von den beiden Fahnenmasten Kletterte, ein Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen à 16 Euro  ins Haus. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, eine unangemeldete Versammlung geleitet zu haben. Wie das gehen soll, indem Mensch auf einen Fahnenmast klettert, bleibt das Geheimnis der Staatsanwaltschaft. Vor Erlass des Strafbefehls wurde seitens von der Münsteraner Staatsanwaltschaft und von Richterin Koppenfels die Gewährung von rechtlichem Gehör nicht für nötig erachtet. Die Betroffene hat sofort Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Einen Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Dülmen gibt es noch nicht. Hier geht es  zum Zeitungsbericht nach der Aktion damals Hier geht es zur Mitteilung der Aktionsgruppe zum Strafbefehl am  9.12.13

Cecile Lecomte

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert