Geheimsache: Sicherheit von Atomanlagen immer öfter Verschlusssache

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Immer mehr sicherheitsrelevante Aspekte werden zur Geheimsache. Auch beim AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

(*) Die Richter am Oberverwaltungsgericht Schleswig brachten es auf ihre Weise auf einen Punkt: Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma. Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden immer häufiger die Herausgabe von Sicherungsmaßnahmen mit der Begründung des Anti-Terror-Schutzes und erklären diese als Geheimsache. Selbst Gerichte und Anwälte bekommen zu diesen keinen Zugang und können im Rahmen der Rechtsprechung diese nicht mehr überprüfen.

So teilt das Bundesumweltministerium im Zusammenhang mit den Atommüll-Standortlagern auf seiner Homepage lapidar mit: „Weitergehende Einzelheiten zu den Gründen der Nachrüstung und zu den Einzelheiten der unterschiedlichen Maßnahmen können nicht dargelegt werden, um deren Wirksamkeit – gerade gegen terroristische Angriffe – zu gewährleisten.“ (siehe hier BMU). Entsprechend kann man auf der Homepage der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, mit Blick auf das Atommülllager in Brunsbüttel lediglich nachlesen, dass es aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen gibt, die sich mit der „Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ befassen (siehe hier BFS).
Auf den ersten Blick mag man geneigt sein, dieses Vorgehen von Behörden und Ministerien als zweckmäßig anzusehen. Je detaillierter Terroristen wissen, wo die Schwachstellen von Atomanlagen liegen, desto gezielter und wirkungsvoller können sie Angriffe planen. Klar, aber kommt es darauf wirklich an? Und ist es mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte vertretbar, dass maßgebliche Sicherheitsfragen und Schutzinteressen von BürgerInnen sich einer gerichtlichen Überprüfung durch immer mehr Geheimhaltung entziehen?
Atomenergie zeigt auch hier wieder, dass sie mit einer freiheitlichen demokratischen Verfassung nicht kompatibel ist.
Substantiell ist kaum anzunehmen, dass die Geheimhaltung von immer mehr Sicherheitsbelangen tatsächlich zu einem Mehr an Sicherheit für die BürgerInnen führt. Denn die Dimension von Waffen, mit denen heute Angriffe im Extremfall möglich sind, ist enorm: Kein einziger Atommeiler würde den (gezielten) Crash einer Verkehrsmaschine vom Typ A380 überstehen.  Das gleiche gilt auch für die Atommüll-Standortlager. Die Physikerin Oda Becker, deren fachliche Stellungnahme ihren Anteil an dem Urteil des OVG Schleswig in Sachen Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel haben dürfte, zeigt an einer Vielzahl von Bespielen auf, wie willkürlich die Annahmen und Betrachtungen der Genehmigungsbehörde in Sachen Terrorschutz und Gefahrenabwehr sind. Die Stellungnahme steht hier online.
Nicht nur im Falle des (gezielten) Absturzes einer Verkehrsmaschine wie dem A380, sondern auch bei den Szenarien für den Beschuss von Atommüllbehältern durch panzerbrechende Waffen. Darauf hat auch das OVG in seiner mündlichen Urteilsbegründung deutlich hingewiesen. Siehe hier.
Das OVG Schleswig hat der zuständigen Behörde massive Ermittlungsdefizite vorgeworfen und die Genehmigung aufgehoben.
Klar ist: Je mehr Sicherheitsmaßnahmen unter Geheimhaltung gestellt werden, desto mehr stellt sich die Frage: Wer kontrolliert, ob es weitere Ermittlungsdefizite gibt? Es gibt keinen Grund, Behörden in Sachen Sicherheit zu vertrauen. Die zahllosen Skandale von Atommüllschiebereien bis hin zum ASSE-II-Desaster zeigen das immer wieder. Und ebenso klar ist: Gegen den Absturz einer A380 ist keines der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke ausgelegt. Alle Anlagen müssten daher stillgelegt oder aber Nachrüstungen vorgenommen werden.
Doch Nachrüstmaßnahmen sind bis heute nicht erfolgt. Der Grund ist einfach: Eine solche Nachrüstung wäre derart kostspielig, dass die Stilllegung der Anlage die Folge wäre. Vor dieser Konsequenz aber schrecken die politisch Verantwortlichen zurück – zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung!
Mehr: Gefahr der Kettenreaktion: Atombehörde und Vattenfall wollen Urteil zum Castor-Lager kippen
* Dieser Text ist veröffentlicht im „Sorgenbericht der Atommüllkonferenz“: Atommüll – Eine Bestandsaufnahme  für die Bundesrepublik Deutschland. Das 272-seitige Buch incl. einer beigefügten farbigen A1-Übersicht kann im Webshop von ROBIN WOOD oder im Buchhandel (ISBN 978-3-00-043228-6) bestellt werden und kostet 15 Eur (zzgl. 2,50 Eur Versandkostenpauschale). Siehe auch hier: ATOMMÜLL: Wir müssen uns Sorgen machen – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland.

Dirk Seifert

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