Atomtransporte in Hamburg: „Radioaktive Strahlung oberhalb der Ortsdosisleistung“
„Bei einer Routinekontrolle eines Containers mit Zinnschlacke wurde radioaktive Strahlung oberhalb der Ortsdosisleistung gemessen. Da der Verdacht bestand, dass es sich insofern um eine als Gefahrgut der Klasse 7 einzuordnende Beförderung handeln könnte, wurde durch die Wasserschutzpolizei ein Beförderungsverbot bis zur Klärung des Sachverhaltes ausgesprochen.“ So erklärt der Hamburger Senat auf eine Nachfrage der Linken-Abgeordneten Dora Hayenn (PDF, Drucksache 20/12244 mit Anlagen) die vor einigen Wochen ausgesprochen Beförderungsverbote im Zusammenhang mit Atomtransporten durch den Hamburger Hafen. Insgesamt 15 Mal wurden Transporte mit Zinnschlacke bzw. Thorium 232 gestoppt. Bei den Kontrollen im Hamburger Hafen werden bei zahlreichen Atomtransporten auch immer wieder von den Behörden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt.
Zuvor hatte der SPD-Senat Ende Mai mitgeteilt: “Seit Februar dieses Jahres sind in offenbar fünf Fällen Atomtransporte durch Hamburg wegen Sicherheitsmängeln gestoppt worden. Es habe „einige Fälle“ mit „Mängeln an den Transportcontainern“ gegeben, so dass „Beförderungsverbote ausgesprochen wurden“, teilte der Hamburger Senat in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Dora Heyenn und Christiane Schneider mit (Drs. 20/11730). Bei den insgesamt 61 Atomtransporten seit Anfang Februar 2014 wurden 32 Kontrollen durchgeführt.
- Das ZDF hat eine Dokumentation über “Deutschlands heimliche Atomtransporte” gedreht, die in der Mediathek anzusehen ist.
Wie der Senat jetzt mitteilt, waren die Transporte mit Thorium 232 falsch deklariert und nur durch die Kontrollen wurde dies festgestellt. Erst diese Überprüfung und die anschließende „gutachterliche Bewertung der Zinnschlacke“ bzw. Thorium 232 führte dazu, dass das Material als „Klasse 7, UN 2912, RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT“ eingestuft wurde. Ohne diese Kontrolle wäre das Material mit „erhöhter Ortsdosisleitung“ einfach so weiter transportiert worden.
Bemerkenswert ist, dass es offenbar keine besonderen Schutzräume gibt, in die solche Transporte, für die ein Beförderungsverbot ausgesprochen wurde, sicher gestellt werden. Auf Nachfrage teilt der Senat mit: „Das Transportgut verbleibt bis zur Behebung des Mangels und Aufhebung des Beförderungsverbotes auf dem Gelände der Hafenumschlagsanlage, auf welcher der Mangel festgestellt wurde.“
Hamburg: Riskante Atomtransporte-Drehscheibe mit Sicherheitsmängeln
Unglaublich. Und dieser Senat findet das alles normal. Atomtrasnsporte werden wegen Mängeln angehalten und im Hanburger Hafen zwischen – oder gar endgelagert? Frage wann ist der Hafen Hamburg durch angehaltene Atomtranporte zu gemüllt? Was dann?
Es gibt doch das Verursacherprinzip. Soll der Versender seinen Müll wieder abholen aber keinesfalls im Meer versenken.
Hallo,
das Zeug bleibt ja nicht im Hafen, schau dir die kl. Anfrage (PDF) im Text an. Beste Grüße. Dirk