Umweltbundesamt täuscht Widerstand gegen Fracking vor

Gaskonzerne wie ExxonMobil und Wintershall drängen schon länger darauf, in Deutschland und Europa „unkonventionelles Erdgas“ mit Hilfe von „Hydraulic Fracturing“, kurz Fracking, zu fördern. Nachdem Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) und Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) Anfang Juli einen Gesetzesentwurf zu Fracking angekündigt haben, läuft die Fracking-Lobby erst richtig Sturm.
Wenngleich Gabriel und Hendricks noch keine endgültigen Vorschläge vorgelegt haben, ist aus ihren bisherigen Verlautbarungen erkennbar, dass sie lediglich eine Regelung längst hinfälliger Selbstverständlichkeiten anstreben. In ihrem Eckpunktepapier von Juli schlagen die SPD-Minister vor, Fracking für Bohrungen nach unkonventionellem Gas oberhalb von 3.000 Metern und in Wasserschutzgebieten zu verbieten. Damit wären nach Zahlen der Bundesanstalt für Rohstoffe und Geologie (BRG) wenigstens sechs Milliarden Kubikmeter Schiefergas von dem Verbot ausgenommen. Von einem Verbot von Fracking zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen zu sprechen, ist also reine Augenwischerei. Tatsächlich laufen die Vorschläge auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus.
Fracking auf mehr als 75 Prozent aller Flächen in Deutschland erlaubt?
Auch das in der vergangenen Woche vorgestellte (zweite) Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes stellt einen weiteren Baustein dar, um einmal mehr unter dem Deckmantel eines angeblichen Verbotes eine Regelung durchzusetzen, die Fracking weitgehend erlauben würde.
Zwar nannte die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, die Technologie zurecht „unbeherrschbar“ und „wenig sinnvoll“. Das spiegelt sich aber in dem vorgelegten Gutachten so nicht wieder, im Gegenteil.
Was Krautzberger verschweigt: Die Vorkommen an Tight-Gas und Tight-Öl, im festen Sandstein eingeschlossenes Erdöl und Erdgas, das nur mit erheblichem Fracking gefördert werden kann, werden in dem Gutachten des Umweltbundesamtes zu „konventionellen Lagerstätten“ umdefiniert. Damit wäre Fracking auf mehr als 75 Prozent aller dafür in Frage kommenden Flächen in Deutschland erlaubt. Die Fracking-Konzerne können sich freuen; mit dieser Umdefinierung wäre eines ihrer Hauptanliegen umgesetzt.
Analyse der Umweltgefahren fehlt
Völlig zu Recht bezeichnete der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) das Gutachten des Umweltbundesamtes als „verpasste Chance für eine tiefgehende Analyse der Umweltgefahren des gefährlichen Gasbohrens“. Nach Einschätzung des BBU fehlen weiterhin Sicherheitskonzepte zum Umgang mit dem Rückflusswasser, der Erdbebengefährdung und zur Sicherung des Grundwassers. Insgesamt liege „nach wie vor kein schlüssiges Konzept vor, um die Risiken durch Fracking systematisch zu ermitteln und zu bewerten oder die Auswirkungen von Schadensereignissen, insbesondere zum Schutz des Grundwassers, wirksam zu begrenzen“.
Angesichts der Gefahren für Mensch und Umwelt ist es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frack-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Dabei wären damit bestenfalls nach heutigem Kenntnisstand marginale zwei bis drei Prozent des deutschen Energiebedarfs zu decken. Beim Einsatz der Fracking-Technik gelangt das oft mit natürlich vorhandenen giftigen Stoffen vermischte Lagerstättenwasser an die Oberfläche und wird einfach wieder in den Boden verpresst, was zu toxischen Austritten und Erdbeben führen kann. Zudem kommt es beim Fracking immer wieder zu unkontrollierbaren, toxischen und klimabelastenden Methan-Austritten, die das Grundwasser erheblich verunreinigen können. Deshalb setzt DIE LINKE sich nach wie vor für ein allgemeines Fracking-Verbot ein, ob innerhalb oder außerhalb der Parlamente.
Druck von unten auf die Bundes- und Landesregierungen ist für die Durchsetzung eines kompromissloses Fracking-Verbots entscheidend. Beim Atomausstieg 2011 haben wir gesehen, dass eine gesellschaftlich breit getragene Protestbewegung die Grenzen des vermeintlich politisch Möglichen verschieben kann. Es gibt keinen Grund, weshalb dies nicht auch in Sachen Fracking möglich ist.
(Quelle: Linksfraktion – Im Wortlaut  , 8. August 2014)

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