Atommüll-Kommission: Unterschiedliche Reaktionen von BUND und Umweltstiftung auf Absage von Greenpeace u.a.
Atommüll-Lagerung und die Kommission: Die Umweltorganisation BUND, die sich nach langem Zögern zur Mitarbeit in der Atommüll-Kommission des Bundestages entschlossen hat, hat heute auf die erneute Absage von Greenpeace, .ausgestrahlt und der BI Lüchow-Dannenberg reagiert. Die drei Organisationen, bzw. deren Vertreter, hatten gestern die Einladung der Kommission zu einer Expertenanhörung in der Sitzung am kommenden Montag abgesagt, weil sie sich nicht zum „Feigenblatt“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung machen wollen. Wie schon zuvor der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion, erklärte auch der BUND sein Verständnis, für die Entscheidung, teilte aber auch mit: „Wir bedauern diesen Schritt, denn ihre Kritik und ihre Vorschläge zur Verbesserung des Standortauswahlgesetzes wären wichtig für die weitere Arbeit der Atommüll-Kommission gewesen.“
Auch Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung – ebenfalls Mitglied der Kommission – reagiert und polarisiert. Etwas kryptisch formuliert er zunächst in der Überschrift: „Miteinander reden reicht nicht – aber hilft nicht miteinander reden weiter?“ Zwar räumt Sommer ein, dass an der Kritik der Organisationen „viel Richtiges“ sei. Dann aber kommt es heftig: Greenpeace, ausgestrahlt und BI LüDan „aber kneifen nun vor dem Diskurs mit den anderen Experten und den Kommissionsmitgliedern“. Dass das in der Sache – sorry – dummes Zeug ist, müsste eigentlich bekannt sein.
Danach wird es pathetisch: „Liebe Freunde von Greenpeace & Co.: Erstmals in der Parlamentsgeschichte hat der Deutsche Bundestag per Gesetz ein mit zahlreichen Nichtparlamentariern besetztes Gremium geschaffen – und diesem Gremium dann die Autorität verliehen, eben jenes Gesetz vollständig, kritisch und ergebnisoffen zu prüfen, um es anschließend verbessern zu können. Das ist ein wichtiger, mutiger und fundamental neuer Schritt. Ist es da wirklich die richtige Reaktion, darüber zu schmollen, dass der eigene Verfahrensvorschlag nicht umgesetzt wurde und die Einladung zum Diskurs zu verweigern?“
So in der Art geht es in der Reaktion von Sommer weiter. Dann noch mal: „Nun im entscheidenden Moment zu kneifen und das Feld den Atomanwälten mit den Millionenbudgets zu überlassen (die allesamt natürlich zugesagt haben) nur um dann am Ende zu sagen: „Seht ihr, das haben wir von Anfang an gewusst, dass es so kommt!“ finde ich dann doch ein wenig enttäuschend. Nein. Ich finde es sogar sehr enttäuschend.“
Belassen wir es mal bei dieser Bemerkung: Wer reden will, wie Sommer es ja in seiner Überschrift fordert, der sollte tunlichst solche Emotionalisierungen sein lassen und eine ernsthafte und sachliche Auseinandersetzung anstreben. Das aber unterlässt Sommer auf sträfliche Weise. Man könnte auch sagen: Da steht sich der Autor ziemlich heftig selbst im Weg.
Ganz anders der BUND in seiner Erklärung: „Es ist durchaus verständlich, dass die drei Organisationen keinen Vertreter zu einer Anhörung der Kommission entsenden, die sie grundsätzlich kritisch sehen. Auch die grundsätzliche Kritik, dass es im konkreten Umgang mit den realen Problemen des Atommülls oft an einer vernünftigen Politik mangelt, teilen wir. Dies betrifft die rechtswidrigen Pläne, hochradioaktiven Atommüll aus Jülich in die USA zu exportieren oder die nach wie vor ungeklärte Frage des Rücktransports der Castoren aus der Wiederaufarbeitung. Deshalb beteiligt sich der BUND als einer der Träger aktiv an der Kampagne „Atommüll-Alarm„, die genau hier Druck machen will.“
Zu klären bleibt, was der BUND mit den folgenden Aussagen konkret meint: „Der BUND hat die beiden Punkte Exportverbot und Verursacherprinzip klar in der Kommission adressiert und wird sich dafür einsetzen, dass diese auch zentrale Punkte des Leitbildes der Kommission werden. Wir halten es für ausgeschlossen, dass die AKW-Betreiber gegen zentrale Punkte des Standortauswahlgesetzes klagen und gleichzeitig in der Kommission mitarbeiten.“
„Adressiert“ an die Kommission? Die Betreiber haben Klagen gegen zentrale Punkte des Standortauswahlgesetzes eingereicht und sind bis jetzt in der Kommission vertreten. Was also bedeutet das, wenn der BUND das nun für „ausgeschlossen“ erklärt?
Der Umweltverband sagt außerdem, dass er „einige Punkte in der Begründung für die Absage … nicht nachvollziehen“ könne:
- „Die Kommission befasst sich als ersten inhaltlichen Schwerpunkt mit der Evaluierung des Gesetzes. Insofern geht die Kritik, die Kommission würde dieses Thema vernachlässigen, ins Leere.
- Es ist in der Kommission unstrittig, dass eine breite Debatte über unterschiedliche Lagerkonzepte erfolgen muss. Die AG 3 „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen“ hat die Aufgabe, diese Diskussion vorzubereiten.“
Am Montag, den 3. November 2014, trifft sich die Atommüll-Kommission zu ihrer 5. Sitzung mit dem Thema: „Anhörung zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes“.
Im Zentrum wird die Anhörung zur Evaluierung des geltenden Gesetzes stehen. Etwa 15 ExpertInnen sind geladen, um ihre Kritik und ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung des Standortauswahlgesetzes vorzutragen. Damit startet die Kommission ihre inhaltliche Arbeit mit der Überprüfung des Gesetzes.
Weitere Themen werden die Vorstellung der neuen Atommüll-Abfallbilanz des Bundesumweltministeriums und die Fortführung der Debatte über das Leitbild der Kommission sein. Außerdem wird die Kommission den Umgang mit den Klagen von e.on und RWE gegen die Kostenübernahme für die standortnahe Lagerung der Castoren, die aus der Wiederaufarbeitung zurückkommen, diskutieren.
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