Atomtransporte: Radioaktiv durch Rheinland-Pfalz

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Atomtransporte mit Uranerzkonzentrat rollen auch durch Rheinland-Pfalz Richtung Frankreich. Hier ein Atomzug mit Uranerzkonzentrat aus Namibia. Nach der Ankunft per Schiff, geht die Reise von Hamburg über NRW und RP zur Weiterverarbeitung für die Herstellung von Brennelementen für AKWs zunächst nach Frankreich. Foto: Dirk Seifert

Atomausstieg? Nicht, wenn man die Zahlen und Daten der Atomtransporte betrachtet. Denn obwohl in Deutschland acht Atomkraftwerke nach Fukushima abgeschaltet wurden, sind für die Versorgung von Atommeilern in aller Welt die beiden Uranfabriken in Gronau (Anreicherung) und Lingen (Brennelementeherstellung) weiterhin unbefristet im Geschäft. Das verursacht zahlreiche Atomtransporte. Außerdem rollen kreuz und quer Atomtransporte im Transit durch Deutschland, z.B. aus Schweden oder Russland Richtung Frankreich, Belgien oder die Schweiz. Auch das rot-grüne Bundesland Rheinland-Pfalz wird von den atomaren Geisterfahrten nicht verschont. Parlamentarische Anfragen über die geheimen Transporte zeigen: Die Zahl bestimmter Atomtransporte steigt sogar teilweise.

Zum Thema „Uranhexafluorid-Transporte durch Rheinland-Pfalz“ hatte die grüne Landtagsabgeordnete Stephanie Nabinger die Landesregierung befragt. (Das ist insofern bemerkenswert und positiv, weil das Mittel der Kleinen Anfragen von Abgeordneten einer Regierungsfraktion eher selten benutzt wird.)  Die Antwort: Transporte von angereichertem Uranhexafluorid durch Rheinland-Pfalz (Stand 29. Oktober 2014):

Jahr Anzahl Transportweg
2012 20 Straße
2013 27 Straße
2014 34 Straße

Quelle: Kleine Anfrage, Landtag Rheinland-Pfalz – Drucksache 16/4212, 10. 11. 2014.
Während die besonders riskanten Straßen-Atomtransporte mit Uranhexafluorid steigen, sind die Schienentransporte mit Uranerzkonzentrat gesunken. In der Antwort auf die Anfrage Drucksache 16/3889 vom 25.08.2014 teilt die Landesregierung in RP mit:
„Folgende Schienentransporte von Uranerzkonzentrat haben stattgefunden:
2012: 19 Transporte
2013: 18 Transporte
2014: 13 Transporte“
Die Daten für 2014 sind natürlich nicht abschließend. Übersichts-Daten, wie sie z.B. von der Linksfraktion in Hamburg vom dortigen Senat erfragt werden, liegen für RP bislang leider nicht vor.

Zur Herkunft und den Zielen der Atomtransporte mit Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) teilt die Landesregierung außerdem mit: „Bekannte Herkunftsländer für Uranerzkonzentrate sind Australien, Brasilien, Kasachstan, Namibia und Usbekistan. Bestimmungsort ist in der Regel Woippy, Frankreich.“
Außerdem schreibt die Landesregierung zu den Risiken der Atomtransporte mit Uranhexafluorid: „Uranhexafluorid birgt insbesondere aufgrund seiner chemischen Eigenschaften ein erhebliches Gefahrenpotential. Bei der Reaktion mit Wasser entstehen festes Uranylfluorid und v. a. gasförmiger Fluorwasserstoff, der sich schnell in die Umgebung ausbreiten kann. Beide Stoffe sind sehr giftig. Eine derartige chemische Reaktion ist für Uranerzkonzentrat nicht möglich. Dessen Toxizität beruht im Wesentlichen auf der Wirkung des Schwermetalls Uran bei oraler oder inhalativer Aufnahme, z. B. von Staub.“
Auch die CDU hat sich in RP mit Atomtransporte befasst. Der Abgeordnete Arnold Schmitt hatte im August mit der Kleinen Anfrage Drucksache 16/3865 Hintergründe und rechtliche Rahmenbedingungen der Atomtransporte durch RP erfragt und wollte wissen, welche Gefahrenpotentiale die Landesregierung durch die Atomtransporte sieht. Die Antwort der grünen Staatsministerin Eveline Lemke: „Aus Sicht der Landesregierung stellen Gefahrguttransporte jeglicher Art ein Gefährdungspotential dar. Gefahrenguttransporte müssen daher speziellen Regelungen und Gesetzen unterliegen und erfordern besondere Sicherheitsmaßnahmen.
Maßgeblich für die Beförderung von Gefahrgütern sind derzeit das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und die RID (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter).
Außerdem enthalten das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung Genehmigungsvorschriften für die Beförderung.
Gleichwohl wird die Landesregierung beim zuständigen Bund darauf hinwirken, Atomtransporte und damit daraus resultierende Gefährdungen zu vermindern.
Darüber hinaus hat die Landesregierung zur Verbesserung der Sicherheit für die Bevölkerung im Falle eines Unfalls die bereits zu Frage 3 dargestellte Information der Leitstellen veranlasst. Zudem wurde die Ausbildung der Feuerwehren durch Erweiterung der Ausbildung, einschlägige Schulungen und Übungen optimiert. Hieran hat auch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung als oberste Strahlenschutzbehörde mitgewirkt.“

Dirk Seifert

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