Grüner Kontrollverlust in Baden-Württemberg: EnBW überrascht mit Klage und ein weiterer Großaktionär sucht Atommülllager im Ausland

Quelle: KD BUSCH D3S/1
Überrascht von EnBW Klage. Großaktionär und grüner Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller (Grüne), Quelle: Seite des Umwelt-Ministeriums, KD BUSCH D3S/1

Da läuft wohl was aus dem Ruder, im Musterländle Baden-Württemberg. Der grüne Umweltminister ist jedenfalls platt: „EnBW klagt gegen AKW-Moratorium“ meldeten die Medien kurz vor Weihnachten (Handelsblatt). Erstaunlich, für Franz Untersteller kam das „etwas überraschend“. Eine überraschende Aussage, immerhin hält das Land 46,75 Prozent der Anteile an EnBW und hätte also eigentlich im Bilde sein müssen.  Damit nicht genug. Nun schwätzelt ein weiterer Anteilseigner von EnBW darüber, dass man Atommüll doch getrost im Ausland lassen und irgendwo jenseits der Grenzen ein Endlager finden könnte (Spiegel). Der da so vor sich denkt ist Heinz Seiffert (Doppel F, CDU) vom Verband Oberschwäbischer Elektrizitätswerke (OEW), der ebenfalls 46,75 Prozent des Energiekonzerns EnBW hält.
Atommülllagerung als Weltmarkt
Für den CDU-Landrat aus dem Alb-Donau-Kreis ist die Sache mit dem Atommüll eigentlich ganz einfach, immerhin gibt es „auch in diesem Bereich einen Weltmarkt“. Und weil Deutschland ja auch gelegentlich Atomstrom aus dem Ausland nutze, ist doch klar: „Da ist es doch nicht unlogisch, auch unseren Atommüll dort hinzubringen.“ Mister Spock würde vermutlich nun eine Augenbraue hochziehen und den Kopf etwas schräg legen.

Dieser Donau-Schwabe Seiffert (Doppel F), so der Spiegel weiter, „glaubt an eine Wende bei der Endlagersuche. Stark strahlender Atommüll könne durchaus im Ausland endgelagert werden.“ Die Endlagerkommission des Deutschen Bundestags dürfte sich ermutigt fühlen, denn: „“Ich bin ziemlich sicher, dass es der Politik nicht gelingen wird, in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland einen geologisch geeigneten Standort für ein Endlager durchzusetzen. Das versucht man doch schon 20 Jahre erfolglos“, sagte OEW-Chef Heinz Seiffert der Deutschen Presse-Agentur. Er glaube an eine Lösung im Ausland.“ Siehe auch diesen Artikel im Handelsblatt.

UPDATE (dpa-Börse-online): „Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Claus Schmiedel, lehnt entgegen früherer Äußerungen eine Lagerung deutschen Atommülls im Ausland ab. Er widerspricht damit dem Chef des kommunalen Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), Heinz Seiffert. Dessen Aussage, es gebe einen „Weltmarkt“ für Atommüll, sei der „größtmögliche Blödsinn“, sagte Schmiedel in Stuttgart. Es existiere weltweit kein einziges Endlager. Entsprechend gebe es auch keinen Handel und damit keinen Markt. Schmiedel hatte sich in seiner Zeit als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion noch dafür eingesetzt, dass Atommüll aus Baden-Württemberg ein Endlager in Russland finden könne.“

Mal sehen, wie die Endlager-Kommissionäre diese Anregungen und knallharten Analysen bewerten. Da könnte man sich einiges an Arbeit ersparen. Am kommenden Montag tagt z.B. die AG 1 der Kommission zur Evaluierung des „Standortauswahlgesetzes“, am 19.1. dann die gesamte Kommission und am 22.1. die AG Öffentlichkeitsbeteiligung und Dialog. Bekommen die das nicht auf die Reihe, kann am 29.1. noch die AG 3 Entscheidungskriterien eingreifen. (Alle Termine der Endlager-Kommission und der AGs)
Franz Untersteller, ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission, hat jedenfalls einen – sagen wir mal – sportlichen Jahreswechsel. Während er sich dafür einsetzt, den noch immer in Frankreich lagernden WAA-Atommüll zumindest teilweise in Baden-Württemberg unterzubringen, kommt ihm diese Debatte nun ziemlich quer.

Überraschter Minister: Tanzt EnBW-Vorstand der Landesregierung auf der Nase rum?
Und dass die EnBW nun auch noch die bundesdeutschen SteuerzahlerInnen für das von der Bundesregierung nach Fukushima verhängte Moratorium für die AKWs Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 ohne sein Wissen verklagen, ist sicherlich auch kein gutes Zeichen. „Eon und RWE haben es vorgemacht, EnBW zieht nach“, schreibt das Handelsblatt. RWE hat vor Gericht inzwischen für Biblis einen solchen Schadensersatz gerichtlich durchgesetzt. E.on und nun auch EnBW wollen mit ihren Klagen die klammen Kassen auffüllen.

Die echte Panne für die erste grün geführte Landesregierung ist die Begründung der EnBW. Das Handelsblatt schreibt: „EnBW begründete seinen jetzigen Gang vor das Gericht damit, dass der Konzern im Interesse seiner Aktionäre handle. „Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen.““
Hallo? Im „Interesse der Aktionäre“ (PM EnBW, siehe vollständig unten) klagt EnBW gegen die Bundesregierung und gegen das Land Baden-Württemberg? Diese Aktionäre sind mit fast je 47 Prozent einerseits das Land, andererseits zahlreiche Kommunen.
Laut Wikipedia hat der OWE folgende Mitglieder Landkreis Ravensburg (21,821 %), Alb-Donau-Kreis (20,989 %) ,Bodenseekreis (15,812 %), Landkreis Biberach (11,126 %), Zollernalbkreis (8,712 %), Landkreis Rottweil (6,479 %), Landkreis Sigmaringen (6,229 %), Landkreis Freudenstadt (5,007 %), Landkreis Reutlingen (3,825 %). (Siehe auch hier die Anteilseigner auf der Seite von OWE.
Also: EnBW befindet sich demnach fast zu 100 Prozent im öffentlichen Besitz des Landes und von Landkreisen. Und da verklagt ein solches Unternehmen die eigenen BürgerInnen? Und zumindest der Grüne Umweltminister ist davon sogar noch überrascht worden?
Landesregierung im Aufsichtsrat von EnBW: Nichts mitbekommen?
Hat z.B. Silke Krebs. ehemalige Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und als derzeitige Ministerin im Staatsministerium Mitglied im Aufsichtsrat der EnBW, nichts von der Klagevorbereitung im Vorstand mitbekommen? Und auch Aufsichtsratsmitglied Nils Schmid (SPD), Koalitionspartner der Grünen, stellvertretender Ministerpräsident sowie Finanzminister in BaWü, ist nicht informiert gewesen?
Egal wie die Entscheidung des Vorstands zustande gekommen ist: Hat die grün geführte Landesregierung in BaWü wirklich von dieser Klage im Vorfeld nichts mitbekommen, dann ist das mindestens ein Armutszeugnis und in jedem Fall wäre das ein Anlass, sich den Vorstand mal so richtig zur Brust zu nehmen. Immer unterstellert, dass die grün-rote Landesregierung gegen eine solche EnBW-Klage ist, dann muss man feststellern: Der Vorstand tanzt der mit einem Anteil von rund 47 Prozent an der EnBW beteiligten Landesregierung auf der Nase rum.
Grün regiert: Gerichte statt Politik
Die Reaktionen von Untersteller zu diesem Vorgang sind eher kläglich. Nicht nur, dass er sich „überrascht“ zeigt. In der PM, in der er sein Bedauern über die EnBW-Entscheidung ausdrückt, heißt es auch: „Das Gericht, so der Umweltminister, werde jetzt zu entscheiden haben, ob die EnBW im Rahmen der Amtshaftung dennoch Anspruch auf Entschädigung habe. Er sehe dem Verfahren aus Sicht des Landes zuversichtlich entgegen.“ Untersteller ist der Meinung, dass das Moratorium für die beiden AKWs „eine harte, aber richtige Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima“ gewesen ist.
Das ist nichts anderes als eine Verzichtserklärung auf Politik. Zu hoffen ist, dass die Landesregierung hausintern noch mal mit dem EnBW-Vorstand Klartext redet. Immerhin sei die Klage ja aus Gründen der Fristwahrung am 23. Dezember eingereicht worden. Da kann hinter den Kulissen ja noch mal nachgearbeitet werden.
Dokumentation: PM der EnBW, 22. Dezember 2014

Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird morgen, 23. Dezember 2014, mit Blick auf eine am 31.12.2014 ablaufende Verjährungsfrist, beim Landgericht Bonn eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg einreichen. Hintergrund ist das sogenannte Moratorium für Kernkraftwerke von 2011 und der sich anschließende Zeitraum bis zum Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes am 06. August 2011.
Am 16. März 2011 ordnete das Baden-Württembergische Umweltministerium – auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium – die einstweilige dreimonatige Betriebseinstellung (Moratorium) der Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 an. Die EnBW fuhr daraufhin die Anlagen am 16. März bzw. 17. März ab. Mit den sogenannten „Biblis-Entscheidungen“ des VGH Kassel und des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 ist zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt, dass die Anordnungen rechtswidrig waren. Die dafür ausschlaggebenden Gründe sind auf die EnBW übertragbar.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, hat der Vorstand der EnBW insbesondere aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre die Geltendmachung von Schadensersatz geprüft. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache werden hierbei wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen.
Der Schaden, der der EnBW durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke KKP 1 und GKN I entstanden ist, liegt in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.

Dirk Seifert

2 Gedanken zu “Grüner Kontrollverlust in Baden-Württemberg: EnBW überrascht mit Klage und ein weiterer Großaktionär sucht Atommülllager im Ausland

  1. Für viele (links stehende) Menschen ist es offensichtlich schwer verständlich, aber in Deutschland gibt es ein Grundgesetz! Und das gilt auch für Unternehmen! Wenn also der Staat beschließt, mal eben so einem Unternehmen ein Betätigungsfeld zu entziehen, dann muss (!) das Unternehmen dagegen klagen, denn die Anteilseigner haben schließlich Geld in das Unternehmen investiert und wollen das nicht so einfach verlieren. Das ein Politiker der Grünen das nicht versteht, nun, das verwundert mich, denn die Grünen sind doch die Partei, die immer dagegen ist, müssten doch also verstehen, wenn jemand jetzt gegen so ein Gesetz ist, oder?

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