Brunsbüttel-Atommüll-Urteil: Castor ohne Bahnhof – Kommission ohne Boden – Atompolitik am Ende

Atommuell-Kommission03112014-03
Atommüll-Zwischenlagerung ohne Genehmigung: Was tut die Endlager-Kommission?

Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel trifft auch die Endlager-Kommission und das Standortauswahlgesetz. Am kommenden Montag ist die nächste (öffentliche) Sitzung der Kommission. Das umstrittene Gesetz ist erst zustande gekommen, nachdem mit Niedersachsen vereinbart war, dass es (wenn der Salzstock Gorleben schon als Endlager nicht ausgeschlossen werden solle, wenigstens) keine weiteren Castor-Transporte aus dem Ausland in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Das wurde im Gesetz dann auch so geregelt. Wohin das strahlende Zeug dann aber ersatzweise gehen solle, ist bis heute nicht geklärt. Ein als von den politischen Akteuren als sicher angesehener Ort war das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Der grüne Energieminister Robert Habeck hatte das über die Köpfe der Initiativen und Betroffenen in Schleswig-Holstein hinweg so angeboten. Nachdem die Aufhebung der Genehmigung nun rechtskräftig ist, werden die Probleme der Endlager-Kommission und der Bundes- und Landesregierungen noch größer.

Robert Habeck spricht im NDR (Bericht und Video) davon, dass ihn das Urteil überrascht habe. Gleichzeitig verfügte sein Ministerium (PM) nun quasi eine Notverordnung, nach der die Lagerung in Brunsbüttel nun für drei Jahre „geduldet“ werde. Neue Castoren – egal woher – dürfen nun aber vorerst nicht mehr in das Zwischenlager.

  • Ähnlich ist übrigens auch die Lage in Jülich, wo die Lagerung des dortigen hochradioaktiven Atommülls auch nur noch im Rahmen von Notverordnungen stattfindet.
  • Auch das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Unterweser in Niedersachsen ist bis heute rechtlich nicht bestandskräftig genehmigt. Eine entsprechende Klage – die ebenfalls von Rechtsanwalt Wollenteit vertreten wird – der das Brunsbüttel-Urteil erstritten hat – ist vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg noch anhängig. Das Lager in Unterweser ist baugleich mit dem Lager in Brunsbüttel.

Mit dem Urteil steht die Endlager-Kommission nun vor einer geradezu aberwitzigen Situation: Schon bisher war ihre „Begrenzung“ auf die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, angesichts der katastrophalen Atommüllsituation, insgesamt zu kritisieren. Nun „schwebt“ diese Kommission quasi im total luftleeren Raum, denn nicht nur, dass die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ungeklärt ist. Nicht mal die Zwischenlagerung dieser strahlenden Abfälle ist nun mehr ausreichend rechtlich sicher und damit quasi überall in der Republik illegal.
Die Frage, die an die Kommission, die Bundesregierung und den Bundestag zu stellen ist: Wie lange eigentlich will man noch die Augen vor der Wirklichkeit verschließen, dass die gesamte Atommüllentsorgung völlig aus dem Ruder läuft und daher die gesamte Problematik endlich auf den Tisch gelegt wird. Wann endlich räumt die Politik und die Regierung ein, dass die gesamte Atommülllagerung gescheitert und ein Desaster ist. Wann endlich kommt das, was jetzt erforderlich ist: Die Stilllegung aller noch am Netz befindlichen Atomanlagen, das Ende jeglicher Atommüllproduktion und damit verbunden: Ein offener und bedingungsloser Neustart bei der Atommülldebatte!

Dirk Seifert

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