Atommüll-Lagerung im Nirgendwo: Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

paragraphen Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben werden muss. Damit bestätigt es das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Sommer 2013.
umweltFAIRaendern.de dokumentiert hier den Beschluss des BverwG (PDF).

Weitere Hinweise und Aspekte zu dem Urteil und seinen möglichen Folgen hier:

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Atommüll-Lagerung im Nirgendwo: Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert