Atommüll in der Arbeitsgruppe: Gorleben und andere Probleme

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Klaus Brunsmeier (BUND), einer der beiden Vorsitzenden der AG 2 Evaluation der Atommüll-Kommission. Im Hintergrund Hubert Steinkemper, der weitere AG-Vorsitzende.

Am letzten Montag tagte die AG2 der Atommüll-Kommission des Bundestages zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes. Im Mittelpunkt stand die von der Bundesregierung beschlossene Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben und die Frage, wie diese verhindert werden kann. Gleichzeitig ging es darum, wie es rechtlich möglich ist, alle als Atommülllager in Frage kommenden Regionen in der Weise zu sichern, dass nicht im Vorfeld durch Eingriffe eine spätere Lagerung unmöglich gemacht wird. Außerdem wurde über die Vergabe von Gutachten beraten und – gemeinsam mit Vertretern der AG 3 Kriterien – über eine Konkretisierung des Begriffs „bestmögliche Sicherheit“ diskutiert, der für die Kriterien-Entwicklung für ein dauerhaftes Atommülllager von großer Bedeutung ist. Der BUND berichtet wie üblich auf seiner Homepage in einer Zusammenfassung.

Am 13. April 2015 ging es bei dem vom stellvertretenden BUND-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier geleiteten Treffen der Arbeitsgruppe Evaluierung um die Verlängerung der Veränderungssperre in Gorleben und die Vergabe von Gutachten zur Vereinbarkeit des Standort-Auswahlgesetzes mit dem Europarecht und in einer gemeinsamen Sitzung mit der AG 3 (Kriterien) um die Auslegung und Konkretisierung des Begriffes „bestmögliche Sicherheit“. Dokumentation BUND:
Verlängerung Veränderungssperre Gorleben
In einer juristischen Anhörung wurde deutlich, dass neben der Verlängerung der Veränderungssperre auch § 48 des Bundesberggesetzes den Behörden Möglichkeiten bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden, wenn diese Standorte hinreichend konkretisiert sind. Der Standort Gorleben ist hinreichend konkretisiert, die Anwendung des § 48 BBergG problemlos möglich. Außerdem ist der Standort über den bestehenden Rahmenbetriebsplan gesichert.
Die Gutachter, Professor Gunther Kühne von der TU Clausthal und Rechtsanwältin Bettina Keienburg aus Essen, sahen in einer Verlängerung der Veränderungssperre aber den juristisch sichereren Weg. Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministeriums legten der Arbeitsgruppe ein gemeinsames Papier vor, das eine neue gesetzliche Regelung zur „zeitweisen Zurückstellung von Anträgen auf bergbauliche Vorhaben mit Einwirkungen auf in Betracht kommende Standortregionen“ als eine mögliche Option bezeichnet.
Eine solche Regelung zur Zurückstellung von Bergbauvorhaben würde alle potenziellen Standortregionen betreffen. Allerdings würde ein konkreter Lösungsvorschlag eine intensive Prüfung und eine zeitaufwendige Abstimmung zwischen den Ressorts erfordern und sei deshalb zeitnah nicht möglich. Der BUND kritisierte den Beschluss des Bundeskabinetts zur Veränderungssperre bevor sich die Kommission mit dem Thema befasst hat. Auf der nächsten Sitzung der Kommission soll es einen Beschluss zu diesem Thema geben. Die AG verständigte sich darauf, von der Bundesregierung die unverzügliche Vorlage eines Regelungsvorschlags zur Sicherung potentieller Standortregionen zu fordern.

Gutachtenvergabe „StandAG versus EU-Recht“
Die AG verständigte sich in einem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung darauf, zwei Gutachten zu diesem wichtigen Thema zu beauftragen.
„Bestmögliche Sicherheit“
Gemeinsam mit Vertretern der AG 3 wurde über dieses wichtige Thema beraten. Die unterschiedliche Auslegung und Interpretation dieses Begriffes in § 1 des StandAG, hat gravierende Folgen für die Entwicklung von Vergleichskriterien, für die Ausgestaltung des Suchverfahrens und möglicherweise auch für die Frage der Kostentragung für ein vergleichendes Suchverfahren.
Mehrfach wurde bisher vom BMUB, vom Länderministern und Mitgliedern des Bundestages gesagt, man sei sich im Gesetzgebungsverfahren einig gewesen, dass der Begriff „bestmögliche Sicherheit“ komparativ gemeint gewesen sei. Es ging darum, in einem vergleichenden Verfahren den unter Sicherheitsaspekten besten Standort zu finden. Es geht dabei nicht um den absolut besten, sondern um den besten der Standorte, die nach dem Verfahren des Stand AG in den Standortvergleich nach § 19 gekommen sind. Aber der Begriff ist im Stand AG nicht definiert und auch die Ausgestaltung des § 19 „Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag“ ist nicht so eindeutig formuliert, dass der Wille des Gesetzgebers klar zum Ausdruck kommt.
Vor allem Prof. Thomauske und die Vertreter von e.on und RWE wollen verhindern, dass der Vergleich der Standorte sich bis zum Schluss an Sicherheitskriterien orientieren muss. Der Vorsitzende der AG 3 Michael Sailer und der Geologe Detlev Appel erklärten aber, dass dies das Ziel der AG 3 sei und das sie sich auch in der Lage sehen entsprechende Vergleichskriterien zu erarbeiten. Ein erster Entwurf dazu soll bis zur Sommerpause von der AG 3 kommen.

Dirk Seifert

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