Rückschlag für Atomkonzerne: Brennelementesteuer ist zulässig
Die Uran-Brennelementesteuer ist nach einem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zulässig. Damit sinken die Chancen für die drei Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW, dass diese Steuer vor der noch ausstehenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht werden kann. Allerdings: Die große Koalition hat diese Steuer auf Ende 2016 befristet und will diese bislang nicht verlängern. Damit würden die Atomkonzerne finanziell in den Jahren bis zur endgültigen Abschaltung der letzten sechs Reaktoren jeweils Ende 2021 und 2022 noch einmal im Bereich mehrerer Milliarden Euro entlastet. Erneut ein Steuergeschenk zum Schaden der BürgerInnen.
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Unter anderem Tagesschau und Süddeutsche Zeitung berichten über das Urteil, dessen Bedeutung und die Hintergründe. Außerdem hier im folgenden als Dokumentation die Presseerklärungen des BUND und des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel im Anschluss (*):
BUND begrüßt Bestätigung der Brennelementesteuer durch den EuGH. Befristung der Steuer muss aufgehoben werden
Berlin: Der stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Klaus Brunsmeier, begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Brennelementesteuer:
„Die Brennelementesteuer sorgt zumindest ein wenig dafür, dass Atomkraftwerke im Strommarkt nicht ungerechtfertigt bevorzugt werden. Die Brennelementesteuer ist wichtig und sie wirkt. Ohne die Steuer hätte E.ON das AKW Grafenrheinfeld noch bis Ende des Jahres betrieben. Es bleibt zu hoffen, dass dem Urteil des EuGH weitere gerichtliche Niederlagen der AKW-Betreiber folgen, die derzeit in über 20 Verfahren mit einem Drohpotential von über 17 Milliarden Euro gegen den Bund und die Länder klagen. Auch das Bundesverfassungsgericht muss dieses Jahr über die Klagen der AKW-Betreiber gegen den Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe entscheiden. Die Politik muss die Stilllegung alter und gefährlicher Atomkraftwerke auch gegen wirtschaftliche Interessen der Betreiber durchsetzen können. Die unsinnige Befristung der Brenelementesteuer bis Ende 2016 muss jetzt schnell beendet werden. Der Staat würde mit einem Auslaufen der Brennelementesteuer auf wichtige Einnahmen verzichten und der Atomkraft ein goldenes Ende bescheren“, sagte Klaus Brunsmeier.
Die Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt wird. Jährlich bringt sie dem Staat rund 1,3 Milliarden Euro Einnahmen.
Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421 bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net
Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE (*):
Bundesregierung muss EuGH-Signal aufgreifen und Atomsteuer über 2016 hinaus verlängern
„Für die betroffenen Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW dürfte damit die Chance deutlich sinken, bei der noch laufenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein. In der Summe geht es um Beträge in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, die die Konzerne mit ihrer Klage gegen diese Steuer nicht zahlen wollen. Angesichts der enormen Steuergelder, mit denen die Atomenergie über Jahrzehnte in diesem Land gefördert wurde und wodurch die hohen Gewinne der AKW-Betreiber möglich gemacht wurden, ist es nur gerecht, dass die Atomkonzerne wenigstens in einem kleinen Umfang in die Pflicht genommen werden.“
(*) Der Autor ist Mitglied des BUND und arbeitet für den Bundestagsabgeordneten Zdebel.
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