EU und die Subventionen für AKW Hinkley Point: Das Rundum-Sorglos-Paket für die Atomwirtschaft muss gestoppt werden

Nach der Anhörung über die Erlaubnis der EU-Kommission mit der Großbritannien neue Atommeiler in Hinkley Point durch Steuergelder subventionieren darf, fordert Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, klare Konsequenzen: „Das Rundumsorglos-Paket für neue Atomreaktoren in Hinkley Point muss von der Bundesregierung auch auf dem Klageweg – wie es Österreich vormacht – angegangen werden.“
Zdebel weiter: „Atomenergie ist am freien Markt nicht finanzierbar. Wichtig sind aus meiner Sicht die Hinweise der Anwältin Cornelia Ziehm. Demnach ist entscheidend, dass die Kredit- und Preisgarantien gegen die EU-Liberalisierung des Strommarktes verstoßen. Dies schließt staatliche subventionierte Förderungen aus. An der Atomenergieförderung gibt es kein gemeinsames europäisches Interesse. Die Preisgarantien für die Atomstrom-Erzeugung über 35 Jahre sind außerdem eine direkte Betriebsbeihilfe, die nach EU-Recht nicht zulässig sind. Hiesige Ökostrom-Unternehmen befürchten durch diese Maßnahme auch Wettbewerbsverzerrungen. Der Beschluss der Kommission könnte auch der Türöffner für andere EU-Staaten wie Polen, Tschechien und anderen werden, die ebenfalls mit Steuergelder in die Atomenergie einsteigen wollen.“
Zdebel abschließend: „All dies sind Gründe genug, dass die schwarz-rote Bundesregierung jetzt mit einer eigenen Klage oder durch Unterstützung der Klage Österreichs für eine atomenergiefreie Zukunft in Europa aktiv wird.“
Auf der Seite des Bundestags wird das Statement der Anwältin Cornelia Ziehm folgendermaßen zusammengefasst: „Dagegen argumentierte die Berliner Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, man könne schwerlich von Marktversagen sprechen, wenn nach 60 Jahren noch immer kein Kernkraftwerk wirtschaftlich betrieben werden könne. Sie bezweifelte im Übrigen, ob es sich bei der britischen Förderung tatsächlich um eine Investitionsbeihilfe handelt und nicht um eine nach europäischem Recht unzulässige Betriebsbeihilfe. Neben einer Kreditgarantie über 22 Milliarden Euro garantiere die Regierung einen festen Abnahmepreis einschließlich Inflationsausgleich sowie einen Ausgleich für den Fall einer Veränderung politischer Rahmenbedingungen, die zu einer Drosselung oder Einstellung des Betriebs führten. Dies sei ein „Rundum-Sorglos-Paket“, bei dem kein Investitionsrisiko bleibe. Ziehm bezweifelte, dass dies mit dem europäischen Beihilferecht sowie dem liberalisierten Strom-Binnenmarkt vereinbar ist, weil die Atomenergie damit nicht so wie jede andere am Binnenmarkt teilnehme.“ (Unter dem angegebenen Link finden Sie auch die Zusammenfassung der Statements der anderen Sachverständigen.)
Weiter ist der Bundestags-Seite zu entnehmen: „Marcel Keiffenheim von der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy machte dagegen eine andere Rechnung (als Erwiderauf auf die Darstellung von Severin Fischer von der Stiftung Wissenschaft und Politik, Anmerk.) auf. Demnach würde die Subvention für das neue britische Kernkraftwerk zu einer Minderung des Strompreises in Deutschland um zehn bis 40 Cent pro Megawattstunde führen, bei einem derzeitigen Preis von rund 30 Euro pro Megawattstunde. Da die länderübergreifenden Stromtrassen in der EU ausgebaut werden sollen, werde sich der Effekt noch vergrößern. Dazu komme, dass es sich bei der Subvention um einen Präzedenzfall handele. Sechs Länder in der EU überlegten derzeit, nach einem ähnlichen Mechanismus vorzugehen. Das würde tendenziell die deutsche Energiewende gefährden.“
 
Die ausführlichen Schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen Cornelia Ziehm (Rechtsanwältin) und von Marcel Keiffenheim (Greenpeace Energy) finden sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a09/anhoerungen/stellungnahmen/377924

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