SPD-Fraktionsspitze bereitet Zustimmung zum Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung vor
„Offensichtlich war der durch die SPD forcierte Stopp der Fracking-Gesetzgebung kurz vor der Sommerpause nur ein Manöver, um von ihrer eigenen Verantwortung abzulenken“, erklärt MdB Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE, zum jetzt bekanntgewordenen Schreiben der SPD-Vizefraktionsvorsitzenden Vogt und Heil an die SPD-Fraktion zum Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung.
Zdebel weiter: „Vor der Sommerpause hatte die SPD noch gefordert, die umstrittene Expertenkommission müsse aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gestrichen werden, und hatte damit das Fracking-Erlaubnisgesetz gestoppt. Jetzt soll – so Vogt und Heil – die Kommission aber im Gesetz bleiben. Ferner will die SPD offenbar andere problematische Punkte in dem Gesetzentwurf nicht weiter thematisieren. Dazu zählen unter anderem das Risiko von verseuchtem Grundwasser, die ungeklärte Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flow-Backs (Gemisch aus Lagerstättenwasser und Frack-Flüssigkeit) oder das völlig unzureichend geregelte Verursacherprinzip bei entstandenen Schäden und dauerhaften Folgekosten (Ewigkeitskosten).
Damit knickt die SPD erneut vor der Industrielobby und der CDU/ CSU ein. DIE LINKE bleibt dabei: Das Fracking-Erlaubnisgesetz muss komplett gekippt werden. Wir fordern ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.
Das Umfallen der SPD darf nicht verwundern, denn es sind die SPD-Minister Gabriel und Hendricks, die das Fracking-Erlaubnisgesetz zu verantworten haben. Und es war ausgerechnet SPD-Umweltministerin Hendricks, die die umstrittene Expertenkommission in den Gesetzentwurf hineingeschrieben hatte. Die Zustimmung der Kommission zu Fracking-Maßnahmen gilt von ihrer Zusammensetzung her als sicher. Sie soll mehrheitlich mit Vertretern Fracking-freundlicher und industrienaher Institutionen besetzt werden. Vertreter der Zivilgesellschaft bleiben außen vor.
Ohnehin bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch ohne Kommission ein Fracking-Erlaubnisgesetz. Denn auch schon ohne Kommission war und ist im Gesetzentwurf Fracking nach Tight-Gas, Erdöl und Erzen ohne weiteres möglich.
Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer – unabhängig davon, ob eine Expertenkommission oder der Bundestag zuständig ist.“