Vattenfall: Schadensersatzklage beim internationalen Schiedsgericht vor dem Aus? EU mischt sich ein

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AKW Krümmel: Muss Vattenfall die Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington zurück ziehen?

Vattenfall droht bei seiner Schadensersatzklage für die endgültige Stilllegung seiner Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington das Aus. Die EU hat sich in das Verfahren eingemischt und reklamiert, dass Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 dieses Vertrages kommt dem ohnehin wirtschaftlich schwer angeschlagenen schwedischen Staatskonzern nun möglicherweise in die Quere. Der verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind. Immerhin einen Betrag von rund 4,7 Mrd. Euro hat Vattenfall als Schadensersatz von der Bundesrepublik in dem Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht als Verlust aufgerufen.

Diese Hinweise waren auf einer Atomrechtstagung in Luzern (PDF) letzten Donnerstag (3.9.2015) bekannt geworden. An der Tagung hatten unter anderem auch Vertreter aus dem Bundesumweltministerium und bundesdeutschen Verbänden teilgenommen. In einem Vortrag hatte ein Vattenfall-Mitarbeiter auf diesen Vorgang hingewiesen.

Dirk Seifert

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